Landgericht Berlin beschließt: RA Musiol muss Verfahrenskosten zahlen

Peinlicher Anwaltsfehler? Oder wie ein Gang zu Gericht zum Eigentor für RA Musiol werden kann

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Jemand schreibt im Internet Dinge über Sie, von denen Sie der Meinung sind, dass diese nicht stimmen. Sie versuchen denjenigen zur Rede zu stellen, um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären, müssen aber feststellen, dass dieser Jemand nicht mit Ihnen sprechen will.Die Person verbreitet immer weiter Dinge über Sie. Deshalb schreiben Sie im Internet selbst über die Sicht Ihrer Dinge. Kurz darauf erhalten Sie einen Brief, in dem Sie aufgefordert werden, die Stellungnahme zu löschen – und Anwaltskosten zu bezahlen.

Sie reagieren nicht, denn aus Ihrer Sicht haben Sie nichts Verkehrtes getan. Ein paar Wochen später bekommen Sie wieder Post – diesmal vom Gericht. Sie werden diesmal nicht aufgefordert, den ganzen Artikel zu löschen, dafür aber einen Satz. Mittlerweile sind Ihre Mitarbeiter beunruhigt und haben Sie schon auf den Artikel und die Behauptungen angesprochen. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich zu wehren.

Sie beauftragen auch einen Anwalt und ziehen vor Gericht. Der Jemand, der über Sie unwahre Dinge behauptet hat, kommt selbst nicht – nur sein Anwalt. Vor Gericht ist der Sachverhalt schnell geklärt: Es stellt sich heraus, dass alles nur ein Missverständnis ist, für das sie nichts können! Alle sehen das ein und der Jemand erklärt, dass er seine Behauptung (mit der alles seinen Anfang nahm) löschen wird. Das Gericht beschließt, ihm zu 100% die Kosten aufzuerlegen.

Für alle, die mehr wissen wollen:
So ist es uns ergangen. Unser Jemand war Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg. Mit diesem Post haben wir uns gewehrt https://bitskin.berlin/archives/4117.
Hier http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen schreibt Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über uns, wir hätten einen peinlichen Fehler begangen. Wir finden es peinlich wenn:

  • der Rechtsanwalt Musiol unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, die unserem Ruf schaden,
  • der Rechtsanwalt Musiol dann nicht mit uns sprechen möchte
  • der Rechtsanwalt Musiol uns dann per Gericht etwas verbieten lassen will und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann selber Sachen auf seiner Webseite löschen muss und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann noch vom Gericht die Kosten aufgebrummt bekommt.

Wir vertreten die Meinung, dass sich viele Probleme auch gänzlich ohne die Hilfe von Gerichten lösen lassen. Der Weg zum Gericht sollte eigentlich immer die letzte Option sein.
Wir sind sehr daran interessiert, Transparenz und Vertrauen zu schaffen und können nicht tolerieren, dass unsere geschätzten Kunden durch Rechtsanwalt Musiol verunsichert werden. Unseren guten Ruf, den wir uns über Jahre durch frische Ideen und hohe Qualitätsansprüche hart erarbeitet haben, soll durch ihn nicht gefährdet werden.
Rechtsstreitigkeiten sollten nicht zur Selbstvermarktung eingesetzt werden
Wir glauben immer noch, dass Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über seine Behauptungen versucht, Mandanten zu gewinnen. Wir finden, dass es wesentlich effektivere und ethischere Methoden gibt, um sich als Rechtsanwalt selbst zu vermarkten. Unternehmen zu verklagen, um sich auf deren Kosten einen Namen in der Internet-Community zu machen, halten wir für äußerst fragwürdig und unmoralisch.

Wie unser Erlebnis mit Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg gezeigt hat, kann sich solch ein Geschäftsgebaren auch zu einem Eigentor entwickeln und nachhaltig dem eigenen Renommee und Geldbeutel schaden.
Wir hoffen sehr, dass dieser Fall seine Signalwirkung nach außen nicht verfehlen wird und andere Anwälte in Zukunft nicht auf die Idee kommen, eine Trittbrettfahrer-Aktion zu starten, um zu versuchen damit eine „schnelle Mark“ zu machen.
Den Beschluss des Landgerichts Berlin 27 o 128/13 können Sie hier nachlesen LINK.

3 Gedanken zu „Landgericht Berlin beschließt: RA Musiol muss Verfahrenskosten zahlen“

  1. Norma Köhler sagt: 2. Mai 2013 at 18:08

    Komisch. Das steht aber auf der Webseite von Herrn Musiol anders. Dort heißt es, er hat gegen Bitskin einen Prozess gewonnen und Bitskin musste einen Artikel löschen. Was stimmt denn jetzt?

  2. Frank K. sagt: 2. Mai 2013 at 20:45

    Ich verstehe es so, dass Bitskin keinen Artikel löschen musste.Offenbar hat das Gericht in der einstweiligen Verfügungssache ( die Bitskin im Widerspruchsverfahren zu 100% gewonnen hat, Urteil siehe dieser Beitrag ) RA Musiol auferlegt bestimmte Sätze zu löschen.
    Es ist schon ein sehr deutliches Statement vom Gericht RA Musiol 100% der Kosten aufzuerlegen. Schade, dass ein Anwalt mit solchen Mitteln arbeiten muss und alles umdreht wie ihm gerade danach ist. Mir reicht der Beweis des Landgericht hier als Urteil aus. Danke für die Veröffentlichung!

  3. Alexander P. sagt: 6. Mai 2013 at 16:04

    Ich finde es nur komisch, dass ein Rechtsanwalt nicht an Gesprächen interessiert ist. Prozesse sind generell Zeit und Geldintensiv und meiner Meinung nach sollte doch jeder RA daran interessiert sein sich außergerichtlich zu einigen?! Es sei denn, er verspricht sich irgendeine Publicity?!
    Ich empfinde ein kleinwenig Genugtuung darin, dass ein Gericht diesem Anwalt die Kosten zu 100 % auferlegt.

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