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Google testet Displaywerbung in Suchergebnissen

Eigentlich hatte Google Vize President Mayer bereits 2005 in einem Blogbeitrag glaubhaft erklärt, dass man niemals vorhabe, Displaywerbung in den Google Suchergebnissen zu zeigen. Seit dem sind acht Jahre vergangen und Marissa Mayer ist nicht mehr Vize President bei Google sondern CEO beim Konkurrenten Yahoo.

Anscheinend sind die Versprechungen für Google mittlerweile Schnee von gestern. Das Techportal Cnet hat jetzt einen Screenshot veröffentlicht, die ein Werbebanner von Southwest Airlines über Textanzeigen zum gleichnamigen Suchbegriff zeigt.

Google teilte mit, dass sich es sich hierbei lediglich um einen Test handle, der zudem ausschließlich auf die USA beschränkt sei. Darüber hinaus sollen nur fünf Prozent der Suchanfragen von der neuen Funktion betroffen sein.

Das Problem, dass sich beim Einsatz von großen Werbebannern ergibt, ist dass die organischen Suchergebnisse immer mehr aus dem vom User besonders gut wahrgenommenen Bereich verdrängt werden.

Google startet eigenen Proxydienst

Google will sich stärker für die freie Meinungsäußerung einsetzen und bietet künftig die Möglichkeit, den eigenen Internetanschluss mit Freunden zu teilen, um diesen einen sichere Verbindung ins Internet zu ermöglichen.

In Ländern wo das Regime unverschlüsselte E-Mail mitliest, den Zugang zu Menschenrechtsorganisationen sperrt oder Facebook Inhalte herausfiltert, soll der neue Google Dienst uProxy zur Anwendung kommen.

Google will für die Browser Chrome und Firefox eine einfache Umleitung anbieten, die erst aktiv wird, wenn sich der befreundete User ebenfalls mit dem Dienst verbindet. Damit könnten User den Internetanschluss eines Freundes im Westen nutzen, ohne befürchten zu müssen, dass das Regime eventuell mithört. Auch öffentliche WLAN-Netze können per uProxy abgesichert werden.

Das Tool wurde von der University of Washington in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Brave New Software entwickelt. Das Tool steht vorerst ausgewählten Betatestern zur Verfügung. Insbesondere soll die unauffällige Nutzung des Tools getestet werden.

Um mehr Vertrauen und Transparenz bei den Usern zu schaffen, soll der Quelltext des Tools veröffentlicht werden. Damit soll deutlich gemacht werden, dass das Tool nicht über eine Hintertür verfügt, über die Daten gesammelt werden können.

 

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Microsoft zieht Windows RT 8.1 Update zurück

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Windows 8.1 RT bringt einige sehr interessante Features mit (Foto:Microsoft)

Microsoft hat das vor kurzem zum Download angebotene Windows RT 8.1 Update wieder zurückgezogen. Grund waren u.a Probleme beim Booten der aktualisierten Geräte.

Zahlreiche User berichten über Probleme beim Auffinden und Installieren des Updates. Die Probleme sind anscheinend nicht nur beim Microsoft Surface vorhanden, sondern auch bei Geräten anderer Hersteller. Es wird auch über Probleme beim Starten von aktualisierten Geräten berichtet – einige Geräte konnten nicht gebootet werden.

Microsoft hat umgehend reagiert und mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet. Microsoft bietet jetzt Usern, die nach dem Update Probleme haben, ein 3,7 GB großes Surface-RT-Recovery-Image zum Download an. Mit Hilfe eines bootfähigen USB-Sticks lässt sich das Surface ohne Probleme auf die aktuelle Version 8.1 aktualisieren.

