Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote wie Websites und Apps sollen auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sein. Was viele bislang nur aus dem öffentlichen Sektor kannten, betrifft bald auch private Unternehmen. Doch wer ist konkret betroffen – und was ist eigentlich zu tun?
Was steckt hinter dem BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) um. Es soll Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten ermöglichen – und verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend anzupassen.