Rechtsanwalt Stefan Musiol

Alle Erfahrungen um und über RA Musiol die wir machen durften.

Die Frage nach dem Stil oder… Wann ist es ok RA Musiol einen Lügner zu nennen?

Uns als Webagentur mit Reputation ist es sehr wichtig, eine klare Außenwirkung zu haben und diese entsprechend zu steuern. Was aber tut man, wenn man das Gefühl vermittelt bekommt, von einem Rechtsanwalt wiederholt zu Unrecht angegangen zu werden? Begibt man sich auf sein Niveau? Erhält man sein eigenes und geht nicht auf die Anschuldigungen ein? Wir würden sehr gerne das Thema: „Rechtsanwalt Musiol“ auf sich beruhen lassen. Allerdings nervt uns sein Verhalten so sehr, dass wir auch zu seiner letzten Aktion ein Statement liefern müssen, schon alleine weil wir glauben, das Gleichgewicht der Meinungsbildung aufrecht erhalten zu müssen.

Nun also, Herr Musiol, fangen wir an. Vorweg gestellt sei die Frage, ab wann darf und sollte man einen Menschen einen Lügner nennen? Wir wurden von Herr Musiol des öfteren so benannt. Von unserer Darstellung weicht diese Darstellung weit ab.

Aber langsam, der Reihe nach. Was war passiert?

Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg vertritt ein paar unserer Kunden, die uns als Webagentur beauftragt haben, aber dann der Meinung waren (gleich wo in der Wertschöpfungskette), unsere Arbeit nicht bezahlen zu wollen. Auch ein Vertragsrücktritt war dabei – von der Firma Bauausführungen Mario Drewes aus Berlin. Herr Drewes hat unsere Leistungen bestellt, es sich kurze Zeit später doch wieder anders überlegt und ist vom Vertrag zurückgetreten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass er ganz kaufmännisch natürlich auch nichts bezahlen wollte, denn wenn bei ihm jemand einen Auftrag auslöst und dann sagt, er benötige diesen nicht mehr, dann ist das für ihn auch kein Problem und er storniert den Auftrag ohne Kosten und anstandslos. So wurde es uns zumindest bei einem Gerichtstermin vorgetragen. Da wir dies so nicht getan haben, hat Herr Drewes nun eine ziemlich schlechte Meinung von uns und scheint zu denken, dass er mit seinem Verhalten – sich nicht an unseren Vertrag zu halten – im Recht ist.

Da scheint ihm Rechtsanwalt Musiol gerade recht zu kommen. Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg betreibt auf seiner Webseite ziemlich auffällig Kundenfang, indem er behauptet, dass er den Leuten zu Ihrem Recht verhilft. Soweit wäre nichts daran auszusetzen. Problematisch ist nur, dass Rechtsanwalt Musiol es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. An welchen Stellen und wie zeigen wir gleich:

Über uns hat er gesagt, wir würden vor Gericht falsches Beweismaterial vorlegen. Wir stellen uns selber ein Bein vor Gericht? Wäre ja ziemlich … dämlich. Stimmte natürlich nicht, was Rechtsanwalt Musiol sagt, wie hier nachzulesen ist. Er selbst behauptete dann noch, wir hätten einen Prozess gegen einen von ihm vertretenen Kunden verloren. Stimmt so schonmal auch nicht, schließlich hatten wir einen Prozess in der Berufung vor dem Landgericht Berlin gewonnen, wie hier nachzulesen ist. Das ziemlich obskure Urteil aus der vorherigen Instanz, dem Amtsgericht Mitte, wurde vom LG Berlin ziemlich deutlich widerlegt. Hat sich der Richter des AG aus erster Instanz eventuell von Herr Musiols Wertungen und Polemik beeindrucken und somit beeinflussen lassen? Wir werden es wohl nie herausfinden. Komisch anfühlen tut es sich dennoch, wenn zwei Urteile so auseinander gehen wie in diesem Fall.

Man sollte doch meinen, wenn man zweimal vor dem Landgericht wegen eigener Unwahrheiten gescheitert ist, müsste man gelernt haben, was es bedeutet die Wahrheit zu sprechen? Mitnichten… Rechtsanwalt Musiol tut es einfach wieder, und lügt.