Zu den Neuerungen von Windows 8.1 RT gehören:

  • Der im Rahmen von Windows 8 abgeschaffte Startbutton kehrt wieder zurück
  • Windows startet auf Wunsch in der Desktop-Ansicht
  • Die Windows-Suche sucht jetzt nicht nur auf dem eigenen Gerät, sondern auch im Internet
  • Neue Apps, wie z.B. Facebook, Taschenrechner, Wecker und ein Hilfsprogramm
  • Bis zu vier Apps können gleichzeitig auf dem Display angezeigt werden
  • Verbesserte Integration von Skype und Microsofts Cloud-Dienst Skydrive

Rechtsanwalt Musiol vor dem Landgericht Berlin – Entscheidung für Bitskin

Gerichtliche Auseinandersetzung endet für uns mit korrektem AusgangParagraph Edel Silber

Ende letzten Jahres haben wir mehrfach von einem Fall mit Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet. Jetzt wurde der Fall In der zweiten Instanz vor dem Landgericht Berlin behandelt. Die recht emotionale Verhandlung endete mit einem Erfolg zu unseren Gunsten. Der Mandant von Rechtsanwalt Musiol, Thomas Hansel, Inhaber der Firma Holz Hansel, wurde auf Zahlung von Vergütung verklagt. Wir sind erleichtert, dass der Fall damit abgeschlossen ist, hätten aber eine außergerichtliche Einigung bevorzugt.

Amtsgericht erklärte Vertragslaufzeit in der ersten Instanz für ungültig

Kurzer Rückblick: Herr Hansel ist kurz nach Vertragsabschluss von seinem Vertrag zur Erstellung und Pflege einer Webseite zurückgetreten. Uns blieb nichts anderes übrig, als eine Abrechnung gemäß § 649 BGB zu stellen, wie es die deutschen Gerichte bisher vorgeben. Eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, weder Herr Hansel noch sein Rechtsanwalt Stephan Musiol waren trotz mehrfacher Versuche unsererseits zum Gespräch bereit. Das Amtsgericht entschied am 15.10.12 entgegen früherer Urteile aus ähnlichen Prozessen, dass Herr Hansel lediglich 24,95 Euro an uns zahlen muss. Des Weiteren wurde die Vertragslaufzeit von 48 Monaten, das Aushändigen von Leistungsbeschreibungen und andere Dinge als unwirksam dargestellt. Mit diesem Urteil konnten wir uns nicht zufriedengeben, da es nicht den Tatsachen entsprach. Deshalb entschieden wir uns dazu, in Berufung zu gehen.

Landgericht Berlin: Bitskin hat Anspruch auf volle Vergütung

Auch am jüngsten Gerichtstermin am 28.09. wurde unser Gesprächsangebote von Rechtsanwalt Musiol abgeblockt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin endete dagegen zu unseren Gunsten. Die Vertragslaufzeit sei laut BGH wirksam und zwischen Unternehmern üblich. Bitskin habe „Anspruch auf volle Vergütung der 48 Monate abzüglich ersparter Aufwendungen“. Zudem sei die von uns erstellte Abrechnung „schlüssig und prüffähig“. Lediglich bei den kalkulierten Stundensätzen gab es einen Konflikt.

Diskussion um kalkulierten Stundensatz

Wir haben unseren Stundensatz offengelegt. Herr RA Musiol hat jedoch, ohne Beweise aufzuführen, einen anderen, höheren, Stundensatz berechnet. Die vorsitzende Richterin wollte zur Klärung ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Die rund 1500 Euro zur Erstellung des Gutachtens hätte Herr Hansel vorab zahlen müssen, da die Beweislast bei der Abrechnung auf der Beklagtenseite liegt. Weder wir noch Herr Hansel wollten einen weiteren Termin beim LG Berlin wahrnehmen, so haben wir uns, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dazu bereiterklärt, uns in der „Mitte“ zu treffen.

Einigung auf einen Stundenlohn von 20,50 Euro

Thomas Hansel erklärte der Richterin außerdem mehrfach, er müsse seine Firma schließen, wenn er die volle Summe bezahle. Auch aus diesem Grund erklärte Bitskin sich zu dem Vergleich bereit. Anstatt den in der Abrechnung auf 15 Euro festgelegten Stundenlohn anzusetzen, wurde der Stundenlohn auf 20,50 Euro festgesetzt. Dadurch minderte sich der zu zahlende Betrag erheblich.

