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Amazon startet Cloud-Dienst für virtuelle Desktops

Mit „Amazon Workspaces“ startet Amazon einen neuen Cloud-Dienst für virtuelle Desktops, die auf PCs, Smartphones und Tablets gestreamt werden können. Amazon Workspaces soll dabei deutlich günstiger sein als eine eigene Virtual Desktop Infrastructure Installationen. Zusätzlich können auch Komplettpakete mit Microsoft Office für eine monatliche Gebühr gemietet werden.

Mit Hilfe der AWS Management Console lassen sich die virtuellen Desktops auch provisionieren. Zwei verschiedene Hardware-Konfigurationen stehen den Usern zu Verfügung. Zum einen das Standard-Paket mit einem virtuellen Prozessor, 3,75 Gigabyte Arbeitsspeicher und 50 Gigabyte Speicherplatz und zum anderen das Performance-Paket mit zwei virtuellen Prozessoren, 7,5 Gigabyte Arbeitsspeicher und 100 Gigabyte Speicherplatz.

Als Betriebssystem wird ein Windows Server 2008 R2 eingesetzt, dass den Usern optisch wie ein Windows 7 erscheint. Darüber hinaus sind verschiedene Programme wie z.B. Adobe Reader, Firefox Browser, Internet Explorer 9, Adobe Flash, 7-Zip und eine Java-Runtime installiert. Für eine zusätzliche Gebühr von jeweils 15 Euro kann ein Plus-Paket dazu gebucht werden, das Microsoft Office 2010 oder Trend Micro Antivirus enthält.

Interessierte können sich unter http://aws.amazon.com/de/workspaces/limited-preview/ für eine eingeschränkte Vorschau anmelden.

Handwerkerwebsite des Jahres: MS Raumdesign!

Bitskin-Kunde holt sich 1. Platz in der Kategorie Maler und Lackierer

FireShot Screen Capture #021 - 'MS Raumdesign – So fühlen Sie sich wohl - MS Raumdesign' - www_ms-raumdesign_de

Als unser Kunde MS Raumdesign vor wenigen Wochen den Goldenen Sachsenhammer für die beste Handwerker-Website Sachsens 2013 erhielt, haben wir uns extrem gefreut. Das jetzt feststehende Ergebnis des bundesweiten Rankings beweist endgültig die Klasse der Website. Die von Bitskin designte Internetseite von MS Raumdesign ist die Handwerkerseite des Jahres – Kategorie Maler und Lackierer.

Über 100 Mitbewerber kämpften um den Titel

Gegen über 100 Mitbewerber setzte sich MS Raumdesign durch und landete nach Jury- und Onlinepublikumswahl auf dem ersten Rang. Die Jury des vom Handwerkerportal MyHammer veranstalteten Wettbewerbs lobt die Website aus dem Hause Bitskin: „Die Webseite hat bereits den Titel Sachsenhammer gewonnen und überzeugt durch ihr kreatives Design: Schritt für Schritt entsteht vor den Augen des Nutzers ein neues Wohnzimmer.“

Parallax-Scrolling-Effekt ist der Hingucker der Website

Die Entscheidungsträger des Wettbewerbs waren vor allem vom Parallax-Scrolling-Effekt der Website begeistert. Durch Scrollen mit der Maus verwandelt sich eine Ruine in fließenden Bewegungen in ein neues Wohnzimmer.

Bitskin dankt MS-Raumdesign und seinen Webdesignern

Die Website und damit auch die Auszeichnung wäre nicht möglich gewesen ohne die hervorragende Zusammenarbeit mit MS Raumdesign. Ein großes Lob geht nochmal an die „Handwerker“, die diese Seite zu dem gemacht haben, was sie ist – insbesondere an unsere Webdesignerin Martha und an Robert für die Umsetzung.

http://www.ms-raumdesign.de

Bing überarbeitet Suchfunktion für Musikvideos

Microsoft hat die Bing-Suchfunktion für Musikvideos überarbeitet, um die Suche nach Musikvideos im Internet noch einfacher zu machen.

Mehr als 1,7 Millionen Songs verfügbar

Die größten Portale für Musikvideos wie z.B. YouTube, MTV, Vimeo etc. sind selbstverständlich in der Bing Suche vertreten. Damit stehen den Nutzern mehr als 70.000 Interpreten mit mehr als 1,7 Millionen verschiedener Songs und einer halben Million Alben zur Verfügung.

