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Mobile Anzeigen werden oft versehentlich angeklickt

Mobile Werbeanzeigen
Mobile Werbeanzeigen werden immer beliebter (Foto:Fotolia)

Eine aktuelle Studie von Vibrant Media, einem Anbieter für kontextgesteuerte Werbeformen, kommt zu der ernüchternden Erkenntnis, dass knapp die Hälfte aller mobilen Anzeigen auf Smartphones und Tablets aus Versehen angeklickt wird. Zusätzlich fühlen sich 79 Prozent der Nutzer durch mobile Werbung gestört.

Knapp die Hälfte der Werbeanzeigen wird versehentlich angeklickt

Demnach werden insgesamt 48 Prozent der Werbeanzeigen aus Versehen angeklickt, der Mythos von den „Wurstfingern“ – scheint sich zu bewahrheiten. Darüber fühlen sich 32 Prozent der Befragten von automatischen Werbeeinblendungen gestört, 47 Prozent fühlen sich sogar sehr gestört.

Nutzern haben keinen Einfluss auf Werbeeinblendungen

Zusätzlich gaben 32 Prozent der Befragten an, dass Werbung der Bereich sei, auf den sie am wenigsten Einfluss hätten – nur Social Media Apps wurden häufiger genannt (37 Prozent).

Im Rahmen der Studie wurden 1.000 deutsche Internetnutzer befragt.

Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol

Bitskin wehrt sich gegen unfairen Artikel

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(Foto:stockxpert.com)

„Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz“ hieß unser Artikel zu Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg in der letzten Woche. Eigentlich würden wir gerne mit der Geschichte Musiol abschließen. Doch Rechtsanwalt Musiol schreckt nicht davor zurück, auf seiner Seite mit einem Urteil zu werben, in dem das Amtsgericht Berlin-Mitte in der ersten Instanz nicht eindeutig zu unseren Gunsten entschied (hier nachzulesen). In seinem Artikel wertet Musiol dieses Urteil als großen Erfolg und hetzt aus unserer Sicht gegen unsere Agentur. Was Herr Rechtsanwalt Musiol dabei nicht erzählt: Genau dieses Urteil wurde vor längerem vom Landgericht Berlin aufgehoben. Das finden wir nicht nur unfair, sondern es ist aus unserer Sicht auch eine Fehlinformation der Öffentlichkeit, wenn Rechtsanwalt Musiol mit seinem inhaltlich veralteten Artikel weiter auf Kundenfang geht und so tut, als ob es die Entscheidung des Landgerichts nie gegeben hätte.

Landgericht hat Entscheidung aus erster Instanz vor Monaten widerrufen

Wer Bitskin googelt, findet den Artikel bereits auf der ersten Seite. Für uns als Internetagentur ist das extrem geschäftsschädigend, denn viele unserer Kunden finden über das Internet zu uns. Wir haben Rechtsanwalt Stefan Musiol darauf hingewiesen, dass der Artikel noch auf der Seite steht und ihn aufgefordert, den Text zu entfernen oder zumindest zu korrigieren. Wie wir leider auch hier erfahren mussten, zeigte er keinerlei Gesprächsbereitschaft. Nach einer Zeit des Abwartens blieb uns nur noch eine Möglichkeit: Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol. Diese hat uns das Landgericht Berlin auch sofort gewährt.

 Bitskin erwirkt einstweilige Verfügung gegen RA Musiol

Fazit: Auch hier wieder zeigt sich Rechtsanwalt Musiol nicht gesprächsbereit. Auch hier wieder ergeht eine gerichtliche Entscheidung gegen ihn und auch hier wieder muss der Nürnberger Anwalt die Verfahrenskosten zahlen.

Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, hoffen wir, dass sich der „Fall Musiol“ für uns damit erledigt hat.

Nachtrag Texter: Wir haben am 06.03.14 im Text einen Satz entfernt. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit nicht sagen.

SEO: Wie man das Disavow Tool auch vorbeugend nutzen kann

Das Google Disavow Tool, das zur Abwertung von eingehenden Links (Backlinks) genutzt werden kann, lässt sich nach Aussage von Matt Cutts, Chef des Google Webspam-Teams, auch hervorragend vorbeugend einsetzen.