Richterin bezeichnet Ansichten von RA Stephan Musiol als „rechtsfremd“

Anwalt Stephan Musiol versuchte weiterhin, die Richterin von der Unredlichkeit des Vertrags zu überzeugen. Allem Anschein nach ging es ihm dabei in erster Linie nicht darum, das Beste für seinen Klienten herauszuholen, sondern sich vor der Richterin zu profilieren. Mehrfach bremste sie ihn jedoch energisch aus, bezeichnete seine Ansichten als „rechtsfremd“ und erklärte: „Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz!“

Einigung nach Verhandlungspause

Die kurze Verhandlungspause nutzten der Rechtsanwalt Musiol und sein Klient für ein kurzes Gespräch, in dem Herr Hansel entgegen zuvor ausgemalter Insolvenz-Szenarien erklärte, dass er die Summe zwar zahlen könne, es aber nicht wolle. Am Ende einigten sich beide Parteien dann dennoch auf den Vergleich.

Unser Fazit

Wir finden es sehr bedauerlich, wenn ein Anwalt wie Rechtsanwalt Musiol jegliche Kommunikation auf Basis einer gütlichen Einigung vermeidet und seinen Mandanten derart beeinflusst, dass dieser nun vom Landgericht Berlin verurteilt ist und einen Geldbetrag zahlen muss. Wir sind uns sehr sicher, dies haben wir mehrfach angeboten und mitgeteilt, dass wir bei einer gütlichen Einigung viel Zeit, Nerven und Geld auf beiden Seiten hätten einsparen können. Am 15.03.2011 ist Rechtsanwalt Musiol erstmals in dem Fall aktiv geworden. Bis zum jetzigen Urteil sind 2,5 Jahre vergangen, die sowohl für unseren ehemaligen Kunden als auch für uns anstrengend und zeitaufreibend waren. Seinem Mandanten hat Musiol aus unserer Sicht nicht im geringsten geholfen. Er bleibt auf den Kosten sitzen und hat viel Zeit verloren. Wie immer gilt auch hier, wer nicht zum Gespräch bereit ist, dem kann schwer geholfen werden.

Mehr zu Rechtsanwalt Stephan Musiol gibt es hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 zwei Stellen im Text geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass kein Schadenersatz, sondern eine Vergütung geschuldet war.

Yahoo legt Quartalszahlen vor – Umsatz und Gewinn sinken

Yahoo hat die aktuellen Quartalszahlen für das dritte Quartal 2013 vorgelegt und muss einen Rückgang der Umsätze und vor allem des Gewinns hinnehmen.

Marissa Mayer ist bereits seit mehr als einem Jahr Yahoo CEO und hat in dieser Zeit Vieles bewegt – aber was die Quartalszahlen angeht, schwächelt Yahoo nach wie vor.

Im dritten Quartal 2013 gingen die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5 Prozent auf 1,139 Milliarden US-Dollar zurück. Der operative Gewinn sank wegen hoher Entwicklungskosten für neue Produkte um satte 39 Prozent auf 93 Millionen US-Dollar. Vor einem Jahr konnte ein Gewinn von 3,2 Milliarden US-Dollar verbucht werden, der aber nur durch den Verkauf von Anteilen des chinesischen Internetkonzerns Alibaba zustande kam.

Schuld an dem Umsatzrückgang sind vor allem sinkende Preise bei der Bannerwerbung. Auch die Einnahmen aus der Suchmaschinenwerbung fielen geringer aus. Yahoo steckt, was Einnahmen durch Werbung angeht, in einem harten Konkurrenzkampf mit Google und Facebook.

Bei einem möglichen Börsengang von Alibaba will Yahoo weniger Anteile verkauften als bisher geplant. Die Börse reagierte auf diese Meldung durchaus positiv, so dass die Yahoo Aktie sogar nachbörslich um einen knappen Prozentpunkt stieg.

Bei einem möglichen Börsengang von Alibaba will Yahoo weniger Anteile verkauften als bisher geplant. Die Börse reagierte auf diese Meldung durchaus positiv, so dass die Yahoo Aktie sogar nachbörslich um einen knappen Prozentpunkt gestiegen ist.

PC-Markt schrumpft weiter

PC-Markt schrumpft
PCs werden immer mehr durch Tablets und Smartphones ersetzt (Foto:Fotolia)

Nach aktuellen Zahlen des Marktforschungsinstituts Gartner befinden sich die Verkaufszahlen auf dem PC-Markt weiter im Sinkflug und dies bereits das sechste Quartal hintereinander.

