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Google Penalty? Google Disavow als Lösung!

Was tun nach einer Google Penalty?

Nach einer Penalty (manuelle Maßnahme) von Google bekommt man eine Nachricht in den Webmaster Tools und man kann von nun an eine erneute Überprüfung anfordern. Meist bekommt man solche Maßnahmen wegen Spam – hauptsächlich in Linkttexten von Backlinks.
Nun stellt sich die Frage wie Interflora nach nur 11 Tagen Google Penalty wieder im Ranking zurück sein konnte, nach so kurzer Zeit.
Matt Cutts (Head of Google Webspam Team) sagt hier im Video nichts zu Interflora oder der Strafe von Google, erklärt aber wie es generell möglich ist, schnell auf solche Google Penalties zu reagieren.

Disavow – aber von wann?

Mit dem Disavow Tool aus den Google Webmaster Tools kann man Google sagen: Mit diesen Links soll meine Domain nichts zu tun haben!
Aber wo oder besser wann soll man damit anfangen. Wenn man genau weiß, ja ab März habe ich viel gespammt, oder letzten Sommer haben wir die SEO Agentur gewechselt – seitdem nur Ärger – für solche extremen Fälle kann man natürlich drastisch ein paar Monate Disavowen.

Vor dem Disavow jeden einzelnen Link auf Qualität prüfen ist sicher nur schwer möglich.

Disavow von Tag 1 an?

Das wäre eine sehr drastische Maßnahme. Sie wird in der Regel nur nach dem Neuerwerb einer verbrannten Domain getroffen. Oder natürlich wenn man einen Start bei Null wünscht, so Matt Cutts.

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Bitcoins sind vom Transaktionsvolumen her ein kleiner Fisch

Die virtuelle Internet Währung Bitcoin erlebt zurzeit einen unglaublichen Hype inklusive eines rasanten Kursanstieges. Aktuell liegt der Bitcoin Kurs bei ca. 1.000 US-Dollar.

Schaut man sich jedoch das tägliche Transaktionsvolumen von Bitcoin an, wird schnell klar, dass andere Unternehmen hier eindeutig die Nase vorn haben.

 

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Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Google steigt in die Roboterentwicklung ein

Google Roboter
(Foto:Fotolia)

Der Suchmaschinenriese Google ist mittlerweile dafür bekannt, in verschiedenen Tech-Bereichen ausgesprochen engagiert zu sein. Jetzt ist ein neuer hinzugekommen – und zwar die Entwicklung von Robotern.

Android Chefentwickler wird Chef von neuer Roboter Abteilung

Andy Rubin, einer der ehemaligen Chefentwickler des mobilen Betriebssystems Android, arbeitet nach Berichten der New York Times, bereits seit zwei Monaten an Googles neuem Roboter-Projekt. Weitere Details, wie z.B. die Investitionssumme, sind nicht bekannt.

Für Andy Rubin ist das Thema Roboterentwicklung kein gänzlich neues – er begann vor Jahren seine Karriere genau in diesem Bereich. Andy Rubin macht klar, dass das Roboter-Projekt einem Mondflug gleicht und dass das Unternehmen eine 10-Jahres-Vision braucht. In kalifornischen Palo Alto entsteht unter Rubins Führung eine eigene Roboter-Abteilung.

Google kauft verschiedenen Roboter-Firmen

Google sich bereits im Rahmen von mehreren Unternehmensübernahmen ein beachtliches Know-How zusammengekauft. Bei den Unternehmen handelt es sich einerseits um Entwickler von Robotern und Roboterteilen wie z.B. Schaft, Redwood Robotics und Meka aber andererseits auch um Designbüros wie Holomni und Autofuss. Weitere Übernahmen sind in Planung.

Roboter sollen in der Logistik eingesetzt werden

Google verfolgt mit dem Roboter-Projekt in erster Linie kommerzielle Interessen. Denkbar ist der Einsatz von Robotern in der Lieferkette des Konzerns. Google betreibt in Kalifornien, im Rahmen eines Pilotprojekts, einen Zustellservice für im Internet gekaufte Waren.

 

E-Government Nutzung mit deutlichem Rückgang

E-Government beschreibt die Nutzung von Diensten öffentlicher Einrichtungen über das Internet, wie z.B. die elektronische Steuererklärung oder das Einholen von Melderegisterauskünften.