Disavow Tool bei Negative SEO sehr hilfreich

Dies kann z.B. nützlich sein, wenn man Opfer von Negative SEO geworden ist. Mit dem Disavow Tool lassen sich Spam-Links, die sich nachteilig auf das eigene Ranking auswirken, auf relativ einfache Weise abwerten. Nach der Abwertung werden diese nicht mehr von Google für die Bewertung der eigenen Seite herangezogen. Dies ist natürlich besonders bei Backlinks hilfreich, auf die man keinen Einfluss mehr hat.

In folgendem Video erklärt Matt Cutts, wann der Einsatz des Disavow Tools Sinn ergibt.

 

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Android Sprachassistent Google Now jetzt auch für Desktop Computer verfügbar

Der aus Android bekannte Sprachassistent Google Now ist jetzt auch für Desktop Computer verfügbar.

Nutzer des Google Chrome Browsers können die Google Voice Search Erweiterung kostenlos installieren und kommen somit in den Genuss, Google Now auch ohne Android Gerät zu nutzen.

Um den Sprachassistenten zu aktivieren, muss man lediglich „OK Google“ sagen – vorausgesetzt ein Mikrophon ist an den Computer angeschlossen. Anschließend kann man verschiedene Sprachbefehle eingeben. Jedoch ist die Funktion an die Google.com Homepage oder an Google Suchergebnisse gekoppelt.

In vielen Situationen könnte sich die Google Sprachsteuerung als nützlich erweisen, z.B. wenn man die Hände voll hat und nur eben schnell etwas im Internet suchen will.

 

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Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz

Rechtsanwalt Musiol – neuer Beitrag

Landgericht Berlin weist Berufungsantrag gegen Bitskin scharf zurück

RA Musiol Quelle: Fotolia
Quelle: Fotolia

Wer unsere Internetagentur bei Google sucht, findet auf der ersten Seite seit Monaten nicht nur unsere Google-Adwords Anzeigen. Ganz unten auf der Seite schaltet der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg eine Anzeige mit dem Titel „Online-Marketing-Verträge beenden – unnötigen Ärger und Zeit sparen“ und verlinkt auf seine Website. Stefan Musiol ist einer von zwei Anwälten, die unserer Agentur das Leben schwer machen – zu Unrecht wie wir finden, und entsprechende Gerichtsurteile geben uns Recht. In einer Verhandlung vor wenigen Wochen bezeichnet die Richterin die Argumentation des Rechtsanwalts Musiol gar als „rechtsfremd“. Jetzt zeigt ein uns vorliegender Beschluss des Landgerichts Berlin ein weiteres Mal, dass sich Rechtsanwalt Musiol mit seinen Argumenten fern gültiger Gesetze bewegt. Selbst wenn „subjektive Werturteile“ und „marktschreierische Anpreisungen“ erfolgt sein sollten, begründe dies – anders als RA Musiol es darstellte – kein Recht zur Anfechtung des Vertrags, erklärte das Gericht.

Wirtschaftlicher Erfolg im Vordergrund der Verhandlung

Auf seiner Website schreibt Rechtsanwalt Musiol: „Die Rechtsberatung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihren wirtschaftlichen Erfolg.“ Wie bei vielen Anwälten üblich geht es bei Rechtsanwalt Musiol anscheinend nicht um Gerechtigkeit, sondern wohl eher darum, Kapital aus Gerichtsverhandlungen zu schlagen. In der Branche gilt so etwas womöglich gar nicht als unehrenhaft, allerdings sollte Rechtsanwalt Musiol dann auch Erfolge vorzeigen können. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2013 hatte er Berufung eingelegt. Bei dem Fall handelte es sich um einen Kunden, der vorzeitig von seinem Vertrag mit unserer Agentur zurücktreten wollte. Der Kunde war nicht bereit, den bei Vertragsauflösung fälligen Geldbetrag zu zahlen, das Amtsgerichtsurteil gab uns Recht, Musiol verlor den Prozess. Trotzdem legte Musiol daraufhin Berufung ein. Nun musste das Landgericht Berlin entscheiden. Per Beschluss vom 29.10.13 hat es angekündigt, Musiols Berufung – ohne einer erneute Verhandlung – zurückzuweisen.