Diesmal heißt es auf Musiols Webseite, wir würden uns mit fremden Federn schmücken und irreführende Referenzen angeben – strike out! Wie im Urteil vom 26.08.14 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin nachzulesen ist. Wie dumm wäre es, als Webagentur mit fremden Referenzen zu werben? Hallo RA Musiol, mal ein wenig nachdenken, das würde in fünf Sekunden auffliegen und wir hätten vom entsprechenden Unternehmen eine einstweilige Verfügung am Hals! Um beim Thema einstweilige Verfügung zu bleiben, die kam dann von uns zu Ihnen, lieber Herr Musiol. Da wir nachweisen konnten, dass wir einen Anspruch auf Durchsetzung haben, wurde diesem gegen den Anwalt Musiol stattgegeben und durch das Landgericht Berlin am 14.04.2014 bestätigt, somit wurden RA Musiols Behauptungen untersagt. Dieser fühlte sich wohl immer noch im Recht, widersprach dieser Gerichtsentscheidung und es kam am 26.08.2014 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin.

In dieser Verhandlung vor dem LG sträubte sich Musiol ausdrücklich, seine Behauptung zurückzunehmen, was den Richter nicht beeindruckte – warum haben wir ja bereits weiter oben erörtert. Dieser fragte Musiol, was er denn mit seinen Äußerungen überhaupt bezwecke, schließlich sei er ja kein Mitbewerber der Webagentur Bitskin. Die Antwort Musiols hat nicht überzeugt, denn auf diese Verhandlung folgte erneut eine Niederlage für den Nürnberger Rechtsanwalt – mit der erneuten! Bestätigung der einstweiligen Verfügung. Am 26.08.2014 wurde Musiol nun verurteilt seine Behauptungen über uns zu unterlassen.

Leider sind die gerichtlichen Entscheidungen noch nicht endgültig, da Rechtsanwalt Musiol meinte, hiergegen Berufung einlegen zu müssen, beziehungsweise weil Hauptsachverfahren laufen. Wer nicht weiß was das ist, kann es hier nachlesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsacheverfahren). Fakt ist, es nervt und kostet wertvolle Lebenszeit, Mühe, Geld etc. sich damit zu beschäftigen, gerade wenn man wie wir, die Zeit doch in die Kundenbeziehung investieren möchte, um diese auszubauen.

Bei RA Musiol läuft das Verbreiten von Unwahrheiten möglicher Weise unter dem Topic: „strategische Beratung“, beziehungsweise „Engagement“ wie auf seiner Webseite nachzulesen ist:

Blogbeitrag Musio

 

Wir fragen uns: Glaubt Rechtsanwalt Musiol, es sei ein umfassendes Vorgehen, welches die Rechtsprechung positiv beeinflusst, wenn er über einen juristischen Gegner auf seiner Webseite Lügen verbreitet? Soll nicht gerade der Anwalt, der so lange studiert und fleißig sein musste für sein Erstes und Zweites Staatsexamen, die Charaktereigenschaft besitzen, fachliche Erfolge vor Gericht zu erzielen und nicht wie ein Marktschreier, die Kunden emotional zu beeinflussen??

Auch fragen wir uns: Nützt es dem Mandanten wirklich, wenn sein Anwalt lügt? Das möge jeder für sich entscheiden, wir finden das schäbig.

Wir können mit so einem Verhalten umgehen wie die Vergangenheit zeigt, würden es allerdings sehr gerne vermeiden und das Thema eher sachlich persönlich klären, als vor Gerichten Zeit und Geld zu investieren.

Ob sich Herr Musiol auch so fühlt? Vielleicht sollte sich Herr Musiol mal mit seinen Mitarbeitern beschäftigen, um die Kanzleistimmung zu verbessern? Das jedenfalls könnte man ihm raten, wenn man Folgendes liest: http://www.kununu.com/de/by/nuernberg/rs/rechtsanwalt-musiol/a/SkdpWVJy

Das Thema: „Rechtsanwalt Musiol“ wird uns wohl noch weiter beschäftigen. Der Prozess gegen den zahlungsunwilligen Bauunternehmer läuft jedenfalls noch. Wir würden uns darüber freuen, wenn wir seitens unserer Leser weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg und/oder seinen Mandanten den zahlungsunwilligen Herrn Mario Drewes aus Berlin erfahren würden. Wir erbitten eine erste Kontaktaufnahme über anwalt@bitskin.de, Vertraulichkeit sichern wir zu. Wir stehen zu unserem Wort.

