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Die Frage nach dem Stil oder… Wann ist es ok RA Musiol einen Lügner zu nennen?

Uns als Webagentur mit Reputation ist es sehr wichtig, eine klare Außenwirkung zu haben und diese entsprechend zu steuern. Was aber tut man, wenn man das Gefühl vermittelt bekommt, von einem Rechtsanwalt wiederholt zu Unrecht angegangen zu werden? Begibt man sich auf sein Niveau? Erhält man sein eigenes und geht nicht auf die Anschuldigungen ein? Wir würden sehr gerne das Thema: „Rechtsanwalt Musiol“ auf sich beruhen lassen. Allerdings nervt uns sein Verhalten so sehr, dass wir auch zu seiner letzten Aktion ein Statement liefern müssen, schon alleine weil wir glauben, das Gleichgewicht der Meinungsbildung aufrecht erhalten zu müssen.

Nun also, Herr Musiol, fangen wir an. Vorweg gestellt sei die Frage, ab wann darf und sollte man einen Menschen einen Lügner nennen? Wir wurden von Herr Musiol des öfteren so benannt. Von unserer Darstellung weicht diese Darstellung weit ab.

Aber langsam, der Reihe nach. Was war passiert?

Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg vertritt ein paar unserer Kunden, die uns als Webagentur beauftragt haben, aber dann der Meinung waren (gleich wo in der Wertschöpfungskette), unsere Arbeit nicht bezahlen zu wollen. Auch ein Vertragsrücktritt war dabei – von der Firma Bauausführungen Mario Drewes aus Berlin. Herr Drewes hat unsere Leistungen bestellt, es sich kurze Zeit später doch wieder anders überlegt und ist vom Vertrag zurückgetreten. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass er ganz kaufmännisch natürlich auch nichts bezahlen wollte, denn wenn bei ihm jemand einen Auftrag auslöst und dann sagt, er benötige diesen nicht mehr, dann ist das für ihn auch kein Problem und er storniert den Auftrag ohne Kosten und anstandslos. So wurde es uns zumindest bei einem Gerichtstermin vorgetragen. Da wir dies so nicht getan haben, hat Herr Drewes nun eine ziemlich schlechte Meinung von uns und scheint zu denken, dass er mit seinem Verhalten – sich nicht an unseren Vertrag zu halten – im Recht ist.

Da scheint ihm Rechtsanwalt Musiol gerade recht zu kommen. Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg betreibt auf seiner Webseite ziemlich auffällig Kundenfang, indem er behauptet, dass er den Leuten zu Ihrem Recht verhilft. Soweit wäre nichts daran auszusetzen. Problematisch ist nur, dass Rechtsanwalt Musiol es dabei mit der Wahrheit nicht so genau nimmt. An welchen Stellen und wie zeigen wir gleich:

Über uns hat er gesagt, wir würden vor Gericht falsches Beweismaterial vorlegen. Wir stellen uns selber ein Bein vor Gericht? Wäre ja ziemlich … dämlich. Stimmte natürlich nicht, was Rechtsanwalt Musiol sagt, wie hier nachzulesen ist. Er selbst behauptete dann noch, wir hätten einen Prozess gegen einen von ihm vertretenen Kunden verloren. Stimmt so schonmal auch nicht, schließlich hatten wir einen Prozess in der Berufung vor dem Landgericht Berlin gewonnen, wie hier nachzulesen ist. Das ziemlich obskure Urteil aus der vorherigen Instanz, dem Amtsgericht Mitte, wurde vom LG Berlin ziemlich deutlich widerlegt. Hat sich der Richter des AG aus erster Instanz eventuell von Herr Musiols Wertungen und Polemik beeindrucken und somit beeinflussen lassen? Wir werden es wohl nie herausfinden. Komisch anfühlen tut es sich dennoch, wenn zwei Urteile so auseinander gehen wie in diesem Fall.

Man sollte doch meinen, wenn man zweimal vor dem Landgericht wegen eigener Unwahrheiten gescheitert ist, müsste man gelernt haben, was es bedeutet die Wahrheit zu sprechen? Mitnichten… Rechtsanwalt Musiol tut es einfach wieder, und lügt.

