Gerichtliche Auseinandersetzung endet für uns mit korrektem Ausgang
Ende letzten Jahres haben wir mehrfach von einem Fall mit Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet. Jetzt wurde der Fall In der zweiten Instanz vor dem Landgericht Berlin behandelt. Die recht emotionale Verhandlung endete mit einem Erfolg zu unseren Gunsten. Der Mandant von Rechtsanwalt Musiol, Thomas Hansel, Inhaber der Firma Holz Hansel, wurde auf Zahlung von Vergütung verklagt. Wir sind erleichtert, dass der Fall damit abgeschlossen ist, hätten aber eine außergerichtliche Einigung bevorzugt.
Amtsgericht erklärte Vertragslaufzeit in der ersten Instanz für ungültig
Kurzer Rückblick: Herr Hansel ist kurz nach Vertragsabschluss von seinem Vertrag zur Erstellung und Pflege einer Webseite zurückgetreten. Uns blieb nichts anderes übrig, als eine Abrechnung gemäß § 649 BGB zu stellen, wie es die deutschen Gerichte bisher vorgeben. Eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, weder Herr Hansel noch sein Rechtsanwalt Stephan Musiol waren trotz mehrfacher Versuche unsererseits zum Gespräch bereit. Das Amtsgericht entschied am 15.10.12 entgegen früherer Urteile aus ähnlichen Prozessen, dass Herr Hansel lediglich 24,95 Euro an uns zahlen muss. Des Weiteren wurde die Vertragslaufzeit von 48 Monaten, das Aushändigen von Leistungsbeschreibungen und andere Dinge als unwirksam dargestellt. Mit diesem Urteil konnten wir uns nicht zufriedengeben, da es nicht den Tatsachen entsprach. Deshalb entschieden wir uns dazu, in Berufung zu gehen.
Landgericht Berlin: Bitskin hat Anspruch auf volle Vergütung
Auch am jüngsten Gerichtstermin am 28.09. wurde unser Gesprächsangebote von Rechtsanwalt Musiol abgeblockt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin endete dagegen zu unseren Gunsten. Die Vertragslaufzeit sei laut BGH wirksam und zwischen Unternehmern üblich. Bitskin habe „Anspruch auf volle Vergütung der 48 Monate abzüglich ersparter Aufwendungen“. Zudem sei die von uns erstellte Abrechnung „schlüssig und prüffähig“. Lediglich bei den kalkulierten Stundensätzen gab es einen Konflikt.
Diskussion um kalkulierten Stundensatz
Wir haben unseren Stundensatz offengelegt. Herr RA Musiol hat jedoch, ohne Beweise aufzuführen, einen anderen, höheren, Stundensatz berechnet. Die vorsitzende Richterin wollte zur Klärung ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Die rund 1500 Euro zur Erstellung des Gutachtens hätte Herr Hansel vorab zahlen müssen, da die Beweislast bei der Abrechnung auf der Beklagtenseite liegt. Weder wir noch Herr Hansel wollten einen weiteren Termin beim LG Berlin wahrnehmen, so haben wir uns, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dazu bereiterklärt, uns in der „Mitte“ zu treffen.
Einigung auf einen Stundenlohn von 20,50 Euro
Thomas Hansel erklärte der Richterin außerdem mehrfach, er müsse seine Firma schließen, wenn er die volle Summe bezahle. Auch aus diesem Grund erklärte Bitskin sich zu dem Vergleich bereit. Anstatt den in der Abrechnung auf 15 Euro festgelegten Stundenlohn anzusetzen, wurde der Stundenlohn auf 20,50 Euro festgesetzt. Dadurch minderte sich der zu zahlende Betrag erheblich.
Richterin bezeichnet Ansichten von RA Stephan Musiol als „rechtsfremd“
Anwalt Stephan Musiol versuchte weiterhin, die Richterin von der Unredlichkeit des Vertrags zu überzeugen. Allem Anschein nach ging es ihm dabei in erster Linie nicht darum, das Beste für seinen Klienten herauszuholen, sondern sich vor der Richterin zu profilieren. Mehrfach bremste sie ihn jedoch energisch aus, bezeichnete seine Ansichten als „rechtsfremd“ und erklärte: „Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz!“
Einigung nach Verhandlungspause
Die kurze Verhandlungspause nutzten der Rechtsanwalt Musiol und sein Klient für ein kurzes Gespräch, in dem Herr Hansel entgegen zuvor ausgemalter Insolvenz-Szenarien erklärte, dass er die Summe zwar zahlen könne, es aber nicht wolle. Am Ende einigten sich beide Parteien dann dennoch auf den Vergleich.
Unser Fazit
Wir finden es sehr bedauerlich, wenn ein Anwalt wie Rechtsanwalt Musiol jegliche Kommunikation auf Basis einer gütlichen Einigung vermeidet und seinen Mandanten derart beeinflusst, dass dieser nun vom Landgericht Berlin verurteilt ist und einen Geldbetrag zahlen muss. Wir sind uns sehr sicher, dies haben wir mehrfach angeboten und mitgeteilt, dass wir bei einer gütlichen Einigung viel Zeit, Nerven und Geld auf beiden Seiten hätten einsparen können. Am 15.03.2011 ist Rechtsanwalt Musiol erstmals in dem Fall aktiv geworden. Bis zum jetzigen Urteil sind 2,5 Jahre vergangen, die sowohl für unseren ehemaligen Kunden als auch für uns anstrengend und zeitaufreibend waren. Seinem Mandanten hat Musiol aus unserer Sicht nicht im geringsten geholfen. Er bleibt auf den Kosten sitzen und hat viel Zeit verloren. Wie immer gilt auch hier, wer nicht zum Gespräch bereit ist, dem kann schwer geholfen werden.
Mehr zu Rechtsanwalt Stephan Musiol gibt es hier und hier.
Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 zwei Stellen im Text geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass kein Schadenersatz, sondern eine Vergütung geschuldet war.