 

 

Landgericht stoppt Unterstellungen RA Musiols

Richter erklärt einstweilige Verfügung nach kurzer Anhörung für wirksam

Ein wichtiger Erfolg für Bitskin. Das Landgericht Berlin hat jetzt unsere einstweilige Verfügung gegen den Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg rechtskräftig bestätigt! Für uns zeigt die Entscheidung des Gerichts zum wiederholten Male, dass Rechtsanwalt Musiol sich mit seinen Behauptungen und Unterstellungen fernab gültiger Gesetze bewegt. Musiol hatte sich bis zuletzt vor Gericht dagegen gewehrt, doch die Verhandlung am 25.02.14 war dennoch kurz und wurde mit einer eindeutigen Entscheidung zu unseren Gunsten beendet. Das Landgericht bestätigte die Verfügung am gleichen Tag schriftlich. Rechtsanwalt Musiol muss die Gerichtskosten tragen und auch die Kosten für unseren Anwalt zahlen.

Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol

Bitskin wehrt sich gegen unfairen Artikel

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(Foto:stockxpert.com)

„Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz“ hieß unser Artikel zu Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg in der letzten Woche. Eigentlich würden wir gerne mit der Geschichte Musiol abschließen. Doch Rechtsanwalt Musiol schreckt nicht davor zurück, auf seiner Seite mit einem Urteil zu werben, in dem das Amtsgericht Berlin-Mitte in der ersten Instanz nicht eindeutig zu unseren Gunsten entschied (hier nachzulesen). In seinem Artikel wertet Musiol dieses Urteil als großen Erfolg und hetzt aus unserer Sicht gegen unsere Agentur. Was Herr Rechtsanwalt Musiol dabei nicht erzählt: Genau dieses Urteil wurde vor längerem vom Landgericht Berlin aufgehoben. Das finden wir nicht nur unfair, sondern es ist aus unserer Sicht auch eine Fehlinformation der Öffentlichkeit, wenn Rechtsanwalt Musiol mit seinem inhaltlich veralteten Artikel weiter auf Kundenfang geht und so tut, als ob es die Entscheidung des Landgerichts nie gegeben hätte.

Landgericht hat Entscheidung aus erster Instanz vor Monaten widerrufen

Wer Bitskin googelt, findet den Artikel bereits auf der ersten Seite. Für uns als Internetagentur ist das extrem geschäftsschädigend, denn viele unserer Kunden finden über das Internet zu uns. Wir haben Rechtsanwalt Stefan Musiol darauf hingewiesen, dass der Artikel noch auf der Seite steht und ihn aufgefordert, den Text zu entfernen oder zumindest zu korrigieren. Wie wir leider auch hier erfahren mussten, zeigte er keinerlei Gesprächsbereitschaft. Nach einer Zeit des Abwartens blieb uns nur noch eine Möglichkeit: Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol. Diese hat uns das Landgericht Berlin auch sofort gewährt.

 Bitskin erwirkt einstweilige Verfügung gegen RA Musiol

Fazit: Auch hier wieder zeigt sich Rechtsanwalt Musiol nicht gesprächsbereit. Auch hier wieder ergeht eine gerichtliche Entscheidung gegen ihn und auch hier wieder muss der Nürnberger Anwalt die Verfahrenskosten zahlen.

Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, hoffen wir, dass sich der „Fall Musiol“ für uns damit erledigt hat.

Nachtrag Texter: Wir haben am 06.03.14 im Text einen Satz entfernt. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit nicht sagen.

Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz

Rechtsanwalt Musiol – neuer Beitrag

Landgericht Berlin weist Berufungsantrag gegen Bitskin scharf zurück

RA Musiol Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia

Wer unsere Internetagentur bei Google sucht, findet auf der ersten Seite seit Monaten nicht nur unsere Google-Adwords Anzeigen. Ganz unten auf der Seite schaltet der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg eine Anzeige mit dem Titel „Online-Marketing-Verträge beenden – unnötigen Ärger und Zeit sparen“ und verlinkt auf seine Website. Stefan Musiol ist einer von zwei Anwälten, die unserer Agentur das Leben schwer machen – zu Unrecht wie wir finden, und entsprechende Gerichtsurteile geben uns Recht. In einer Verhandlung vor wenigen Wochen bezeichnet die Richterin die Argumentation des Rechtsanwalts Musiol gar als „rechtsfremd“. Jetzt zeigt ein uns vorliegender Beschluss des Landgerichts Berlin ein weiteres Mal, dass sich Rechtsanwalt Musiol mit seinen Argumenten fern gültiger Gesetze bewegt. Selbst wenn „subjektive Werturteile“ und „marktschreierische Anpreisungen“ erfolgt sein sollten, begründe dies – anders als RA Musiol es darstellte – kein Recht zur Anfechtung des Vertrags, erklärte das Gericht.

