In eigener Sache

Bitskin aus Berlin schreibt hier in eigener Sache

So lief der Bitskin Blog im Jahre 2014

Bitskin Blog 2015Das Jahr 2014 neigt sich dem Ende, wie es in der SEO Zukunft aussehen wird, das haben wir im Bitskin Blog ja bereits vorhergesagt. Auch, dass wir 2013 mit den Vorhersagen ziemlich richtig lagen, kann man hier lesen. Ob das Orakeln auch in diesem Jahr funktioniert hat, dass wissen wir in etwa 365 Tagen.
Bleibt nur noch ein wenig Statistik zu tun:

  • Welcher Post wurde am häufigsten gelesen?
  • Welcher Beitrag am häufigsten bei Google gefunden?
  • Welcher Artikel wurde am meisten kommentiert?
  • Welcher Beitrag wurde am häufigsten verlinkt?
  • Was ging „viral“ und wurde in sozialen Netzen geteilt?

 Am häufigsten über Google besuchter Beitrag:

Ist der Beitrag: Seo für Single Page Webseiten im OnPage Friday.
Hier wird das Optimieren von Webseiten erklärt, die dem One-Page oder Single Page Webdesign Trend folgen. Da viele Single-Page Webseiten zwar gut aussehen, aber leider unauffindbar sind, haben wir hier die Problemlösung veröffentlicht.
Ein Besucher blieb dabei im Durschnitt fünf Minuten und eine Sekunde auf der Seite und 85,99% der Leser haben im Anschluss eine weitere Seite gesehen.
In der Verweildauer wird dieser Beitrag nur noch durch den Beitrag SEO für mobile Webseiten übertroffen. Hier blieben die Besucher im Schnitt sieben Minuten lang auf der Seite. Hier geht es vor allem um responsive Webdesign als optimale Lösung für mobile Webseiten.
Dieser Beitrag ist auch der Beitrag, der am häufigsten überhaupt gelesen wurde. Wobei die Leser zu 79% über Google auf diese Seite gestoßen sind. Bei diesen 79% war dieser Beitrag natürlich auch die Einstiegsseite.

 Der am häufigsten kommentierte Beitrag im Blog:

Ist der Beitrag Forenlinks – die wichtigsten Backlinks des Jahres. Generell liegt es wohl in der Natur der Sache, dass die Beiträge zum Thema Linkbuilding am häufigsten kommentiert wurden. Schließlich gibt es hier einen Backlink für jeden, der einen will.
Wir haben alle Kommentare entfernt, bei denen der Name ein Keyword war. Trotz des Beitrags und den Hinweis, dass dies nicht mehr so sein sollte, gab es 23 solcher Kommentare, die nicht genehmigt wurden.

Der am häufigsten verlinkte Beitrag des Bitskin Blogs:

Ist mit insgesamt 38 Backlinks von 12 Domains der Beitrag TLD SEO.
Mit 13 verlinkenden Domains ist die Kategorie des OnPage Friday um genau eine Domain häufiger verlinkt. Damit ist zwar bewiesen, dass auch relativ neue Webseiten Links natürlich generieren können, aber auch, dass es unglaublich schwer ist.
Viele dieser Links sind gar nicht mehr existent, aber die Google Webmaster Tools kennen sie trotzdem noch. Mich wunderte auch warum dotberlin.de den Beitrag TLD SEO verlinkt hatte…

Der in den sozialen Netzwerken beliebteste Beitrag

Zu den sozialen Netzwerken zählen wir mehrere. Der Blog hatte Besucher über folgende Social Networks (sortiert nach Besuchern):

  1. Facebook (36,63 %)
  2. Google Plus (24,49 %)
  3. Gutefrage.net (22,75 %)
  4. Twitter (7,71 %)
  5. StumbleUpon (3,47 %)
  6. Yelp (1,54 %)
  7. Blogger (1,29 %)
  8. XING (1,03 %)
  9. Pinterest (0,26 %)
  10. Pocket (0,13 %)

Wir analysieren die Daten von Twitter erst seit dem 11. September 2014.