Diesmal heißt es auf Musiols Webseite, wir würden uns mit fremden Federn schmücken und irreführende Referenzen angeben – strike out! Wie im Urteil vom 26.08.14 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin nachzulesen ist. Wie dumm wäre es, als Webagentur mit fremden Referenzen zu werben? Hallo RA Musiol, mal ein wenig nachdenken, das würde in fünf Sekunden auffliegen und wir hätten vom entsprechenden Unternehmen eine einstweilige Verfügung am Hals! Um beim Thema einstweilige Verfügung zu bleiben, die kam dann von uns zu Ihnen, lieber Herr Musiol. Da wir nachweisen konnten, dass wir einen Anspruch auf Durchsetzung haben, wurde diesem gegen den Anwalt Musiol stattgegeben und durch das Landgericht Berlin am 14.04.2014 bestätigt, somit wurden RA Musiols Behauptungen untersagt. Dieser fühlte sich wohl immer noch im Recht, widersprach dieser Gerichtsentscheidung und es kam am 26.08.2014 zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin.

In dieser Verhandlung vor dem LG sträubte sich Musiol ausdrücklich, seine Behauptung zurückzunehmen, was den Richter nicht beeindruckte – warum haben wir ja bereits weiter oben erörtert. Dieser fragte Musiol, was er denn mit seinen Äußerungen überhaupt bezwecke, schließlich sei er ja kein Mitbewerber der Webagentur Bitskin. Die Antwort Musiols hat nicht überzeugt, denn auf diese Verhandlung folgte erneut eine Niederlage für den Nürnberger Rechtsanwalt – mit der erneuten! Bestätigung der einstweiligen Verfügung. Am 26.08.2014 wurde Musiol nun verurteilt seine Behauptungen über uns zu unterlassen.

Leider sind die gerichtlichen Entscheidungen noch nicht endgültig, da Rechtsanwalt Musiol meinte, hiergegen Berufung einlegen zu müssen, beziehungsweise weil Hauptsachverfahren laufen. Wer nicht weiß was das ist, kann es hier nachlesen (http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptsacheverfahren). Fakt ist, es nervt und kostet wertvolle Lebenszeit, Mühe, Geld etc. sich damit zu beschäftigen, gerade wenn man wie wir, die Zeit doch in die Kundenbeziehung investieren möchte, um diese auszubauen.

Bei RA Musiol läuft das Verbreiten von Unwahrheiten möglicher Weise unter dem Topic: „strategische Beratung“, beziehungsweise „Engagement“ wie auf seiner Webseite nachzulesen ist:

Blogbeitrag Musio

 

Wir fragen uns: Glaubt Rechtsanwalt Musiol, es sei ein umfassendes Vorgehen, welches die Rechtsprechung positiv beeinflusst, wenn er über einen juristischen Gegner auf seiner Webseite Lügen verbreitet? Soll nicht gerade der Anwalt, der so lange studiert und fleißig sein musste für sein Erstes und Zweites Staatsexamen, die Charaktereigenschaft besitzen, fachliche Erfolge vor Gericht zu erzielen und nicht wie ein Marktschreier, die Kunden emotional zu beeinflussen??

Auch fragen wir uns: Nützt es dem Mandanten wirklich, wenn sein Anwalt lügt? Das möge jeder für sich entscheiden, wir finden das schäbig.

Wir können mit so einem Verhalten umgehen wie die Vergangenheit zeigt, würden es allerdings sehr gerne vermeiden und das Thema eher sachlich persönlich klären, als vor Gerichten Zeit und Geld zu investieren.

Ob sich Herr Musiol auch so fühlt? Vielleicht sollte sich Herr Musiol mal mit seinen Mitarbeitern beschäftigen, um die Kanzleistimmung zu verbessern? Das jedenfalls könnte man ihm raten, wenn man Folgendes liest: http://www.kununu.com/de/by/nuernberg/rs/rechtsanwalt-musiol/a/SkdpWVJy

Das Thema: „Rechtsanwalt Musiol“ wird uns wohl noch weiter beschäftigen. Der Prozess gegen den zahlungsunwilligen Bauunternehmer läuft jedenfalls noch. Wir würden uns darüber freuen, wenn wir seitens unserer Leser weitere Informationen über Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg und/oder seinen Mandanten den zahlungsunwilligen Herrn Mario Drewes aus Berlin erfahren würden. Wir erbitten eine erste Kontaktaufnahme über anwalt@bitskin.de, Vertraulichkeit sichern wir zu. Wir stehen zu unserem Wort.

 

 

Landgericht Berlin beschließt: RA Musiol muss Verfahrenskosten zahlen

Peinlicher Anwaltsfehler? Oder wie ein Gang zu Gericht zum Eigentor für RA Musiol werden kann

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Jemand schreibt im Internet Dinge über Sie, von denen Sie der Meinung sind, dass diese nicht stimmen. Sie versuchen denjenigen zur Rede zu stellen, um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären, müssen aber feststellen, dass dieser Jemand nicht mit Ihnen sprechen will.Die Person verbreitet immer weiter Dinge über Sie. Deshalb schreiben Sie im Internet selbst über die Sicht Ihrer Dinge. Kurz darauf erhalten Sie einen Brief, in dem Sie aufgefordert werden, die Stellungnahme zu löschen – und Anwaltskosten zu bezahlen.