Demnach wurden im dritten Quartal 2013 weltweit lediglich 80 Millionen PCs verkauft. Seit 2008 wurden in diesem für die PC-Hersteller wichtigen Jahresabschnitt, noch nie so wenige PCs verkauft.

Was die Verteilung angeht, gibt es deutliche Unterschiede zwischen dem US-amerikanischen und dem europäischen Markt. Während in den USA die Zahl der verkauften PCs stieg, sank sie in Europa deutlich.

Die von Gartner vorgestellten Zahlen sind besonders im Hinblick auf den privaten PC-Markt interessant. In diesem Zeitraum werden vor allem in den USA besonders viele PCs verkauft, da der Schulanfang in dieser Periode liegt.

Dadurch ist auch zu erklären, warum die PC-Verkäufe in den USA um 3,5 Prozent gewachsen sind, während sie weltweit um 8,6 Prozent und in Europa sogar um 13,7 Prozent zurückgegangen sind.

Bei den Unternehmen gehört das chinesischen Unternehmen Lenovo zu den Gewinnern. Die PC-Verkäufe von Acer und Asus hingegen brachen um jeweils 30 Prozent ein. Dell und HP gehören ebenfalls zu den Verlierern mit Rückgängen im einstelligen Bereich. Selbst Apple, das in den USA zu den fünf größten Produzenten zählt, musste einen Rückgang von 2,3 Prozent hinnehmen.

Die Erklärung für den schrumpfenden PC-Markt ist relativ einfach. Klassische Computer werden immer mehr von Tablets und Smartphones verdrängt. Vor allem in Schwellenländern werden günstige Android-Tablets eher gekauft als PCs.

PayPal führt Zahlung per QR-Code ein

PayPal, der führende Anbieter von bargeldlosen Bezahllösungen, hat vor kurzem die mobile Zahlung per QR-Code oder Pin-Code eingeführt. Damit kann man nun auch im stationären Handel, d.h. in gewöhnlichen Ladengeschäften, per PayPal zahlen.

Das Ganze funktioniert nach folgendem Schema. Zuerst checkt sich der User in dem jeweiligen Geschäft per PayPal App ein und drückt anschließen auf den Bezahlen-Button. Daraufhin wird ein sog. Paycode in der PayPal App generiert, entweder als QR-Code oder als Pin-Code. Jetzt muss der Händler nur noch den QR-Code mit einem gewöhnlichen Scanner einscannen oder den viertstelligen PIN-Code am Terminal eingeben. Die Bezahlung ist damit abgeschlossen, der Kaufbetrag wird vom PayPal Konto des Käufers abgebucht und auf das Konto des Verkäufers transferiert.

PayPal ist schon seit Längerem bestrebt im stationären Handel Fuß zu fassen und sich dort als bargeldlose Zahlmöglichkeit zu etablieren. Und dies könnte mit dem neuen Funktionsumfang durchaus gelingen. Vorausgesetzt, dass sich die Kunden von den Vorteilen der mobilen Zahlung per PayPal überzeugen lassen.

 

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Amazon Logistikzentren in Polen beliefern auch Deutschland

Amazon hat vor kurzem bekannt gegeben, bis 2015 drei große Warenlager in Polen zu eröffnen. Nach offiziellen Angaben geht es dem Unternehmen dabei aber nicht um die Verlagerung aus Deutschland. Da aber die Amazon Arbeiter in Deutschland um höhere Tariflöhne kämpfen, liegt dieser Schluss allerdings nahe. Amazon erklärt, dass man Polen wegen der günstigen geographischen Lage, einer guten Anbindung und wegen einer hervorragenden Beschäftigungsbasis gewählt habe.

Die neuen Logistikzentren in Polen in erster Linie nach Deutschland liefern und erst später auch in andere europäische Länder. Gut informierte Quellen berichten, dass die Lager jeweils eine Größe von 100.000 Quadratmetern haben sollen und jeweils 50 bis 60 Millionen Euro kosten werden.