Hier ist der erfolgreichste Beitrag die Dschungelcamp Relation. Hier haben wir mit Hilfe von Google Trends den Gewinner des RTL Dschungelcamps 2014 erfolgreich (!) vorhersagen können. Dicht gefolgt von dem Beitrag: Apps klauen eure Daten.
Im Schnitt  hat der Blog 5 Besucher am Tag über soziale Netzwerke, wobei etwa einmal in der Woche ein neuer Beitrag gepostet und geteilt wird.
Bei Conversations haben die sozialen Netzwerke auch geholfen, allerdings hat ein Besuch über Google Plus zu doppelt so vielen Conversations geführt, wie ein Besuch über Facebook. Bei Google Plus waren SEO Themen deutlich beliebter, während bei Facebook Dschungelcamp-Beiträge die Aufmerksamkeit auf sich lenken konnten.

Generell lief es so im Bitskin Blog:

Im Jahr 2013 wurde noch regelmäßig gepostet. Frei nach dem Motto vieler SEOs: Mit viel Inhalt ergeben sich viele Ranking-Chancen. Wir denken aber, dass sich wirklich guter Inhalt viel besser auswirken kann! Dieses Jahr wurden nur Beiträge gepostet, die dem Besucher helfen können. SEO Tipps oder auch Trends im Webdesign mit viel zusätzlichem Wissen, welches nicht so häufig im Netz auftaucht. Der Besuch über Google hat sich damit verdoppelt. Dabei ist dies erst der 112-te Beitrag in diesem Jahr. Ein Wert der 2013 schon im Mai erreicht wurde. Dabei hat sich aber die Beitragslänge enorm verändert. So hat kein Beitrag nur noch 200 oder 300 Wörter, stattdessen hat z.B. der Beitrag: Google My Business-Einträge zu 100% optimieren über 1600 Wörter. Das entspricht diesem Beitrag plus 1000 weitere Worte!

Die Frage nach dem Stil oder… Wann ist es ok RA Musiol einen Lügner zu nennen?

Uns als Webagentur mit Reputation ist es sehr wichtig, eine klare Außenwirkung zu haben und diese entsprechend zu steuern. Was aber tut man, wenn man das Gefühl vermittelt bekommt, von einem Rechtsanwalt wiederholt zu Unrecht angegangen zu werden? Begibt man sich auf sein Niveau? Erhält man sein eigenes und geht nicht auf die Anschuldigungen ein? Wir würden sehr gerne das Thema: „Rechtsanwalt Musiol“ auf sich beruhen lassen. Allerdings nervt uns sein Verhalten so sehr, dass wir auch zu seiner letzten Aktion ein Statement liefern müssen, schon alleine weil wir glauben, das Gleichgewicht der Meinungsbildung aufrecht erhalten zu müssen.

Nun also, Herr Musiol, fangen wir an. Vorweg gestellt sei die Frage, ab wann darf und sollte man einen Menschen einen Lügner nennen? Wir wurden von Herr Musiol des öfteren so benannt. Von unserer Darstellung weicht diese Darstellung weit ab.

Aber langsam, der Reihe nach. Was war passiert?

Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg vertritt ein paar unserer Kunden, die uns als Webagentur beauftragt haben, aber dann der Meinung waren (gleich wo in der Wertschöpfungskette), unsere Arbeit nicht bezahlen zu wollen. Auch ein Vertragsrücktritt war dabei – von der Firma Bauausführungen Mario Drewes aus Berlin. Herr Drewes hat unsere Leistungen bestellt, es sich kurze Zeit später doch wieder anders überlegt und ist vom Vertrag zurückgetreten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass er ganz kaufmännisch natürlich auch nichts bezahlen wollte, denn wenn bei ihm jemand einen Auftrag auslöst und dann sagt, er benötige diesen nicht mehr, dann ist das für ihn auch kein Problem und er storniert den Auftrag ohne Kosten und anstandslos. So wurde es uns zumindest bei einem Gerichtstermin vorgetragen. Da wir dies so nicht getan haben, hat Herr Drewes nun eine ziemlich schlechte Meinung von uns und scheint zu denken, dass er mit seinem Verhalten – sich nicht an unseren Vertrag zu halten – im Recht ist.

