Täuscht RA Musiol durch Weglassen von Fakten?

Anti-Bitskin-Artikel auf der Website des Anwalts enthält wichtige Informationen vorParagraph Edel Silber

Vor wenigen Tagen haben wir an dieser Stelle über einen Fall berichtet, der uns schon länger beschäftigt. Nochmal kurz zusammengefasst:

Der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg verbreitet auf seiner Website Behauptungen über uns, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dagegen haben wir uns mit einem Artikel in unserem eigenen Blog gewehrt. Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol forderte uns daraufhin auf, den Artikel zu löschen, zuletzt bekamen wir vom Landgericht Berlin Post  – mit der Aufforderung, einen bestimmten Satz  unseres Artikels zu löschen.

Es dauerte nicht lange und der Anwalt stellte sich auf seiner eigenen Website als Gewinner dar:

Rechtsanwalt Stefan Musiol aktualisierte seine Homepage kurz nachdem das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen hatte, nachzulesen auf dem nebenstehenden Screenshot:

Bitskin-Musiol

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 16. April 2013 tellte sich dann allerdings heraus, dass es sich um einen Irrtum zu unseren Lasten gehandelt hat. Die Sache wurde für erledigt erklärt und das Gericht beschloss, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol die Prozesskosten bezahlen soll. Hier ist nochmal der Link zum Beschluss.

Für uns wäre der Fall damit eigentlich beendet. Doch leider aktualisiert Herr Rechtsanwalt Musiol seine Informationen nicht. Auf seiner Webseite fehlt auch noch nach über drei Wochen der Beschluss des Landgerichts, der besagt, dass wir uns zu Recht gewehrt haben.

Das Gericht hat unsere Reaktion auf die Behauptungen legitimiert mit dem Satz: „Die angegriffene Äußerung der Antragsgegner in ihrem offenen Brief (….) stellt sich daher in Bezug auf den Antragssteller nicht als unwahre Tatsachenbehauptung dar.“ Für uns ist damit klar, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol  im Unrecht war.  Wir sehen in seinem Artikel in der jetzigen Form eine klare Täuschung der Leser durch bewusstes Weglassen von Fakten. Wer kann einem Anwalt vertrauen, der mit solchen Methoden arbeitet?

Wer eine Homepage betreibt und von Gerichtsprozessen berichtet, trägt eine gewisse Verantwortung – dazu zählt auch Informationen aktuell zu halten und keine Tatsachen zu verschweigen. Gerade ein Anwalt sollte das wissen. Aus Fairness gegenüber seinen Lesern und auch uns sollte er den Artikel schnellstmöglich aktualisieren.

Mehr Infos zum Fall Stefan Musiol:

https://bitskin.berlin/archives/4665

https://bitskin.berlin/archives/4117

Ein Gedanke zu „Täuscht RA Musiol durch Weglassen von Fakten?“

  1. Frank K. sagt: 11. Mai 2013 at 09:24

    Unglaublich, dass sich solche Menschen in Ihrem Beruf halten können, Sie sollten sich schämen Herr Musiol !

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