Sie reagieren nicht, denn aus Ihrer Sicht haben Sie nichts Verkehrtes getan. Ein paar Wochen später bekommen Sie wieder Post – diesmal vom Gericht. Sie werden diesmal nicht aufgefordert, den ganzen Artikel zu löschen, dafür aber einen Satz. Mittlerweile sind Ihre Mitarbeiter beunruhigt und haben Sie schon auf den Artikel und die Behauptungen angesprochen. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich zu wehren.

Sie beauftragen auch einen Anwalt und ziehen vor Gericht. Der Jemand, der über Sie unwahre Dinge behauptet hat, kommt selbst nicht – nur sein Anwalt. Vor Gericht ist der Sachverhalt schnell geklärt: Es stellt sich heraus, dass alles nur ein Missverständnis ist, für das sie nichts können! Alle sehen das ein und der Jemand erklärt, dass er seine Behauptung (mit der alles seinen Anfang nahm) löschen wird. Das Gericht beschließt, ihm zu 100% die Kosten aufzuerlegen.

Für alle, die mehr wissen wollen:
So ist es uns ergangen. Unser Jemand war Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg. Mit diesem Post haben wir uns gewehrt https://bitskin.berlin/archives/4117.
Hier http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen schreibt Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über uns, wir hätten einen peinlichen Fehler begangen. Wir finden es peinlich wenn:

  • der Rechtsanwalt Musiol unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, die unserem Ruf schaden,
  • der Rechtsanwalt Musiol dann nicht mit uns sprechen möchte
  • der Rechtsanwalt Musiol uns dann per Gericht etwas verbieten lassen will und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann selber Sachen auf seiner Webseite löschen muss und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann noch vom Gericht die Kosten aufgebrummt bekommt.

Wir vertreten die Meinung, dass sich viele Probleme auch gänzlich ohne die Hilfe von Gerichten lösen lassen. Der Weg zum Gericht sollte eigentlich immer die letzte Option sein.
Wir sind sehr daran interessiert, Transparenz und Vertrauen zu schaffen und können nicht tolerieren, dass unsere geschätzten Kunden durch Rechtsanwalt Musiol verunsichert werden. Unseren guten Ruf, den wir uns über Jahre durch frische Ideen und hohe Qualitätsansprüche hart erarbeitet haben, soll durch ihn nicht gefährdet werden.
Rechtsstreitigkeiten sollten nicht zur Selbstvermarktung eingesetzt werden
Wir glauben immer noch, dass Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über seine Behauptungen versucht, Mandanten zu gewinnen. Wir finden, dass es wesentlich effektivere und ethischere Methoden gibt, um sich als Rechtsanwalt selbst zu vermarkten. Unternehmen zu verklagen, um sich auf deren Kosten einen Namen in der Internet-Community zu machen, halten wir für äußerst fragwürdig und unmoralisch.

Wie unser Erlebnis mit Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg gezeigt hat, kann sich solch ein Geschäftsgebaren auch zu einem Eigentor entwickeln und nachhaltig dem eigenen Renommee und Geldbeutel schaden.
Wir hoffen sehr, dass dieser Fall seine Signalwirkung nach außen nicht verfehlen wird und andere Anwälte in Zukunft nicht auf die Idee kommen, eine Trittbrettfahrer-Aktion zu starten, um zu versuchen damit eine „schnelle Mark“ zu machen.
Den Beschluss des Landgerichts Berlin 27 o 128/13 können Sie hier nachlesen LINK.

Offener Brief an Rechtsanwalt Stefan Musiol

Sehr geehrter Herr Musiol,

wie wir feststellen mussten, veröffentlichen Sie  – wohl zu Zwecken eigener Werbung – auf Ihrer „Webseite“ einen Bericht über das Urteil im Prozess gegen die Firma Holz Hansel aus Coswig.

http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen

Ob Sie mit diesem Verhalten Ihrem Mandanten, der Firma Holz Hansel aus Coswig, gedient haben, fragen wir uns dann doch. Für uns war unsere Klage vor dem Amtsgericht ein unausweichlicher Schritt, da wir Kunden, die unsere Leistungen bestellen und dann nicht bezahlen wollen, nicht tolerieren.