Da scheint ihm Rechtsanwalt Musiol gerade recht zu kommen. Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg betreibt auf seiner Webseite ziemlich auffällig Kundenfang, indem er behauptet, dass er den Leuten zu Ihrem Recht verhilft. Soweit wäre nichts daran auszusetzen. Problematisch ist nur, dass Rechtsanwalt Musiol es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. An welchen Stellen und wie zeigen wir gleich:

Über uns hat er gesagt, wir würden vor Gericht falsches Beweismaterial vorlegen. Wir stellen uns selber ein Bein vor Gericht? Wäre ja ziemlich … dämlich. Stimmte natürlich nicht, was Rechtsanwalt Musiol sagt, wie hier nachzulesen ist. Er selbst behauptete dann noch, wir hätten einen Prozess gegen einen von ihm vertretenen Kunden verloren. Stimmt so schonmal auch nicht, schließlich hatten wir einen Prozess in der Berufung vor dem Landgericht Berlin gewonnen, wie hier nachzulesen ist. Das ziemlich obskure Urteil aus der vorherigen Instanz, dem Amtsgericht Mitte, wurde vom LG Berlin ziemlich deutlich widerlegt. Hat sich der Richter des AG aus erster Instanz eventuell von Herr Musiols Wertungen und Polemik beeindrucken und somit beeinflussen lassen? Wir werden es wohl nie herausfinden. Komisch anfühlen tut es sich dennoch, wenn zwei Urteile so auseinander gehen wie in diesem Fall.

Man sollte doch meinen, wenn man zweimal vor dem Landgericht wegen eigener Unwahrheiten gescheitert ist, müsste man gelernt haben, was es bedeutet die Wahrheit zu sprechen? Mitnichten… Rechtsanwalt Musiol tut es einfach wieder, und lügt.

Diesmal heißt es auf Musiols Webseite, wir würden uns mit fremden Federn schmücken und irreführende Referenzen angeben – strike out! Wie im Urteil vom 26.08.14 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin nachzulesen ist. Wie dumm wäre es, als Webagentur mit fremden Referenzen zu werben? Hallo RA Musiol, mal ein wenig nachdenken, das würde in fünf Sekunden auffliegen und wir hätten vom entsprechenden Unternehmen eine einstweilige Verfügung am Hals! Um beim Thema einstweilige Verfügung zu bleiben, die kam dann von uns zu Ihnen, lieber Herr Musiol. Da wir nachweisen konnten, dass wir einen Anspruch auf Durchsetzung haben, wurde diesem gegen den Anwalt Musiol stattgegeben und durch das Landgericht Berlin am 14.04.2014 bestätigt, somit wurden RA Musiols Behauptungen untersagt. Dieser fühlte sich wohl immer noch im Recht, widersprach dieser Gerichtsentscheidung und es kam am 26.08.2014 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin.

In dieser Verhandlung vor dem LG sträubte sich Musiol ausdrücklich, seine Behauptung zurückzunehmen, was den Richter nicht beeindruckte – warum haben wir ja bereits weiter oben erörtert. Dieser fragte Musiol, was er denn mit seinen Äußerungen überhaupt bezwecke, schließlich sei er ja kein Mitbewerber der Webagentur Bitskin. Die Antwort Musiols hat nicht überzeugt, denn auf diese Verhandlung folgte erneut eine Niederlage für den Nürnberger Rechtsanwalt – mit der erneuten! Bestätigung der einstweiligen Verfügung. Am 26.08.2014 wurde Musiol nun verurteilt seine Behauptungen über uns zu unterlassen.

Leider sind die gerichtlichen Entscheidungen noch nicht endgültig, da Rechtsanwalt Musiol meinte, hiergegen Berufung einlegen zu müssen, beziehungsweise weil Hauptsachverfahren laufen. Wer nicht weiß was das ist, kann es hier nachlesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsacheverfahren). Fakt ist, es nervt und kostet wertvolle Lebenszeit, Mühe, Geld etc. sich damit zu beschäftigen, gerade wenn man wie wir, die Zeit doch in die Kundenbeziehung investieren möchte, um diese auszubauen.

Bei RA Musiol läuft das Verbreiten von Unwahrheiten möglicher Weise unter dem Topic: „strategische Beratung“, beziehungsweise „Engagement“ wie auf seiner Webseite nachzulesen ist:

Blogbeitrag Musio

 

Wir fragen uns: Glaubt Rechtsanwalt Musiol, es sei ein umfassendes Vorgehen, welches die Rechtsprechung positiv beeinflusst, wenn er über einen juristischen Gegner auf seiner Webseite Lügen verbreitet? Soll nicht gerade der Anwalt, der so lange studiert und fleißig sein musste für sein Erstes und Zweites Staatsexamen, die Charaktereigenschaft besitzen, fachliche Erfolge vor Gericht zu erzielen und nicht wie ein Marktschreier, die Kunden emotional zu beeinflussen??

Auch fragen wir uns: Nützt es dem Mandanten wirklich, wenn sein Anwalt lügt? Das möge jeder für sich entscheiden, wir finden das schäbig.