Sehr nützliche Features

In der Bing Suche werden die Musikvideos inklusive einer kleinen Vorschau aufgelistet. Beim Herüberfahren mit der Maus wird das gewünschte Video angespielt – das Öffnen eines Ergebnislinks ist daher nicht mehr nötig. So kann man die angezeigten Musikvideos leichter nach dem gewünschten Musikvideo durchforsten. Mit einem Klick auf ein Musikvideo, öffnet sich dieses direkt auf der Übersichtsseite.

Sucht man einen bestimmten Titel, so bekommt man am oberen Bildschirmrand gleich zwei Ergebnisse präsentiert. Das beliebteste Video zu der jeweiligen Suchanfrage wird oben links angezeigt wogegen das beliebteste Video des jeweiligen Künstlers oben rechts angezeigt wird. Zusätzlich wird unter dem Songtitel das betreffende Album angezeigt, so dass man ohne Umwege zu anderen Songs auf dem Album des Künstlers gelangen kann.

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(Foto:Screenshot Bing)

Gericht kippt DSL-Drosselung

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(Foto:Fotolia)

Die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Überschreitung eines bestimmten Datenkontingents, wurde kürzlich vom Landgericht Köln gestoppt.

Die Telekom hatte bereits im Sommer angekündigt, ihre DSL-Tarife mit einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit versehen zu wollen und löste damit eine Welle der Empörung aus.

Das Gericht macht in seinem Urteil klar, dass die Deutsche Telekom die Surfgeschwindigkeit im Festnetz bei sog. Flatrate-Tarifen nicht einschränken darf, da dies nicht der Grundlage ihrer aktuellen Tarifwerbung entspricht. Das Gericht begründete dies damit, dass der durchschnittliche Kunde mit dem Begriff „Flatrate“ einen festen Preis für eine bestimme Surfgeschwindigkeit in Verbindung bringt und das ohne jegliche Einschränkung.

Dem Urteil ist eine Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen vorausgegangen. Die Deutsche Telekom hat jetzt die Option, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es ist davon auszugehen, dass der Telekommunikationsriese dies auch tun wird.

Blogger aufgepasst! Nicht alles ist erlaubt!

Vorsicht bei Beleidigungen – Auch Laien können verklagt werden

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Quelle: Fotolia

In Ihrer aktuellen Ausgabe weist die Fachzeitschrift „c’t Webdesign“ darauf hin, dass Blogger ähnlich gewissenhaft schreiben müssen wie Journalisten. Bei falschen Aussagen könnten sie ansonsten rechtlich belangt werden.

Blogger gelten vor dem Gesetz als Laien

Für alle Nichtjournalisten gilt das Laienprivileg. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1991, dass ein Nichtjournalist nur dann eine besondere Sorgfaltspflicht hat, wenn er Tatsachen verbreitet, die er aus dem eigenen Erfahrungsbereich heraus überprüfen kann. Da Laien nicht den gleichen Zugang zu Informationen hätten wie Journalisten sei das oft nicht möglich.

Urteil zu presserechtlicher Einordnung von Blogs fehlt bisher

Problemtisch kann es für den Blogger werden, wenn er sich auf Tatsachen stützt, die überholt oder bereits revidiert sind. Der Blogger kann dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden. So einen Fall hat es schon gegeben, laut Experten kommt es aber immer auf den Einzelfall drauf ein. Ein grundsätzliches Urteil zur presserechtlichen Einordnung von Blogs gibt es aber noch nicht.

Beleidigungen sind keine Meinungsäußerung

Ein anderes Thema sind Meinungsäußerungen in Blogs. Es herrscht Meinungsfreiheit, beleidigende Aussagen gehören jedoch nicht dazu. Blogger, die online zum Boykott von Firmen aufrufen, können dafür rechtlich belangt werden. Wer sich von der Aussage eines Bloggers in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann zum Beispiel Unterlassungsansprüche geltend machen.

Tipp für Blogger: Nah an Journalisten-Standards arbeiten

Deshalb der Tipp für alle Blogger: Am besten so nah wie möglich an den Prinzipien des Journalismus arbeiten. Dazu gehören das korrekte Wiedergeben von Zitaten und die Erhaltung der Aussage bei indirekten Zitaten. Wer sich als Blogger informieren möchte, erhält weitere Infos unter anderem beim Deutschen Presserat.