Wirtschaftlicher Erfolg im Vordergrund der Verhandlung

Auf seiner Website schreibt Rechtsanwalt Musiol: „Die Rechtsberatung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihren wirtschaftlichen Erfolg.“ Wie bei vielen Anwälten üblich geht es bei Rechtsanwalt Musiol anscheinend nicht um Gerechtigkeit, sondern wohl eher darum, Kapital aus Gerichtsverhandlungen zu schlagen. In der Branche gilt so etwas womöglich gar nicht als unehrenhaft, allerdings sollte Rechtsanwalt Musiol dann auch Erfolge vorzeigen können. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2013 hatte er Berufung eingelegt. Bei dem Fall handelte es sich um einen Kunden, der vorzeitig von seinem Vertrag mit unserer Agentur zurücktreten wollte. Der Kunde war nicht bereit, den bei Vertragsauflösung fälligen Geldbetrag zu zahlen, das Amtsgerichtsurteil gab uns Recht, Musiol verlor den Prozess. Trotzdem legte Musiol daraufhin Berufung ein. Nun musste das Landgericht Berlin entscheiden. Per Beschluss vom 29.10.13 hat es angekündigt, Musiols Berufung – ohne einer erneute Verhandlung – zurückzuweisen.

Auf fünf Hauptpunkte hatte Rechtsanwalt Musiol seine Argumentation gestützt, um in Berufung gehen zu können – und scheiterte in allen fünf Punkten!

Nach Meinung des Landgerichts ist sowohl die Vertragslaufzeit von 48 Monaten genauso wirksam, wie der Inhalt des Vertrages korrekt festgelegt wurde. Auch sind unsere Preise marktüblich und unsere Vertragsgestaltung für einen Unternehmer klar und deutlich. Für die von Rechtsanwalt Musiol beanspruchte Anfechtbarkeit wegen Täuschung war ebenso wenig Raum, wie für die Behauptung, unsererseits seien irgendwelche Pflichten verletzt worden.

Rechtsanwalt Stefan Musiol schreibt auf seiner Website: „Die Justiz und das Rechtssystem erweisen sich oft als Irrgarten.“ Ob ihm klar ist, wie sehr er damit Recht hat? Offenbar ist er jetzt selbst in diesen Irrgarten geraten.

Durch persönliches Gespräch wäre beiden Seiten viel Ärger erspart geblieben

Immer wieder haben wir versucht, mit Herrn Musiol persönlich zu sprechen – erfolglos. Wir sind und waren schon immer der Meinung, dass sich vieles in einem persönlichen Gespräch klären lässt und sehen uns hier wieder bestätigt. Rechtsanwalt Stefan Musiol, der dies ganz anders sieht und schnell mal mit vollmundigen Behauptungen über uns als Gegner dabei ist, hat seinem Mandanten sicher keinen Gefallen getan. Dieser darf nämlich jetzt unsere Rechnung bezahlen, die Rechnung des Gerichts bezahlen, unsere Anwälte bezahlen  – die wir hier übrigens empfehlen (www.schauwienold.de) – und auch die Rechnung von RA Musiol bezahlen. Und das ganze zweimal, weil Herr Musiol auch noch Berufung eingelegt hat. Das hätte er sich sparen können.

Mehr zu Rechtsanwalt Musiol hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 im Text zwei Stellen geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit natürlich nicht sagen.

Weiter legt Rechtsanwalt Musiol Wert darauf, dass wir mitteilen, dass die Sache (Stand heute, 28.02.14) noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht hat nach seinem Hinweisbeschluss noch einen Vergleichsvorschlag gemacht.

Rechtsanwalt Musiol möchte auch nicht, dass wir schreiben, dass er mit all seinen fünf Punkten beim Landgericht gescheitert ist. Wir hingegen sehen da so. Insbesondere, wenn das Gericht alle seine Argumente auf sieben Seiten auseinandernimmt und anderer Meinung ist als er selbst. Ist das etwa kein Scheitern Musiols vor Gericht?

Rechtsanwalt Musiol vor dem Landgericht Berlin – Entscheidung für Bitskin

Gerichtliche Auseinandersetzung endet für uns mit korrektem AusgangParagraph Edel Silber

Ende letzten Jahres haben wir mehrfach von einem Fall mit Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet. Jetzt wurde der Fall In der zweiten Instanz vor dem Landgericht Berlin behandelt. Die recht emotionale Verhandlung endete mit einem Erfolg zu unseren Gunsten. Der Mandant von Rechtsanwalt Musiol, Thomas Hansel, Inhaber der Firma Holz Hansel, wurde auf Zahlung von Vergütung verklagt. Wir sind erleichtert, dass der Fall damit abgeschlossen ist, hätten aber eine außergerichtliche Einigung bevorzugt.