Wir können mit so einem Verhalten umgehen wie die Vergangenheit zeigt, würden es allerdings sehr gerne vermeiden und das Thema eher sachlich persönlich klären, als vor Gerichten Zeit und Geld zu investieren.

Ob sich Herr Musiol auch so fühlt? Vielleicht sollte sich Herr Musiol mal mit seinen Mitarbeitern beschäftigen, um die Kanzleistimmung zu verbessern? Das jedenfalls könnte man ihm raten, wenn man Folgendes liest: http://www.kununu.com/de/by/nuernberg/rs/rechtsanwalt-musiol/a/SkdpWVJy

Das Thema: „Rechtsanwalt Musiol“ wird uns wohl noch weiter beschäftigen. Der Prozess gegen den zahlungsunwilligen Bauunternehmer läuft jedenfalls noch. Wir würden uns darüber freuen, wenn wir seitens unserer Leser weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg und/oder seinen Mandanten den zahlungsunwilligen Herrn Mario Drewes aus Berlin erfahren würden. Wir erbitten eine erste Kontaktaufnahme über anwalt@bitskin.de, Vertraulichkeit sichern wir zu. Wir stehen zu unserem Wort.

 

 

IHK ernennt Bitskin zu einem der besten Berliner Ausbildungsbetriebe 2014

New Media Agentur erhält Auszeichnung für Schulung von Nachwuchskräften

IMG_2212_frei IHK und Handwerkskammer zeichneten jetzt Berlins beste Ausbildungsbetriebe aus. Die Berliner New Media Agentur Bitskin nahm zum ersten Mal teil und kann sich freuen: Bitskin ist einer der besten Ausbildungsbetriebe Berlins in der Kategorie „Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern“.

Bitskin-Geschäftsführer Karsten Spieß bildet mit seinem Unternehmen seit acht Jahren aus. Für ihn ist die Ausbildung eine klassische Win-Win-Situation: „Wir investieren in die Ausbildung und sichern damit die Zukunft unserer Azubis und nicht zuletzt unser eigenes Fortbestehen.“ Die Auszubildenden erhielten das nötige Know-how, um im Berufsleben zu bestehen.

Bitskin-Azubis: Gute bis sehr gute Leistungen in der Schule

Während der Urkundenverleihung wurde besonders hervorgehoben, dass Bitskin großen Wert auf weiterbildende Maßnahmen wie die GFK-Schulung (gewaltfreie Kommunikation) legt, praxisnah ausbildet und seinen Auszubildenden an das Übernehmen von Verantwortung heranführt. Ausschlaggebend für die Auszeichnung ist auch die Tatsache, dass die Bitskin-Azubis zum Großteil gute bis sehr gute Leistungen in der Schule erbringen.

21 Berliner Betriebe konnten sich über eine Auszeichnung freuen. Sie allesamt eint die Tatsache, dass sie sich vorbildlich für Ihre Azubis einsetzen und Ihnen eine gute Ausbildung bieten. Eines wurde auf der Veranstaltung deutlich: Wer ausbildet, verschafft sich einen klaren Wettbewerbsvorteil, denn mittlerweile herrscht auf dem Ausbildungsmarkt ein regelrechtes Ringen um die besten Bewerber.

Landgericht stoppt Unterstellungen RA Musiols

Richter erklärt einstweilige Verfügung nach kurzer Anhörung für wirksam

Ein wichtiger Erfolg für Bitskin. Das Landgericht Berlin hat jetzt unsere einstweilige Verfügung gegen den Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg rechtskräftig bestätigt! Für uns zeigt die Entscheidung des Gerichts zum wiederholten Male, dass Rechtsanwalt Musiol sich mit seinen Behauptungen und Unterstellungen fernab gültiger Gesetze bewegt. Musiol hatte sich bis zuletzt vor Gericht dagegen gewehrt, doch die Verhandlung am 25.02.14 war dennoch kurz und wurde mit einer eindeutigen Entscheidung zu unseren Gunsten beendet. Das Landgericht bestätigte die Verfügung am gleichen Tag schriftlich. Rechtsanwalt Musiol muss die Gerichtskosten tragen und auch die Kosten für unseren Anwalt zahlen.

Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol

Bitskin wehrt sich gegen unfairen Artikel

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(Foto:stockxpert.com)

„Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz“ hieß unser Artikel zu Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg in der letzten Woche. Eigentlich würden wir gerne mit der Geschichte Musiol abschließen. Doch Rechtsanwalt Musiol schreckt nicht davor zurück, auf seiner Seite mit einem Urteil zu werben, in dem das Amtsgericht Berlin-Mitte in der ersten Instanz nicht eindeutig zu unseren Gunsten entschied (hier nachzulesen). In seinem Artikel wertet Musiol dieses Urteil als großen Erfolg und hetzt aus unserer Sicht gegen unsere Agentur. Was Herr Rechtsanwalt Musiol dabei nicht erzählt: Genau dieses Urteil wurde vor längerem vom Landgericht Berlin aufgehoben. Das finden wir nicht nur unfair, sondern es ist aus unserer Sicht auch eine Fehlinformation der Öffentlichkeit, wenn Rechtsanwalt Musiol mit seinem inhaltlich veralteten Artikel weiter auf Kundenfang geht und so tut, als ob es die Entscheidung des Landgerichts nie gegeben hätte.

Landgericht hat Entscheidung aus erster Instanz vor Monaten widerrufen

Wer Bitskin googelt, findet den Artikel bereits auf der ersten Seite. Für uns als Internetagentur ist das extrem geschäftsschädigend, denn viele unserer Kunden finden über das Internet zu uns. Wir haben Rechtsanwalt Stefan Musiol darauf hingewiesen, dass der Artikel noch auf der Seite steht und ihn aufgefordert, den Text zu entfernen oder zumindest zu korrigieren. Wie wir leider auch hier erfahren mussten, zeigte er keinerlei Gesprächsbereitschaft. Nach einer Zeit des Abwartens blieb uns nur noch eine Möglichkeit: Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol. Diese hat uns das Landgericht Berlin auch sofort gewährt.

 Bitskin erwirkt einstweilige Verfügung gegen RA Musiol

Fazit: Auch hier wieder zeigt sich Rechtsanwalt Musiol nicht gesprächsbereit. Auch hier wieder ergeht eine gerichtliche Entscheidung gegen ihn und auch hier wieder muss der Nürnberger Anwalt die Verfahrenskosten zahlen.

Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, hoffen wir, dass sich der „Fall Musiol“ für uns damit erledigt hat.

Nachtrag Texter: Wir haben am 06.03.14 im Text einen Satz entfernt. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit nicht sagen.

Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz

Rechtsanwalt Musiol – neuer Beitrag

Landgericht Berlin weist Berufungsantrag gegen Bitskin scharf zurück

RA Musiol Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia

Wer unsere Internetagentur bei Google sucht, findet auf der ersten Seite seit Monaten nicht nur unsere Google-Adwords Anzeigen. Ganz unten auf der Seite schaltet der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg eine Anzeige mit dem Titel „Online-Marketing-Verträge beenden – unnötigen Ärger und Zeit sparen“ und verlinkt auf seine Website. Stefan Musiol ist einer von zwei Anwälten, die unserer Agentur das Leben schwer machen – zu Unrecht wie wir finden, und entsprechende Gerichtsurteile geben uns Recht. In einer Verhandlung vor wenigen Wochen bezeichnet die Richterin die Argumentation des Rechtsanwalts Musiol gar als „rechtsfremd“. Jetzt zeigt ein uns vorliegender Beschluss des Landgerichts Berlin ein weiteres Mal, dass sich Rechtsanwalt Musiol mit seinen Argumenten fern gültiger Gesetze bewegt. Selbst wenn „subjektive Werturteile“ und „marktschreierische Anpreisungen“ erfolgt sein sollten, begründe dies – anders als RA Musiol es darstellte – kein Recht zur Anfechtung des Vertrags, erklärte das Gericht.

Wirtschaftlicher Erfolg im Vordergrund der Verhandlung

Auf seiner Website schreibt Rechtsanwalt Musiol: „Die Rechtsberatung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihren wirtschaftlichen Erfolg.“ Wie bei vielen Anwälten üblich geht es bei Rechtsanwalt Musiol anscheinend nicht um Gerechtigkeit, sondern wohl eher darum, Kapital aus Gerichtsverhandlungen zu schlagen. In der Branche gilt so etwas womöglich gar nicht als unehrenhaft, allerdings sollte Rechtsanwalt Musiol dann auch Erfolge vorzeigen können. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2013 hatte er Berufung eingelegt. Bei dem Fall handelte es sich um einen Kunden, der vorzeitig von seinem Vertrag mit unserer Agentur zurücktreten wollte. Der Kunde war nicht bereit, den bei Vertragsauflösung fälligen Geldbetrag zu zahlen, das Amtsgerichtsurteil gab uns Recht, Musiol verlor den Prozess. Trotzdem legte Musiol daraufhin Berufung ein. Nun musste das Landgericht Berlin entscheiden. Per Beschluss vom 29.10.13 hat es angekündigt, Musiols Berufung – ohne einer erneute Verhandlung – zurückzuweisen.