Laut einer aktuellen Studie der Initiative D21 ist die Nutzung solcher E-Government Angebote rückläufig. Im Rahmen der Studie wurden Nutzer von E-Government Angeboten aus folgenden Ländern befragt: Deutschland, Österreich, Schweiz, Schwede, Großbritanien und USA.

Die E-Government Nutzung ist insgesamt in allen untersuchten Ländern deutlich rückläufig – mit Ausnahme von Österreich, wo der Rückgang lediglich zwei Prozent beträgt.

 

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Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Mobile Anzeigen werden oft versehentlich angeklickt

Mobile Werbeanzeigen
Mobile Werbeanzeigen werden immer beliebter (Foto:Fotolia)

Eine aktuelle Studie von Vibrant Media, einem Anbieter für kontextgesteuerte Werbeformen, kommt zu der ernüchternden Erkenntnis, dass knapp die Hälfte aller mobilen Anzeigen auf Smartphones und Tablets aus Versehen angeklickt wird. Zusätzlich fühlen sich 79 Prozent der Nutzer durch mobile Werbung gestört.

Knapp die Hälfte der Werbeanzeigen wird versehentlich angeklickt

Demnach werden insgesamt 48 Prozent der Werbeanzeigen aus Versehen angeklickt, der Mythos von den „Wurstfingern“ – scheint sich zu bewahrheiten. Darüber fühlen sich 32 Prozent der Befragten von automatischen Werbeeinblendungen gestört, 47 Prozent fühlen sich sogar sehr gestört.

Nutzern haben keinen Einfluss auf Werbeeinblendungen

Zusätzlich gaben 32 Prozent der Befragten an, dass Werbung der Bereich sei, auf den sie am wenigsten Einfluss hätten – nur Social Media Apps wurden häufiger genannt (37 Prozent).

Im Rahmen der Studie wurden 1.000 deutsche Internetnutzer befragt.

Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol

Bitskin wehrt sich gegen unfairen Artikel

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(Foto:stockxpert.com)

„Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz“ hieß unser Artikel zu Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg in der letzten Woche. Eigentlich würden wir gerne mit der Geschichte Musiol abschließen. Doch Rechtsanwalt Musiol schreckt nicht davor zurück, auf seiner Seite mit einem Urteil zu werben, in dem das Amtsgericht Berlin-Mitte in der ersten Instanz nicht eindeutig zu unseren Gunsten entschied (hier nachzulesen). In seinem Artikel wertet Musiol dieses Urteil als großen Erfolg und hetzt aus unserer Sicht gegen unsere Agentur. Was Herr Rechtsanwalt Musiol dabei nicht erzählt: Genau dieses Urteil wurde vor längerem vom Landgericht Berlin aufgehoben. Das finden wir nicht nur unfair, sondern es ist aus unserer Sicht auch eine Fehlinformation der Öffentlichkeit, wenn Rechtsanwalt Musiol mit seinem inhaltlich veralteten Artikel weiter auf Kundenfang geht und so tut, als ob es die Entscheidung des Landgerichts nie gegeben hätte.

Landgericht hat Entscheidung aus erster Instanz vor Monaten widerrufen

Wer Bitskin googelt, findet den Artikel bereits auf der ersten Seite. Für uns als Internetagentur ist das extrem geschäftsschädigend, denn viele unserer Kunden finden über das Internet zu uns. Wir haben Rechtsanwalt Stefan Musiol darauf hingewiesen, dass der Artikel noch auf der Seite steht und ihn aufgefordert, den Text zu entfernen oder zumindest zu korrigieren. Wie wir leider auch hier erfahren mussten, zeigte er keinerlei Gesprächsbereitschaft. Nach einer Zeit des Abwartens blieb uns nur noch eine Möglichkeit: Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol. Diese hat uns das Landgericht Berlin auch sofort gewährt.

 Bitskin erwirkt einstweilige Verfügung gegen RA Musiol

Fazit: Auch hier wieder zeigt sich Rechtsanwalt Musiol nicht gesprächsbereit. Auch hier wieder ergeht eine gerichtliche Entscheidung gegen ihn und auch hier wieder muss der Nürnberger Anwalt die Verfahrenskosten zahlen.

Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, hoffen wir, dass sich der „Fall Musiol“ für uns damit erledigt hat.