Amtsgericht erklärte Vertragslaufzeit in der ersten Instanz für ungültig

Kurzer Rückblick: Herr Hansel ist kurz nach Vertragsabschluss von seinem Vertrag zur Erstellung und Pflege einer Webseite zurückgetreten. Uns blieb nichts anderes übrig, als eine Abrechnung gemäß § 649 BGB zu stellen, wie es die deutschen Gerichte bisher vorgeben. Eine außergerichtliche Einigung war nicht möglich, weder Herr Hansel noch sein Rechtsanwalt Stephan Musiol waren trotz mehrfacher Versuche unsererseits zum Gespräch bereit. Das Amtsgericht entschied am 15.10.12 entgegen früherer Urteile aus ähnlichen Prozessen, dass Herr Hansel lediglich 24,95 Euro an uns zahlen muss. Des Weiteren wurde die Vertragslaufzeit von 48 Monaten, das Aushändigen von Leistungsbeschreibungen und andere Dinge als unwirksam dargestellt. Mit diesem Urteil konnten wir uns nicht zufriedengeben, da es nicht den Tatsachen entsprach. Deshalb entschieden wir uns dazu, in Berufung zu gehen.

Landgericht Berlin: Bitskin hat Anspruch auf volle Vergütung

Auch am jüngsten Gerichtstermin am 28.09. wurde unser Gesprächsangebote von Rechtsanwalt Musiol abgeblockt. Die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin endete dagegen zu unseren Gunsten. Die Vertragslaufzeit sei laut BGH wirksam und zwischen Unternehmern üblich. Bitskin habe „Anspruch auf volle Vergütung der 48 Monate abzüglich ersparter Aufwendungen“. Zudem sei die von uns erstellte Abrechnung „schlüssig und prüffähig“. Lediglich bei den kalkulierten Stundensätzen gab es einen Konflikt.

Diskussion um kalkulierten Stundensatz

Wir haben unseren Stundensatz offengelegt. Herr RA Musiol hat jedoch, ohne Beweise aufzuführen, einen anderen, höheren, Stundensatz berechnet. Die vorsitzende Richterin wollte zur Klärung ein Sachverständigen-Gutachten einholen. Die rund 1500 Euro zur Erstellung des Gutachtens hätte Herr Hansel vorab zahlen müssen, da die Beweislast bei der Abrechnung auf der Beklagtenseite liegt. Weder wir noch Herr Hansel wollten einen weiteren Termin beim LG Berlin wahrnehmen, so haben wir uns, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dazu bereiterklärt, uns in der „Mitte“ zu treffen.

Einigung auf einen Stundenlohn von 20,50 Euro

Thomas Hansel erklärte der Richterin außerdem mehrfach, er müsse seine Firma schließen, wenn er die volle Summe bezahle. Auch aus diesem Grund erklärte Bitskin sich zu dem Vergleich bereit. Anstatt den in der Abrechnung auf 15 Euro festgelegten Stundenlohn anzusetzen, wurde der Stundenlohn auf 20,50 Euro festgesetzt. Dadurch minderte sich der zu zahlende Betrag erheblich.

Richterin bezeichnet Ansichten von RA Stephan Musiol als „rechtsfremd“

Anwalt Stephan Musiol versuchte weiterhin, die Richterin von der Unredlichkeit des Vertrags zu überzeugen. Allem Anschein nach ging es ihm dabei in erster Linie nicht darum, das Beste für seinen Klienten herauszuholen, sondern sich vor der Richterin zu profilieren. Mehrfach bremste sie ihn jedoch energisch aus, bezeichnete seine Ansichten als „rechtsfremd“ und erklärte: „Ihre Argumentation beißt sich in den Schwanz!“

Einigung nach Verhandlungspause

Die kurze Verhandlungspause nutzten der Rechtsanwalt Musiol und sein Klient für ein kurzes Gespräch, in dem Herr Hansel entgegen zuvor ausgemalter Insolvenz-Szenarien erklärte, dass er die Summe zwar zahlen könne, es aber nicht wolle. Am Ende einigten sich beide Parteien dann dennoch auf den Vergleich.