Auf fünf Hauptpunkte hatte Rechtsanwalt Musiol seine Argumentation gestützt, um in Berufung gehen zu können – und scheiterte in allen fünf Punkten!

Nach Meinung des Landgerichts ist sowohl die Vertragslaufzeit von 48 Monaten genauso wirksam, wie der Inhalt des Vertrages korrekt festgelegt wurde. Auch sind unsere Preise marktüblich und unsere Vertragsgestaltung für einen Unternehmer klar und deutlich. Für die von Rechtsanwalt Musiol beanspruchte Anfechtbarkeit wegen Täuschung war ebenso wenig Raum, wie für die Behauptung, unsererseits seien irgendwelche Pflichten verletzt worden.

Rechtsanwalt Stefan Musiol schreibt auf seiner Website: „Die Justiz und das Rechtssystem erweisen sich oft als Irrgarten.“ Ob ihm klar ist, wie sehr er damit Recht hat? Offenbar ist er jetzt selbst in diesen Irrgarten geraten.

Durch persönliches Gespräch wäre beiden Seiten viel Ärger erspart geblieben

Immer wieder haben wir versucht, mit Herrn Musiol persönlich zu sprechen – erfolglos. Wir sind und waren schon immer der Meinung, dass sich vieles in einem persönlichen Gespräch klären lässt und sehen uns hier wieder bestätigt. Rechtsanwalt Stefan Musiol, der dies ganz anders sieht und schnell mal mit vollmundigen Behauptungen über uns als Gegner dabei ist, hat seinem Mandanten sicher keinen Gefallen getan. Dieser darf nämlich jetzt unsere Rechnung bezahlen, die Rechnung des Gerichts bezahlen, unsere Anwälte bezahlen  – die wir hier übrigens empfehlen (www.schauwienold.de) – und auch die Rechnung von RA Musiol bezahlen. Und das ganze zweimal, weil Herr Musiol auch noch Berufung eingelegt hat. Das hätte er sich sparen können.

Mehr zu Rechtsanwalt Musiol hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 im Text zwei Stellen geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit natürlich nicht sagen.

Weiter legt Rechtsanwalt Musiol Wert darauf, dass wir mitteilen, dass die Sache (Stand heute, 28.02.14) noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht hat nach seinem Hinweisbeschluss noch einen Vergleichsvorschlag gemacht.

Rechtsanwalt Musiol möchte auch nicht, dass wir schreiben, dass er mit all seinen fünf Punkten beim Landgericht gescheitert ist. Wir hingegen sehen da so. Insbesondere, wenn das Gericht alle seine Argumente auf sieben Seiten auseinandernimmt und anderer Meinung ist als er selbst. Ist das etwa kein Scheitern Musiols vor Gericht?

Rechtsanwalt Musiol vor dem Landgericht Berlin – Entscheidung für Bitskin

Gerichtliche Auseinandersetzung endet für uns mit korrektem AusgangParagraph Edel Silber

Ende letzten Jahres haben wir mehrfach von einem Fall mit Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet. Jetzt wurde der Fall In der zweiten Instanz vor dem Landgericht Berlin behandelt. Die recht emotionale Verhandlung endete mit einem Erfolg zu unseren Gunsten. Der Mandant von Rechtsanwalt Musiol, Thomas Hansel, Inhaber der Firma Holz Hansel, wurde auf Zahlung von Vergütung verklagt. Wir sind erleichtert, dass der Fall damit abgeschlossen ist, hätten aber eine außergerichtliche Einigung bevorzugt.