Nachtrag Texter: Wir haben am 06.03.14 im Text einen Satz entfernt. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit nicht sagen.

SEO: Wie man das Disavow Tool auch vorbeugend nutzen kann

Das Google Disavow Tool, das zur Abwertung von eingehenden Links (Backlinks) genutzt werden kann, lässt sich nach Aussage von Matt Cutts, Chef des Google Webspam-Teams, auch hervorragend vorbeugend einsetzen.

Disavow Tool bei Negative SEO sehr hilfreich

Dies kann z.B. nützlich sein, wenn man Opfer von Negative SEO geworden ist. Mit dem Disavow Tool lassen sich Spam-Links, die sich nachteilig auf das eigene Ranking auswirken, auf relativ einfache Weise abwerten. Nach der Abwertung werden diese nicht mehr von Google für die Bewertung der eigenen Seite herangezogen. Dies ist natürlich besonders bei Backlinks hilfreich, auf die man keinen Einfluss mehr hat.

In folgendem Video erklärt Matt Cutts, wann der Einsatz des Disavow Tools Sinn ergibt.

 

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Android Sprachassistent Google Now jetzt auch für Desktop Computer verfügbar

Der aus Android bekannte Sprachassistent Google Now ist jetzt auch für Desktop Computer verfügbar.

Nutzer des Google Chrome Browsers können die Google Voice Search Erweiterung kostenlos installieren und kommen somit in den Genuss, Google Now auch ohne Android Gerät zu nutzen.

Um den Sprachassistenten zu aktivieren, muss man lediglich „OK Google“ sagen – vorausgesetzt ein Mikrophon ist an den Computer angeschlossen. Anschließend kann man verschiedene Sprachbefehle eingeben. Jedoch ist die Funktion an die Google.com Homepage oder an Google Suchergebnisse gekoppelt.

In vielen Situationen könnte sich die Google Sprachsteuerung als nützlich erweisen, z.B. wenn man die Hände voll hat und nur eben schnell etwas im Internet suchen will.

 

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Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz

Rechtsanwalt Musiol – neuer Beitrag

Landgericht Berlin weist Berufungsantrag gegen Bitskin scharf zurück

RA Musiol Quelle: Fotolia
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Wer unsere Internetagentur bei Google sucht, findet auf der ersten Seite seit Monaten nicht nur unsere Google-Adwords Anzeigen. Ganz unten auf der Seite schaltet der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg eine Anzeige mit dem Titel „Online-Marketing-Verträge beenden – unnötigen Ärger und Zeit sparen“ und verlinkt auf seine Website. Stefan Musiol ist einer von zwei Anwälten, die unserer Agentur das Leben schwer machen – zu Unrecht wie wir finden, und entsprechende Gerichtsurteile geben uns Recht. In einer Verhandlung vor wenigen Wochen bezeichnet die Richterin die Argumentation des Rechtsanwalts Musiol gar als „rechtsfremd“. Jetzt zeigt ein uns vorliegender Beschluss des Landgerichts Berlin ein weiteres Mal, dass sich Rechtsanwalt Musiol mit seinen Argumenten fern gültiger Gesetze bewegt. Selbst wenn „subjektive Werturteile“ und „marktschreierische Anpreisungen“ erfolgt sein sollten, begründe dies – anders als RA Musiol es darstellte – kein Recht zur Anfechtung des Vertrags, erklärte das Gericht.

Wirtschaftlicher Erfolg im Vordergrund der Verhandlung

Auf seiner Website schreibt Rechtsanwalt Musiol: „Die Rechtsberatung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihren wirtschaftlichen Erfolg.“ Wie bei vielen Anwälten üblich geht es bei Rechtsanwalt Musiol anscheinend nicht um Gerechtigkeit, sondern wohl eher darum, Kapital aus Gerichtsverhandlungen zu schlagen. In der Branche gilt so etwas womöglich gar nicht als unehrenhaft, allerdings sollte Rechtsanwalt Musiol dann auch Erfolge vorzeigen können. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2013 hatte er Berufung eingelegt. Bei dem Fall handelte es sich um einen Kunden, der vorzeitig von seinem Vertrag mit unserer Agentur zurücktreten wollte. Der Kunde war nicht bereit, den bei Vertragsauflösung fälligen Geldbetrag zu zahlen, das Amtsgerichtsurteil gab uns Recht, Musiol verlor den Prozess. Trotzdem legte Musiol daraufhin Berufung ein. Nun musste das Landgericht Berlin entscheiden. Per Beschluss vom 29.10.13 hat es angekündigt, Musiols Berufung – ohne einer erneute Verhandlung – zurückzuweisen.