Apple legt Quartalszahlen vor und vermeldet Rekordabsatz bei iPhones

Apple legte gestern die Quartalszahlen für das dritte Quartal 2013 vor und verbuchte trotz Rekordumsatz bei iPhones einen rückläufigen Gewinn.

Demnach konnte Apple von Juli bis Ende September einen Umsatz von rund 37,5 Milliarden US-Dollar verbuchen. Das entspricht einem Zuwachs von ca. vier Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In Japan konnte Apple einen Umsatzzuwachs von beeindruckenden 41 Prozent verzeichnen.

Obwohl Apple ein Umsatzwachstum verzeichnen konnte, sank der Gewinn von 8,2 Milliarden US-Dollar auf 7,5 Milliarden US-Dollar.

Apple hat in letzter Zeit vor allem mit sinkenden Gewinnmargen und einem immer härter werdenden Wettbewerb zu kämpfen. Zusätzlich macht Apple der schwächelnde PC Markt  zu schaffen. Die Preise von Mac Computern müssen früher als gewohnt gesenkt werden, um die Käufer bei der Stange zu halten.

Aber nicht nur der PC Absatz schwächelt, sondern auch der Absatz von iPads. Im dritten Quartal 2013 wurden 14 Millionen iPads verkauft – das sind 100.000 Stück weniger als im Vorjahreszeitraum. Zusätzlich hat sich Apples weltweiter Marktanteil bei Tablet Computern von 2012 bis jetzt beinahe halbiert. 2012 hatte Apple noch einen Marktanteil von 60 Prozent – aktuell sind es lediglich 32 Prozent.

Das iPhone ist nach wie vor Apples stärkster Umsatztreiber. Im dritten Quartal 2013 konnte Apple einen iPhone-Umsatz von 19,5 Milliarden US-Dollar verbuchen – dies entspricht 33,8 Millionen verkaufter iPhones. Das ist ein Plus von 26 Prozent im Vergleich um Vorjahreszeitraum.

Apple hüllte sich wie immer in Schweigen, was die genauen Verkaufszahlen der einzelnen iPhone Modelle angeht. Ob das iPhone 5C aus Kunststoff wirklich nur schwer seine Abnehmer findet, wie häufig vermutet, bleibt nach wie vor ein Geheimnis. Jedenfalls berichteten Insiderquellen von einer Drosselung der iPhone 5C Produktion.

Google testet Displaywerbung in Suchergebnissen

Eigentlich hatte Google Vize President Mayer bereits 2005 in einem Blogbeitrag glaubhaft erklärt, dass man niemals vorhabe, Displaywerbung in den Google Suchergebnissen zu zeigen. Seit dem sind acht Jahre vergangen und Marissa Mayer ist nicht mehr Vize President bei Google sondern CEO beim Konkurrenten Yahoo.

Anscheinend sind die Versprechungen für Google mittlerweile Schnee von gestern. Das Techportal Cnet hat jetzt einen Screenshot veröffentlicht, die ein Werbebanner von Southwest Airlines über Textanzeigen zum gleichnamigen Suchbegriff zeigt.

Google teilte mit, dass sich es sich hierbei lediglich um einen Test handle, der zudem ausschließlich auf die USA beschränkt sei. Darüber hinaus sollen nur fünf Prozent der Suchanfragen von der neuen Funktion betroffen sein.

Das Problem, dass sich beim Einsatz von großen Werbebannern ergibt, ist dass die organischen Suchergebnisse immer mehr aus dem vom User besonders gut wahrgenommenen Bereich verdrängt werden.

Google startet eigenen Proxydienst

Google will sich stärker für die freie Meinungsäußerung einsetzen und bietet künftig die Möglichkeit, den eigenen Internetanschluss mit Freunden zu teilen, um diesen einen sichere Verbindung ins Internet zu ermöglichen.

In Ländern wo das Regime unverschlüsselte E-Mail mitliest, den Zugang zu Menschenrechtsorganisationen sperrt oder Facebook Inhalte herausfiltert, soll der neue Google Dienst uProxy zur Anwendung kommen.