Amtsgericht erklärte Vertragslaufzeit in der ersten Instanz für ungültig

Kurzer Rückblick: Herr Hansel ist kurz nach Vertragsabschluss von seinem Vertrag zur Erstellung und Pflege einer Webseite zurückgetreten. Uns blieb nichts anderes übrig, als eine Abrechnung gemäß § 649 BGB zu stellen, wie es die deutschen Gerichte bisher vorgeben. Eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, weder Herr Hansel noch sein Rechtsanwalt Stephan Musiol waren trotz mehrfacher Versuche unsererseits zum Gespräch bereit. Das Amtsgericht entschied am 15.10.12 entgegen früherer Urteile aus ähnlichen Prozessen, dass Herr Hansel lediglich 24,95 Euro an uns zahlen muss. Des Weiteren wurde die Vertragslaufzeit von 48 Monaten, das Aushändigen von Leistungsbeschreibungen und andere Dinge als unwirksam dargestellt. Mit diesem Urteil konnten wir uns nicht zufriedengeben, da es nicht den Tatsachen entsprach. Deshalb entschieden wir uns dazu, in Berufung zu gehen.

Landgericht Berlin: Bitskin hat Anspruch auf volle Vergütung

Auch am jüngsten Gerichtstermin am 28.09. wurde unser Gesprächsangebote von Rechtsanwalt Musiol abgeblockt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin endete dagegen zu unseren Gunsten. Die Vertragslaufzeit sei laut BGH wirksam und zwischen Unternehmern üblich. Bitskin habe „Anspruch auf volle Vergütung der 48 Monate abzüglich ersparter Aufwendungen“. Zudem sei die von uns erstellte Abrechnung „schlüssig und prüffähig“. Lediglich bei den kalkulierten Stundensätzen gab es einen Konflikt.

Diskussion um kalkulierten Stundensatz

Wir haben unseren Stundensatz offengelegt. Herr RA Musiol hat jedoch, ohne Beweise aufzuführen, einen anderen, höheren, Stundensatz berechnet. Die vorsitzende Richterin wollte zur Klärung ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Die rund 1500 Euro zur Erstellung des Gutachtens hätte Herr Hansel vorab zahlen müssen, da die Beweislast bei der Abrechnung auf der Beklagtenseite liegt. Weder wir noch Herr Hansel wollten einen weiteren Termin beim LG Berlin wahrnehmen, so haben wir uns, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dazu bereiterklärt, uns in der „Mitte“ zu treffen.

Einigung auf einen Stundenlohn von 20,50 Euro

Thomas Hansel erklärte der Richterin außerdem mehrfach, er müsse seine Firma schließen, wenn er die volle Summe bezahle. Auch aus diesem Grund erklärte Bitskin sich zu dem Vergleich bereit. Anstatt den in der Abrechnung auf 15 Euro festgelegten Stundenlohn anzusetzen, wurde der Stundenlohn auf 20,50 Euro festgesetzt. Dadurch minderte sich der zu zahlende Betrag erheblich.

Richterin bezeichnet Ansichten von RA Stephan Musiol als „rechtsfremd“

Anwalt Stephan Musiol versuchte weiterhin, die Richterin von der Unredlichkeit des Vertrags zu überzeugen. Allem Anschein nach ging es ihm dabei in erster Linie nicht darum, das Beste für seinen Klienten herauszuholen, sondern sich vor der Richterin zu profilieren. Mehrfach bremste sie ihn jedoch energisch aus, bezeichnete seine Ansichten als „rechtsfremd“ und erklärte: „Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz!“

Einigung nach Verhandlungspause

Die kurze Verhandlungspause nutzten der Rechtsanwalt Musiol und sein Klient für ein kurzes Gespräch, in dem Herr Hansel entgegen zuvor ausgemalter Insolvenz-Szenarien erklärte, dass er die Summe zwar zahlen könne, es aber nicht wolle. Am Ende einigten sich beide Parteien dann dennoch auf den Vergleich.

Unser Fazit

Wir finden es sehr bedauerlich, wenn ein Anwalt wie Rechtsanwalt Musiol jegliche Kommunikation auf Basis einer gütlichen Einigung vermeidet und seinen Mandanten derart beeinflusst, dass dieser nun vom Landgericht Berlin verurteilt ist und einen Geldbetrag zahlen muss. Wir sind uns sehr sicher, dies haben wir mehrfach angeboten und mitgeteilt, dass wir bei einer gütlichen Einigung viel Zeit, Nerven und Geld auf beiden Seiten hätten einsparen können. Am 15.03.2011 ist Rechtsanwalt Musiol erstmals in dem Fall aktiv geworden. Bis zum jetzigen Urteil sind 2,5 Jahre vergangen, die sowohl für unseren ehemaligen Kunden als auch für uns anstrengend und zeitaufreibend waren. Seinem Mandanten hat Musiol aus unserer Sicht nicht im geringsten geholfen. Er bleibt auf den Kosten sitzen und hat viel Zeit verloren. Wie immer gilt auch hier, wer nicht zum Gespräch bereit ist, dem kann schwer geholfen werden.