Auch tolerieren wir es nicht, wenn Menschen über uns Unwahrheiten verbreiten. In Ihrem Text behaupten Sie Dinge, die nicht stimmen. Dies ist leider an mehreren Stellen der Fall.

Umfassende Leistungsbeschreibung lag vor

Entgegen Ihrer Darstellung haben wir der Firma Holz Hansel zum Vertrag eine passende Leistungsbeschreibung ausgehändigt. Die Aushändigung hat Herr Robert Hansel als Inhaber der Firma Holz Hansel aus Coswig mit seiner Unterschrift unter den Vertrag ausdrücklich bestätigt. Ihre falsche Behauptung stellt uns in einem schlechten Licht dar. Wir fragen uns, warum Sie das tun.

Referenzkundenmasche

In Ihrer Darstellung behaupten Sie auch, dass das Gericht eine irreführende Präsentation eines Tauschgeschäftes im Sinne einer Referenzkundenmasche festgestellt habe. Hier fragen wir uns, ob Sie das Urteil richtig verstanden haben oder haben verstehen wollen. In dem Urteil  erscheint das Wort „Referenzkundenmasche“ nicht. Ebenso ist an keiner Stelle die Rede von einem Tauschgeschäft und kostenlosen Leistungen. Wir fragen uns, warum sie so etwas schreiben.

Primitive Leistung

Sie behaupten, dass wir der Firma Holz Hansel nur eine äußerst primitive, nicht werthaltige Leistung haben liefern wollen und dass das Gericht dies ausdrücklich in den Bereich von Wucher gerückt habe. Hier liegen Sie mit Ihrem Urteil (absichtlich?) daneben. Herr Hansel hätte Anspruch auf eine Homepage nach seinen Vorstellungen und eine dreimalige Aktualisierung pro Jahr gehabt, so steht es im Urteil.

Behaupteter Gewinn von 50 Prozent sehr ungewöhnlich

Es stimmt, in dem Urteil geht der Richter davon aus, dass wir an dem Vertrag mit der Firma Holz Hansel aus Coswig in vier Jahren 50 Prozent Gewinn erwirtschaftet hätten. Die von Ihnen erwähnten und uns vorgeworfenen 50 Prozent angeblichen Gewinns sind, wie sie als Anwalt wissen müssen, kein Gewinn. Es handelt sich hier um einen Rohertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Rohertrag), der nicht den Gewinn (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn) darstellt. Dies öffentlich zu unserem Nachteil darzustellen, ist eine Täuschung der Menschen und Ihrer Mandanten.

Unsere Kunden erhalten transparente Verträge

Der mit Herrn Hansel geschlossene Vertrag ist als Partnervereinbarung/Investitionsprogramm“ übertitelt. Diese Tatsache resultiert aus unserem Unternehmensleitbild, welches besagt, mit Kunden prinzipiell als Partner für ein gemeinsames Ziel zusammenzuarbeiten, kein Fachchinesisch zu sprechen und flexibel auf Wünsche einzugehen. Auf diesem Weg haben wir schon zahlreiche Unternehmen erfolgreich ins Web gebracht und betreuen sie auch nach der Vertragslaufzeit von 48 Monaten weiter. Es handelt sich um übliche Verträge. Uns eine betrügerische „Referenzkundenmasche“ vorzuwerfen, ist angesichts unserer Transparenz mit übersichtlich aufgelisteten Kosten und unser Kundenzufriedenheit von 90 Prozent absolut unverständlich und nur dadurch zu erklären, dass Sie offenbar versuchen, Ihren eigenen Marktwert als Anwalt zu steigern und dabei auch nicht vor Tatsachenverdrehungen zurückschrecken. Mehr als 2000 Internet-Agenturen deutschlandweit arbeiten mit Referenzkunden. Die Referenzkunden erhalten von uns, wie Sie uns unterstellen, keine Gratis-Website. Wir profitieren unsererseits davon, dass die Kunden für uns werben und wir mit ihrer Webseite werben können.

Unnötigen Prozess geführt

Der Weg über das Gericht war aus unserer Sicht vollkommen unnötig und hätte sich in einem persönlichen Gespräch problemlos klären lassen. Die Tatsache, dass wir mehrfach bei Ihnen angerufen haben, um die Sache zu besprechen, Sie aber dazu nicht bereit waren, sondern es darauf angelegt haben die Sache vor Gericht zu bringen, ist uns in der Gesamtschau nun erklärlich. Ein solches Verhalten ist eines Anwalts nicht würdig. In Ihrem Interesse hätte die schnelle Beilegung des Konfliktes sein müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

Karsten Spieß

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