Landgericht stoppt Unterstellungen RA Musiols

Richter erklärt einstweilige Verfügung nach kurzer Anhörung für wirksam

Ein wichtiger Erfolg für Bitskin. Das Landgericht Berlin hat jetzt unsere einstweilige Verfügung gegen den Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg rechtskräftig bestätigt! Für uns zeigt die Entscheidung des Gerichts zum wiederholten Male, dass Rechtsanwalt Musiol sich mit seinen Behauptungen und Unterstellungen fernab gültiger Gesetze bewegt. Musiol hatte sich bis zuletzt vor Gericht dagegen gewehrt, doch die Verhandlung am 25.02.14 war dennoch kurz und wurde mit einer eindeutigen Entscheidung zu unseren Gunsten beendet. Das Landgericht bestätigte die Verfügung am gleichen Tag schriftlich. Rechtsanwalt Musiol muss die Gerichtskosten tragen und auch die Kosten für unseren Anwalt zahlen.

Erfolg aus erster Instanz lange widerrufen – Musiol warb weiterhin für sich

Rückblick: Im November letzten Jahres hatten wir eine vorläufige einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg erwirkt. Er hatte auf seiner Website über einen Prozess berichtet, den er gegen uns gewonnen hatte – allerdings nur in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz änderte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil ab und verurteilte den Mandanten Musiols zur Zahlung eines Geldbetrags. Auf seiner Website berichtete Musiol aber auch noch Wochen danach von seinem kurzfristigen Erfolg und ließ es so aussehen als hätte er den Prozess gewonnen – was sicherlich gute Werbung für ihn war. Nach der einstweiligen Verfügung musste er seinen Beitrag ändern und auf seine Niederlage hinweisen. Gegen die einstweilige Verfügung legte Musiol am 10. Januar 2014 eine Widerspruchsschrift vor. Über diese hat jetzt das Landgericht Berlin entschieden und den Widerspruch Musiols nach kurzer mündlicher Verhandlung verworfen.

Abänderung des erstinstanzlichen Urteils für Musiol ohne besonderen Informationswert

Kurios: In seiner Widerspruchsschrift schreibt Musiol unter anderem, es sei ohne besonderen Informationswert, dass das Landgericht unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils seinen Mandanten zur Zahlung verurteilt habe. Für seinen Mandanten wird das Urteil aber sehr wohl entscheidend gewesen sein.

Nach der Entscheidung des Landgerichts – Musiol schickt neue Unterlassungserklärung

Die Reaktion Musiols auf die Entscheidung des Gerichts ließ nicht lange auf sich warten. Nur wenige Stunden nach der Gerichtsverhandlung schickte Stefan Musiol uns direkt nach der Verhandlung, am 26.02.14 um 3.34 Uhr nachts, per Fax eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Offenbar hat er unsere Blogbeiträge gelesen und sieht seinen Ruf beschädigt. Er fordert von uns, mehrere Behauptungen über ihn abzuändern und die Kosten für die Erstellung des Abmahnschreibens in Höhe von 1121,91 Euro zu übernehmen. Für uns ist diese kurzentschlossene Reaktion auf die Entscheidung des Gerichts wieder einmal ein Zeichen dafür, wie unüberlegt und impulsiv der Nürnberger Rechtsanwalt handelt.

Offenbar ist das Kapitel Musiol für Bitskin noch nicht abgeschlossen – auch deshalb nicht, weil Musiol gegen die Entscheidung des Landgerichts am 19.03.2014 Berufung eingelegt hat. Auf 19 Seiten versucht Musiol nun das Kammergericht Berlin davon zu überzeugen, dass er uns öffentlich diffamieren darf. Wir werden weiter berichten.

2 Gedanken zu „Landgericht stoppt Unterstellungen RA Musiols“

  1. David sagt: 28. April 2014 at 18:51

    Um was ging es denn?

  2. Autor sagt: 30. April 2014 at 09:05

    Hallo David!
    Es ging um eine einstweilige Verfügung gegen bestimmte Unterstellungen, die RA Musiol damals auf seiner Webseite veröffentlichte. Nachzulesen hier: https://bitskin.berlin/allgemein/6541/einstweilige-verfugung-gegen-rechtsanwalt-musiol.

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