Unser Fazit

Wir finden es sehr bedauerlich, wenn ein Anwalt wie Rechtsanwalt Musiol jegliche Kommunikation auf Basis einer gütlichen Einigung vermeidet und seinen Mandanten derart beeinflusst, dass dieser nun vom Landgericht Berlin verurteilt ist und einen Geldbetrag zahlen muss. Wir sind uns sehr sicher, dies haben wir mehrfach angeboten und mitgeteilt, dass wir bei einer gütlichen Einigung viel Zeit, Nerven und Geld auf beiden Seiten hätten einsparen können. Am 15.03.2011 ist Rechtsanwalt Musiol erstmals in dem Fall aktiv geworden. Bis zum jetzigen Urteil sind 2,5 Jahre vergangen, die sowohl für unseren ehemaligen Kunden als auch für uns anstrengend und zeitaufreibend waren. Seinem Mandanten hat Musiol aus unserer Sicht nicht im geringsten geholfen. Er bleibt auf den Kosten sitzen und hat viel Zeit verloren. Wie immer gilt auch hier, wer nicht zum Gespräch bereit ist, dem kann schwer geholfen werden.

Mehr zu Rechtsanwalt Stephan Musiol gibt es hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 zwei Stellen im Text geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass kein Schadenersatz, sondern eine Vergütung geschuldet war.

Täuscht RA Musiol durch Weglassen von Fakten?

Anti-Bitskin-Artikel auf der Website des Anwalts enthält wichtige Informationen vorParagraph Edel Silber

Vor wenigen Tagen haben wir an dieser Stelle über einen Fall berichtet, der uns schon länger beschäftigt. Nochmal kurz zusammengefasst:

Der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg verbreitet auf seiner Website Behauptungen über uns, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dagegen haben wir uns mit einem Artikel in unserem eigenen Blog gewehrt. Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol forderte uns daraufhin auf, den Artikel zu löschen, zuletzt bekamen wir vom Landgericht Berlin Post  – mit der Aufforderung, einen bestimmten Satz  unseres Artikels zu löschen.

Es dauerte nicht lange und der Anwalt stellte sich auf seiner eigenen Website als Gewinner dar:

Rechtsanwalt Stefan Musiol aktualisierte seine Homepage kurz nachdem das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen hatte, nachzulesen auf dem nebenstehenden Screenshot:

Bitskin-Musiol

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 16. April 2013 tellte sich dann allerdings heraus, dass es sich um einen Irrtum zu unseren Lasten gehandelt hat. Die Sache wurde für erledigt erklärt und das Gericht beschloss, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol die Prozesskosten bezahlen soll. Hier ist nochmal der Link zum Beschluss.

Für uns wäre der Fall damit eigentlich beendet. Doch leider aktualisiert Herr Rechtsanwalt Musiol seine Informationen nicht. Auf seiner Webseite fehlt auch noch nach über drei Wochen der Beschluss des Landgerichts, der besagt, dass wir uns zu Recht gewehrt haben.

Das Gericht hat unsere Reaktion auf die Behauptungen legitimiert mit dem Satz: „Die angegriffene Äußerung der Antragsgegner in ihrem offenen Brief (….) stellt sich daher in Bezug auf den Antragssteller nicht als unwahre Tatsachenbehauptung dar.“ Für uns ist damit klar, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol  im Unrecht war.  Wir sehen in seinem Artikel in der jetzigen Form eine klare Täuschung der Leser durch bewusstes Weglassen von Fakten. Wer kann einem Anwalt vertrauen, der mit solchen Methoden arbeitet?

Wer eine Homepage betreibt und von Gerichtsprozessen berichtet, trägt eine gewisse Verantwortung – dazu zählt auch Informationen aktuell zu halten und keine Tatsachen zu verschweigen. Gerade ein Anwalt sollte das wissen. Aus Fairness gegenüber seinen Lesern und auch uns sollte er den Artikel schnellstmöglich aktualisieren.

Mehr Infos zum Fall Stefan Musiol:

https://bitskin.berlin/archives/4665

https://bitskin.berlin/archives/4117

Landgericht Berlin beschließt: RA Musiol muss Verfahrenskosten zahlen

Peinlicher Anwaltsfehler? Oder wie ein Gang zu Gericht zum Eigentor für RA Musiol werden kann

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Jemand schreibt im Internet Dinge über Sie, von denen Sie der Meinung sind, dass diese nicht stimmen. Sie versuchen denjenigen zur Rede zu stellen, um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären, müssen aber feststellen, dass dieser Jemand nicht mit Ihnen sprechen will.Die Person verbreitet immer weiter Dinge über Sie. Deshalb schreiben Sie im Internet selbst über die Sicht Ihrer Dinge. Kurz darauf erhalten Sie einen Brief, in dem Sie aufgefordert werden, die Stellungnahme zu löschen – und Anwaltskosten zu bezahlen.

