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Ganze sechs Wochen später als bei Google, hat man nun auch bei Bing (als Europäer) das Recht vergessen zu werden. Schließlich handelt es sich beim „right to be forgotten“ um ein Gesetz, das alle Suchmaschinen betrifft, nicht nur Google.
Das Bing Formular mit dem Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen gemäß der Rechtssprechung der Europäischen Union verlangt zuerst nach dem Namen und dem Wohnsitz.
Im Anhang muss man diese Angaben natürlich Nachweisen. Ohne einen geeigneten Nachweis kann man weder bei Bing noch bei Google vergessen werden. Ebenfalls wird eine E-Mail Adresse benötigt.