Google will für die Browser Chrome und Firefox eine einfache Umleitung anbieten, die erst aktiv wird, wenn sich der befreundete User ebenfalls mit dem Dienst verbindet. Damit könnten User den Internetanschluss eines Freundes im Westen nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass das Regime eventuell mithört. Auch öffentliche WLAN-Netze können per uProxy abgesichert werden.

Das Tool wurde von der University of Washington in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Brave New Software entwickelt. Das Tool steht vorerst ausgewählten Betatestern zur Verfügung. Insbesondere soll die unauffällige Nutzung des Tools getestet werden.

Um mehr Vertrauen und Transparenz bei den Usern zu schaffen, soll der Quelltext des Tools veröffentlicht werden. Damit soll deutlich gemacht werden, dass das Tool nicht über eine Hintertür verfügt, über die Daten gesammelt werden können.

 

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Mehr Informationen

Microsoft zieht Windows RT 8.1 Update zurück

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Windows 8.1 RT bringt einige sehr interessante Features mit (Foto:Microsoft)

Microsoft hat das vor kurzem zum Download angebotene Windows RT 8.1 Update wieder zurückgezogen. Grund waren u.a Probleme beim Booten der aktualisierten Geräte.

Zahlreiche User berichten über Probleme beim Auffinden und Installieren des Updates. Die Probleme sind anscheinend nicht nur beim Microsoft Surface vorhanden, sondern auch bei Geräten anderer Hersteller. Es wird auch über Probleme beim Starten von aktualisierten Geräten berichtet – einige Geräte konnten nicht gebootet werden.

Microsoft hat umgehend reagiert und mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Microsoft bietet jetzt Usern, die nach dem Update Probleme haben, ein 3,7 GB großes Surface-RT-Recovery-Image zum Download an. Mit Hilfe eines bootfähigen USB-Sticks lässt sich das Surface ohne Probleme auf die aktuelle Version 8.1 aktualisieren.

Zu den Neuerungen von Windows 8.1 RT gehören:

  • Der im Rahmen von Windows 8 abgeschaffte Startbutton kehrt wieder zurück
  • Windows startet auf Wunsch in der Desktop-Ansicht
  • Die Windows-Suche sucht jetzt nicht nur auf dem eigenen Gerät, sondern auch im Internet
  • Neue Apps, wie z.B. Facebook, Taschenrechner, Wecker und ein Hilfsprogramm
  • Bis zu vier Apps können gleichzeitig auf dem Display angezeigt werden
  • Verbesserte Integration von Skype und Microsofts Cloud-Dienst Skydrive

Rechtsanwalt Musiol vor dem Landgericht Berlin – Entscheidung für Bitskin

Gerichtliche Auseinandersetzung endet für uns mit korrektem AusgangParagraph Edel Silber

Ende letzten Jahres haben wir mehrfach von einem Fall mit Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet. Jetzt wurde der Fall In der zweiten Instanz vor dem Landgericht Berlin behandelt. Die recht emotionale Verhandlung endete mit einem Erfolg zu unseren Gunsten. Der Mandant von Rechtsanwalt Musiol, Thomas Hansel, Inhaber der Firma Holz Hansel, wurde auf Zahlung von Vergütung verklagt. Wir sind erleichtert, dass der Fall damit abgeschlossen ist, hätten aber eine außergerichtliche Einigung bevorzugt.

Amtsgericht erklärte Vertragslaufzeit in der ersten Instanz für ungültig

Kurzer Rückblick: Herr Hansel ist kurz nach Vertragsabschluss von seinem Vertrag zur Erstellung und Pflege einer Webseite zurückgetreten. Uns blieb nichts anderes übrig, als eine Abrechnung gemäß § 649 BGB zu stellen, wie es die deutschen Gerichte bisher vorgeben. Eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, weder Herr Hansel noch sein Rechtsanwalt Stephan Musiol waren trotz mehrfacher Versuche unsererseits zum Gespräch bereit. Das Amtsgericht entschied am 15.10.12 entgegen früherer Urteile aus ähnlichen Prozessen, dass Herr Hansel lediglich 24,95 Euro an uns zahlen muss. Des Weiteren wurde die Vertragslaufzeit von 48 Monaten, das Aushändigen von Leistungsbeschreibungen und andere Dinge als unwirksam dargestellt. Mit diesem Urteil konnten wir uns nicht zufriedengeben, da es nicht den Tatsachen entsprach. Deshalb entschieden wir uns dazu, in Berufung zu gehen.