Auf fünf Hauptpunkte hatte Rechtsanwalt Musiol seine Argumentation gestützt, um in Berufung gehen zu können – und scheiterte in allen fünf Punkten!

Nach Meinung des Landgerichts ist sowohl die Vertragslaufzeit von 48 Monaten genauso wirksam, wie der Inhalt des Vertrages korrekt festgelegt wurde. Auch sind unsere Preise marktüblich und unsere Vertragsgestaltung für einen Unternehmer klar und deutlich. Für die von Rechtsanwalt Musiol beanspruchte Anfechtbarkeit wegen Täuschung war ebenso wenig Raum, wie für die Behauptung, unsererseits seien irgendwelche Pflichten verletzt worden.

Rechtsanwalt Stefan Musiol schreibt auf seiner Website: „Die Justiz und das Rechtssystem erweisen sich oft als Irrgarten.“ Ob ihm klar ist, wie sehr er damit Recht hat? Offenbar ist er jetzt selbst in diesen Irrgarten geraten.

Durch persönliches Gespräch wäre beiden Seiten viel Ärger erspart geblieben

Immer wieder haben wir versucht, mit Herrn Musiol persönlich zu sprechen – erfolglos. Wir sind und waren schon immer der Meinung, dass sich vieles in einem persönlichen Gespräch klären lässt und sehen uns hier wieder bestätigt. Rechtsanwalt Stefan Musiol, der dies ganz anders sieht und schnell mal mit vollmundigen Behauptungen über uns als Gegner dabei ist, hat seinem Mandanten sicher keinen Gefallen getan. Dieser darf nämlich jetzt unsere Rechnung bezahlen, die Rechnung des Gerichts bezahlen, unsere Anwälte bezahlen  – die wir hier übrigens empfehlen (www.schauwienold.de) – und auch die Rechnung von RA Musiol bezahlen. Und das ganze zweimal, weil Herr Musiol auch noch Berufung eingelegt hat. Das hätte er sich sparen können.

Mehr zu Rechtsanwalt Musiol hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 im Text zwei Stellen geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit natürlich nicht sagen.

Weiter legt Rechtsanwalt Musiol Wert darauf, dass wir mitteilen, dass die Sache (Stand heute, 28.02.14) noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht hat nach seinem Hinweisbeschluss noch einen Vergleichsvorschlag gemacht.

Rechtsanwalt Musiol möchte auch nicht, dass wir schreiben, dass er mit all seinen fünf Punkten beim Landgericht gescheitert ist. Wir hingegen sehen da so. Insbesondere, wenn das Gericht alle seine Argumente auf sieben Seiten auseinandernimmt und anderer Meinung ist als er selbst. Ist das etwa kein Scheitern Musiols vor Gericht?

Yahoo mit neuem Anzeigenformat

Yahoo will sein in letzter Zeit  rückläufiges Werbegeschäft ankurbeln und führt ein neues Anzeigenformat ein.

Werbeanzeigen erinnern an Printmagazine

Bei dem neuen Anzeigenformat handelt es sich um hochqualitative Fotos, die sich harmonisch in den Inhalt der Seite einfügen und ein wenig an Hochglanzanzeigen aus Printmagazinen erinnern.

Die neuen Anzeigen erscheinen innerhalb von bildreichen Seiten wie Yahoo Sports, Yahoo Music, Yahoo TV oder dem Unterhaltungsportal omg.

Bezahlung per Pay per Click

Die Werbeanzeigen werden nach dem Pay per Click Modell bezahlt, d.h. nur wenn ein User die Werbeanzeige tatsächlich anklickt, muss der Werbende auch zahlen.

Um den Werbeeffekt zu erhöhen, schlägt Yahoo den Werbenden Seiten vor, die thematisch mit der Werbeanzeige in Verbindung stehen. Zu den ersten Werbepartner für das neue Werbeformat gehören Sony und Fiat.

Werbelexikon

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