Jedes der Logistikzentren in Polen soll rund 2000 Arbeiter in Festeinstellung beschäftigen. Hinzu würden dann noch einmal jeweils 3000 Saisonarbeiter kommen. Zwei Logistikzentren werden bis August 2014 eröffnet, das dritte erst Mitte 2015.

Die tschechische Zeitung Hospodarske Noviny  berichtet zudem, dass auch in der Tschechischen Republik ein Amazon Lager in Vorbereitung ist.

Microsofts Plagiats-Suchroboter sperrt Microsoft Seiten

Auf der Suche nach Urheberrechtsverletzungen im Internet setzt Microsoft Suchroboter ein, die Webseiten mit Microsoft Produkt-Plagiaten aufspüren und automatisch an Suchmaschinenbetreiber wie Google melden.

Immer wieder melden die Suchroboter auch legitime Links als Plagiate – vor kurzem hat es sogar Seiten erwischt, die zu Microsoft gehören.

Google ist sich der Plagiats-Problematik im Internet bewusst und hat die Meldung von Plagiatsseiten erheblich vereinfacht. Den Rechteinhabern steht ein Online-Formular zur Verfügung, dass sich automatisiert ausfüllen lässt. Die Meldung von Plagiaten hat mittlerweile recht erschreckende Ausmaße angenommen – allein im letzten Jahr waren es 100 Millionen Löschanfragen.

Zum ersten Mal hat jetzt ein Suchroboter auch mehrere Webseiten zur Löschung aus dem Google Index angemeldet, die zu Microsoft selbst gehören. Selbst ein Wikipedia Eintrag über Microsoft Office 2007 war unter den eingereichten Seiten.

Microsoft hat aus diesem Vorfall Konsequenzen gezogen und den Vertrag mit dem Dienstleister, der für die Programmierung der Suchroboter zuständig ist, letzten Freitag gekündigt.

Erster Platz für unsere Website von MS-Raumdesign

Handwerkskammern haben den Goldenen Sachsenhammer verliehen FireShot Screen Capture #015 - 'MS Raumdesign – So fühlen Sie sich wohl - MS Raumdesign' - www_ms-raumdesign_de

Unser Kunde MS-Raumdesign aus Taura bei Chemnitz hat für seine fantastische Webseite jetzt einen Preis verliehen bekommen – den Goldenen Sachsenhammer! Dieser Preis wird jährlich von den Handwerkskammern Leipzig und Dresden sowie dem Handwerkerportal MyHammer ausgelobt.

Die Webseite konnte in den Kriterien Inhalt, Design und Benutzerfreundlichkeit punkten und belegte nach Jury- und Online-Publikumswahl den ersten Platz! Damit setzte sich die Seite gegen 70 Mitbewerber durch. Dr. Andrea Wolter, Jurymitglied und Pressesprecherin der Handwerkskammer zu Leipzig, erklärt die Juryentscheidung: „Es war ein knappes Rennen, denn alle zehn Finalisten hätten den Sieg verdient gehabt. Aber MS Raumdesign hat seinem Namen alle Ehre gemacht, das wirklich tolle Design der Webseite hat uns überzeugt und letztlich den Ausschlag gegeben.“

Verantwortlich für diesen Erfolg sind vor allem Martha, die das tolle Design gemacht hat, und Robert, der für die Umsetzung verantwortlich war. Wir sind sehr stolz auf euch!

Das absolute Highlight der Webseite ist die Parallax Scrolling genannte Technik, die eine räumliche Tiefe simuliert und ein aktuell total angesagter Webdesign-Trend ist.

Der zweite Platz ging an die Website www.nashornhaut.de aus Niesky. Die Website des Beschichtungsspezialisten verfügt über einen Showroom, in dem Kunden unterschiedliche Beschichtungen an einer virtuellen Ladenfläche testen können.

Auf dem dritten Rang landete die Website des Töpferhauses Arnold aus Kohren-Sahlis, vor allem aufgrund vieler Besuchervotes. Die Website hat laut Jury eine klare Struktur und verdeutlicht die Verbundenheit des Betriebs zur Region. Mehr Infos unter www.toepferhaus-arnold.de.

Bis Ende Oktober läuft unter www.handwerkerseite-des-jahres.de noch das Internetvoting für die bundesweite Aktion „Handwerkerseite des Jahres 2013“.

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