Sie reagieren nicht, denn aus Ihrer Sicht haben Sie nichts Verkehrtes getan. Ein paar Wochen später bekommen Sie wieder Post – diesmal vom Gericht. Sie werden diesmal nicht aufgefordert, den ganzen Artikel zu löschen, dafür aber einen Satz. Mittlerweile sind Ihre Mitarbeiter beunruhigt und haben Sie schon auf den Artikel und die Behauptungen angesprochen. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich zu wehren.

Sie beauftragen auch einen Anwalt und ziehen vor Gericht. Der Jemand, der über Sie unwahre Dinge behauptet hat, kommt selbst nicht – nur sein Anwalt. Vor Gericht ist der Sachverhalt schnell geklärt: Es stellt sich heraus, dass alles nur ein Missverständnis ist, für das sie nichts können! Alle sehen das ein und der Jemand erklärt, dass er seine Behauptung (mit der alles seinen Anfang nahm) löschen wird. Das Gericht beschließt, ihm zu 100% die Kosten aufzuerlegen.

Für alle, die mehr wissen wollen:
So ist es uns ergangen. Unser Jemand war Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg. Mit diesem Post haben wir uns gewehrt https://bitskin.berlin/archives/4117.
Hier http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen schreibt Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über uns, wir hätten einen peinlichen Fehler begangen. Wir finden es peinlich wenn:

  • der Rechtsanwalt Musiol unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, die unserem Ruf schaden,
  • der Rechtsanwalt Musiol dann nicht mit uns sprechen möchte
  • der Rechtsanwalt Musiol uns dann per Gericht etwas verbieten lassen will und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann selber Sachen auf seiner Webseite löschen muss und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann noch vom Gericht die Kosten aufgebrummt bekommt.

Wir vertreten die Meinung, dass sich viele Probleme auch gänzlich ohne die Hilfe von Gerichten lösen lassen. Der Weg zum Gericht sollte eigentlich immer die letzte Option sein.
Wir sind sehr daran interessiert, Transparenz und Vertrauen zu schaffen und können nicht tolerieren, dass unsere geschätzten Kunden durch Rechtsanwalt Musiol verunsichert werden. Unseren guten Ruf, den wir uns über Jahre durch frische Ideen und hohe Qualitätsansprüche hart erarbeitet haben, soll durch ihn nicht gefährdet werden.
Rechtsstreitigkeiten sollten nicht zur Selbstvermarktung eingesetzt werden
Wir glauben immer noch, dass Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über seine Behauptungen versucht, Mandanten zu gewinnen. Wir finden, dass es wesentlich effektivere und ethischere Methoden gibt, um sich als Rechtsanwalt selbst zu vermarkten. Unternehmen zu verklagen, um sich auf deren Kosten einen Namen in der Internet-Community zu machen, halten wir für äußerst fragwürdig und unmoralisch.

Wie unser Erlebnis mit Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg gezeigt hat, kann sich solch ein Geschäftsgebaren auch zu einem Eigentor entwickeln und nachhaltig dem eigenen Renommee und Geldbeutel schaden.
Wir hoffen sehr, dass dieser Fall seine Signalwirkung nach außen nicht verfehlen wird und andere Anwälte in Zukunft nicht auf die Idee kommen, eine Trittbrettfahrer-Aktion zu starten, um zu versuchen damit eine „schnelle Mark“ zu machen.
Den Beschluss des Landgerichts Berlin 27 o 128/13 können Sie hier nachlesen LINK.

Offener Brief an Rechtsanwalt Stefan Musiol

Sehr geehrter Herr Musiol,

wie wir feststellen mussten, veröffentlichen Sie  – wohl zu Zwecken eigener Werbung – auf Ihrer „Webseite“ einen Bericht über das Urteil im Prozess gegen die Firma Holz Hansel aus Coswig.

http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen

Ob Sie mit diesem Verhalten Ihrem Mandanten, der Firma Holz Hansel aus Coswig, gedient haben, fragen wir uns dann doch. Für uns war unsere Klage vor dem Amtsgericht ein unausweichlicher Schritt, da wir Kunden, die unsere Leistungen bestellen und dann nicht bezahlen wollen, nicht tolerieren.

