Digitale Barrierefreiheit 2025 – Wer jetzt handeln muss

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vollständig in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote wie Websites und Apps sollen auch für Menschen mit Einschränkungen uneingeschränkt nutzbar sein. Was viele bislang nur aus dem öffentlichen Sektor kannten, betrifft bald auch private Unternehmen. Doch wer ist konkret betroffen – und was ist eigentlich zu tun?

Was steckt hinter dem BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) um. Es soll Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten ermöglichen – und verpflichtet bestimmte Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen entsprechend anzupassen.

Wer ist betroffen?

Ab 2025 müssen insbesondere privatwirtschaftliche Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, barrierefreie Lösungen vorhalten – darunter:

  • Online-Shops

  • Bankdienstleistungen (z. B. Banking-Apps)

  • E-Books

  • Ticketverkaufssysteme

  • Webseiten mit Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Ausnahmen gelten nur für sogenannte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Dennoch: Auch diese sollten sich mittel- bis langfristig mit dem Thema befassen – nicht zuletzt aus Gründen der Nutzerfreundlichkeit und Suchmaschinenoptimierung.

Was genau muss barrierefrei sein?

Betroffene Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote:

  • von Screenreadern lesbar sind (z. B. durch semantisch korrektes HTML)

  • per Tastatur navigierbar sind (statt nur mit der Maus)

  • Kontraste und Schriftgrößen anpassbar sind

  • Alternativtexte für Bilder bereitstellen

  • Formulare und PDFs barrierefrei gestaltet sind

  • Multimediale Inhalte mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen sind

Die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) auf Level AA gelten als technischer Standard – und sollten die Richtschnur bei der Umsetzung sein.

Was passiert bei Verstößen?

Ab Juni 2025 drohen bei Verstößen gegen das BFSG Abmahnungen, Bußgelder und Klagen – etwa durch Verbände, die Menschen mit Behinderung vertreten. Zudem kann es zu Reputationsschäden kommen, wenn Kunden auf nicht nutzbare Angebote stoßen.

Warum es sich lohnt, jetzt zu starten

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie verbessert die Usability für alle Nutzergruppen, stärkt das Ranking bei Google und öffnet neue Zielgruppen – etwa ältere Menschen oder Nutzer mit temporären Einschränkungen.

Wer heute handelt, spart morgen Zeit, Geld und Stress.

Fazit: Jetzt handeln, statt später reagieren

Ob als Betreiber eines Online-Shops oder Anbieter digitaler Dienstleistungen – wer unter das BFSG fällt, muss seine digitalen Angebote bis 2025 barrierefrei gestalten. Doch auch alle anderen profitieren von zugänglichen Webseiten. Wir bei Bitskin beraten dich gern zu sinnvollen Maßnahmen, übernehmen Accessibility-Audits und sorgen für die rechtssichere Umsetzung.

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