Mehr zu Rechtsanwalt Stephan Musiol gibt es hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 zwei Stellen im Text geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass kein Schadenersatz, sondern eine Vergütung geschuldet war.

SUPERMAN, NEWCOMER UND HERAUSRAGENDE DESIGNER

Bitskin-Award

Die Bitskin Gmbh gehört zu den fünf am stärksten wachsenden Internetagenturen Deutschlands. Belegte die Agentur im Vorjahr noch Rang 166 ist sie in der aktuellen Bekanntgabe auf Platz 122 vorgerückt und kann sich über eine hohe Kundenzufriedenheit freuen. Ohne engagierte Mitarbeiter wäre das undenkbar. Geschäftsführer Karsten Spieß zeichnete deshalb jetzt im Rahmen einer kleinen Feierstunde ausgewählte Mitarbeiter aus:

Der Preis für den Newcomer 2012 in der Berliner Agentur ging an Webdesigner Robert Menzel. Webdesignerin Martha Wimmer erhielt den Preis als beste Designerin 2012, Annika Mania ist die schnellste Designerin 2012. Für 1000 Umsetzungsstunden im vergangenen Jahr ehrte Geschäftsführer Karsten Spieß Sabrina Hartwig.

Als einziger Bitskin-Mitarbeiter räumte Sven Schilling gleich zwei Preise ab. An keinem einzigen Tag fehlte er krankheitsbedingt. Dafür gab es die Auszeichnung „Superman 2012“.  Außerdem bekam er den Preis als coolster Designer.

Täuscht RA Musiol durch Weglassen von Fakten?

Anti-Bitskin-Artikel auf der Website des Anwalts enthält wichtige Informationen vorParagraph Edel Silber

Vor wenigen Tagen haben wir an dieser Stelle über einen Fall berichtet, der uns schon länger beschäftigt. Nochmal kurz zusammengefasst:

Der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg verbreitet auf seiner Website Behauptungen über uns, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dagegen haben wir uns mit einem Artikel in unserem eigenen Blog gewehrt. Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol forderte uns daraufhin auf, den Artikel zu löschen, zuletzt bekamen wir vom Landgericht Berlin Post  – mit der Aufforderung, einen bestimmten Satz  unseres Artikels zu löschen.

Es dauerte nicht lange und der Anwalt stellte sich auf seiner eigenen Website als Gewinner dar:

Rechtsanwalt Stefan Musiol aktualisierte seine Homepage kurz nachdem das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen hatte, nachzulesen auf dem nebenstehenden Screenshot:

Bitskin-Musiol

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 16. April 2013 tellte sich dann allerdings heraus, dass es sich um einen Irrtum zu unseren Lasten gehandelt hat. Die Sache wurde für erledigt erklärt und das Gericht beschloss, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol die Prozesskosten bezahlen soll. Hier ist nochmal der Link zum Beschluss.

Für uns wäre der Fall damit eigentlich beendet. Doch leider aktualisiert Herr Rechtsanwalt Musiol seine Informationen nicht. Auf seiner Webseite fehlt auch noch nach über drei Wochen der Beschluss des Landgerichts, der besagt, dass wir uns zu Recht gewehrt haben.

Das Gericht hat unsere Reaktion auf die Behauptungen legitimiert mit dem Satz: „Die angegriffene Äußerung der Antragsgegner in ihrem offenen Brief (….) stellt sich daher in Bezug auf den Antragssteller nicht als unwahre Tatsachenbehauptung dar.“ Für uns ist damit klar, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol  im Unrecht war.  Wir sehen in seinem Artikel in der jetzigen Form eine klare Täuschung der Leser durch bewusstes Weglassen von Fakten. Wer kann einem Anwalt vertrauen, der mit solchen Methoden arbeitet?

Wer eine Homepage betreibt und von Gerichtsprozessen berichtet, trägt eine gewisse Verantwortung – dazu zählt auch Informationen aktuell zu halten und keine Tatsachen zu verschweigen. Gerade ein Anwalt sollte das wissen. Aus Fairness gegenüber seinen Lesern und auch uns sollte er den Artikel schnellstmöglich aktualisieren.

Mehr Infos zum Fall Stefan Musiol:

https://bitskin.berlin/archives/4665

https://bitskin.berlin/archives/4117

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