Landgericht Berlin: Bitskin hat Anspruch auf volle Vergütung

Auch am jüngsten Gerichtstermin am 28.09. wurde unser Gesprächsangebote von Rechtsanwalt Musiol abgeblockt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin endete dagegen zu unseren Gunsten. Die Vertragslaufzeit sei laut BGH wirksam und zwischen Unternehmern üblich. Bitskin habe „Anspruch auf volle Vergütung der 48 Monate abzüglich ersparter Aufwendungen“. Zudem sei die von uns erstellte Abrechnung „schlüssig und prüffähig“. Lediglich bei den kalkulierten Stundensätzen gab es einen Konflikt.

Diskussion um kalkulierten Stundensatz

Wir haben unseren Stundensatz offengelegt. Herr RA Musiol hat jedoch, ohne Beweise aufzuführen, einen anderen, höheren, Stundensatz berechnet. Die vorsitzende Richterin wollte zur Klärung ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Die rund 1500 Euro zur Erstellung des Gutachtens hätte Herr Hansel vorab zahlen müssen, da die Beweislast bei der Abrechnung auf der Beklagtenseite liegt. Weder wir noch Herr Hansel wollten einen weiteren Termin beim LG Berlin wahrnehmen, so haben wir uns, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dazu bereiterklärt, uns in der „Mitte“ zu treffen.

Einigung auf einen Stundenlohn von 20,50 Euro

Thomas Hansel erklärte der Richterin außerdem mehrfach, er müsse seine Firma schließen, wenn er die volle Summe bezahle. Auch aus diesem Grund erklärte Bitskin sich zu dem Vergleich bereit. Anstatt den in der Abrechnung auf 15 Euro festgelegten Stundenlohn anzusetzen, wurde der Stundenlohn auf 20,50 Euro festgesetzt. Dadurch minderte sich der zu zahlende Betrag erheblich.

Richterin bezeichnet Ansichten von RA Stephan Musiol als „rechtsfremd“

Anwalt Stephan Musiol versuchte weiterhin, die Richterin von der Unredlichkeit des Vertrags zu überzeugen. Allem Anschein nach ging es ihm dabei in erster Linie nicht darum, das Beste für seinen Klienten herauszuholen, sondern sich vor der Richterin zu profilieren. Mehrfach bremste sie ihn jedoch energisch aus, bezeichnete seine Ansichten als „rechtsfremd“ und erklärte: „Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz!“

Einigung nach Verhandlungspause

Die kurze Verhandlungspause nutzten der Rechtsanwalt Musiol und sein Klient für ein kurzes Gespräch, in dem Herr Hansel entgegen zuvor ausgemalter Insolvenz-Szenarien erklärte, dass er die Summe zwar zahlen könne, es aber nicht wolle. Am Ende einigten sich beide Parteien dann dennoch auf den Vergleich.

Unser Fazit

Wir finden es sehr bedauerlich, wenn ein Anwalt wie Rechtsanwalt Musiol jegliche Kommunikation auf Basis einer gütlichen Einigung vermeidet und seinen Mandanten derart beeinflusst, dass dieser nun vom Landgericht Berlin verurteilt ist und einen Geldbetrag zahlen muss. Wir sind uns sehr sicher, dies haben wir mehrfach angeboten und mitgeteilt, dass wir bei einer gütlichen Einigung viel Zeit, Nerven und Geld auf beiden Seiten hätten einsparen können. Am 15.03.2011 ist Rechtsanwalt Musiol erstmals in dem Fall aktiv geworden. Bis zum jetzigen Urteil sind 2,5 Jahre vergangen, die sowohl für unseren ehemaligen Kunden als auch für uns anstrengend und zeitaufreibend waren. Seinem Mandanten hat Musiol aus unserer Sicht nicht im geringsten geholfen. Er bleibt auf den Kosten sitzen und hat viel Zeit verloren. Wie immer gilt auch hier, wer nicht zum Gespräch bereit ist, dem kann schwer geholfen werden.

Mehr zu Rechtsanwalt Stephan Musiol gibt es hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 zwei Stellen im Text geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass kein Schadenersatz, sondern eine Vergütung geschuldet war.

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