Auch tolerieren wir es nicht, wenn Menschen über uns Unwahrheiten verbreiten. In Ihrem Text behaupten Sie Dinge, die nicht stimmen. Dies ist leider an mehreren Stellen der Fall.

Umfassende Leistungsbeschreibung lag vor

Entgegen Ihrer Darstellung haben wir der Firma Holz Hansel zum Vertrag eine passende Leistungsbeschreibung ausgehändigt. Die Aushändigung hat Herr Robert Hansel als Inhaber der Firma Holz Hansel aus Coswig mit seiner Unterschrift unter den Vertrag ausdrücklich bestätigt. Ihre falsche Behauptung stellt uns in einem schlechten Licht dar. Wir fragen uns, warum Sie das tun.

Referenzkundenmasche

In Ihrer Darstellung behaupten Sie auch, dass das Gericht eine irreführende Präsentation eines Tauschgeschäftes im Sinne einer Referenzkundenmasche festgestellt habe. Hier fragen wir uns, ob Sie das Urteil richtig verstanden haben oder haben verstehen wollen. In dem Urteil  erscheint das Wort „Referenzkundenmasche“ nicht. Ebenso ist an keiner Stelle die Rede von einem Tauschgeschäft und kostenlosen Leistungen. Wir fragen uns, warum sie so etwas schreiben.

Primitive Leistung

Sie behaupten, dass wir der Firma Holz Hansel nur eine äußerst primitive, nicht werthaltige Leistung haben liefern wollen und dass das Gericht dies ausdrücklich in den Bereich von Wucher gerückt habe. Hier liegen Sie mit Ihrem Urteil (absichtlich?) daneben. Herr Hansel hätte Anspruch auf eine Homepage nach seinen Vorstellungen und eine dreimalige Aktualisierung pro Jahr gehabt, so steht es im Urteil.

Behaupteter Gewinn von 50 Prozent sehr ungewöhnlich

Es stimmt, in dem Urteil geht der Richter davon aus, dass wir an dem Vertrag mit der Firma Holz Hansel aus Coswig in vier Jahren 50 Prozent Gewinn erwirtschaftet hätten. Die von Ihnen erwähnten und uns vorgeworfenen 50 Prozent angeblichen Gewinns sind, wie sie als Anwalt wissen müssen, kein Gewinn. Es handelt sich hier um einen Rohertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Rohertrag), der nicht den Gewinn (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn) darstellt. Dies öffentlich zu unserem Nachteil darzustellen, ist eine Täuschung der Menschen und Ihrer Mandanten.

Unsere Kunden erhalten transparente Verträge

Der mit Herrn Hansel geschlossene Vertrag ist als Partnervereinbarung/Investitionsprogramm“ übertitelt. Diese Tatsache resultiert aus unserem Unternehmensleitbild, welches besagt, mit Kunden prinzipiell als Partner für ein gemeinsames Ziel zusammenzuarbeiten, kein Fachchinesisch zu sprechen und flexibel auf Wünsche einzugehen. Auf diesem Weg haben wir schon zahlreiche Unternehmen erfolgreich ins Web gebracht und betreuen sie auch nach der Vertragslaufzeit von 48 Monaten weiter. Es handelt sich um übliche Verträge. Uns eine betrügerische „Referenzkundenmasche“ vorzuwerfen, ist angesichts unserer Transparenz mit übersichtlich aufgelisteten Kosten und unser Kundenzufriedenheit von 90 Prozent absolut unverständlich und nur dadurch zu erklären, dass Sie offenbar versuchen, Ihren eigenen Marktwert als Anwalt zu steigern und dabei auch nicht vor Tatsachenverdrehungen zurückschrecken. Mehr als 2000 Internet-Agenturen deutschlandweit arbeiten mit Referenzkunden. Die Referenzkunden erhalten von uns, wie Sie uns unterstellen, keine Gratis-Website. Wir profitieren unsererseits davon, dass die Kunden für uns werben und wir mit ihrer Webseite werben können.

Unnötigen Prozess geführt

Der Weg über das Gericht war aus unserer Sicht vollkommen unnötig und hätte sich in einem persönlichen Gespräch problemlos klären lassen. Die Tatsache, dass wir mehrfach bei Ihnen angerufen haben, um die Sache zu besprechen, Sie aber dazu nicht bereit waren, sondern es darauf angelegt haben die Sache vor Gericht zu bringen, ist uns in der Gesamtschau nun erklärlich. Ein solches Verhalten ist eines Anwalts nicht würdig. In Ihrem Interesse hätte die schnelle Beilegung des Konfliktes sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Karsten Spieß

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