Auf fünf Hauptpunkte hatte Rechtsanwalt Musiol seine Argumentation gestützt, um in Berufung gehen zu können – und scheiterte in allen fünf Punkten!

Nach Meinung des Landgerichts ist sowohl die Vertragslaufzeit von 48 Monaten genauso wirksam, wie der Inhalt des Vertrages korrekt festgelegt wurde. Auch sind unsere Preise marktüblich und unsere Vertragsgestaltung für einen Unternehmer klar und deutlich. Für die von Rechtsanwalt Musiol beanspruchte Anfechtbarkeit wegen Täuschung war ebenso wenig Raum, wie für die Behauptung, unsererseits seien irgendwelche Pflichten verletzt worden.

Rechtsanwalt Stefan Musiol schreibt auf seiner Website: „Die Justiz und das Rechtssystem erweisen sich oft als Irrgarten.“ Ob ihm klar ist, wie sehr er damit Recht hat? Offenbar ist er jetzt selbst in diesen Irrgarten geraten.

Durch persönliches Gespräch wäre beiden Seiten viel Ärger erspart geblieben

Immer wieder haben wir versucht, mit Herrn Musiol persönlich zu sprechen – erfolglos. Wir sind und waren schon immer der Meinung, dass sich vieles in einem persönlichen Gespräch klären lässt und sehen uns hier wieder bestätigt. Rechtsanwalt Stefan Musiol, der dies ganz anders sieht und schnell mal mit vollmundigen Behauptungen über uns als Gegner dabei ist, hat seinem Mandanten sicher keinen Gefallen getan. Dieser darf nämlich jetzt unsere Rechnung bezahlen, die Rechnung des Gerichts bezahlen, unsere Anwälte bezahlen  – die wir hier übrigens empfehlen (www.schauwienold.de) – und auch die Rechnung von RA Musiol bezahlen. Und das ganze zweimal, weil Herr Musiol auch noch Berufung eingelegt hat. Das hätte er sich sparen können.

Mehr zu Rechtsanwalt Musiol hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 im Text zwei Stellen geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit natürlich nicht sagen.

Weiter legt Rechtsanwalt Musiol Wert darauf, dass wir mitteilen, dass die Sache (Stand heute, 28.02.14) noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht hat nach seinem Hinweisbeschluss noch einen Vergleichsvorschlag gemacht.

Rechtsanwalt Musiol möchte auch nicht, dass wir schreiben, dass er mit all seinen fünf Punkten beim Landgericht gescheitert ist. Wir hingegen sehen da so. Insbesondere, wenn das Gericht alle seine Argumente auf sieben Seiten auseinandernimmt und anderer Meinung ist als er selbst. Ist das etwa kein Scheitern Musiols vor Gericht?

Yahoo mit neuem Anzeigenformat

Yahoo will sein in letzter Zeit  rückläufiges Werbegeschäft ankurbeln und führt ein neues Anzeigenformat ein.

Werbeanzeigen erinnern an Printmagazine

Bei dem neuen Anzeigenformat handelt es sich um hochqualitative Fotos, die sich harmonisch in den Inhalt der Seite einfügen und ein wenig an Hochglanzanzeigen aus Printmagazinen erinnern.

Die neuen Anzeigen erscheinen innerhalb von bildreichen Seiten wie Yahoo Sports, Yahoo Music, Yahoo TV oder dem Unterhaltungsportal omg.

Bezahlung per Pay per Click

Die Werbeanzeigen werden nach dem Pay per Click Modell bezahlt, d.h. nur wenn ein User die Werbeanzeige tatsächlich anklickt, muss der Werbende auch zahlen.

Um den Werbeeffekt zu erhöhen, schlägt Yahoo den Werbenden Seiten vor, die thematisch mit der Werbeanzeige in Verbindung stehen. Zu den ersten Werbepartner für das neue Werbeformat gehören Sony und Fiat.

Telekom verkauft Scout24

Die Deutsche Telekom hat endlich einen Käufer für Scout24 gefunden, dass vor allem die Portale AutoScout24 und Immobilienscout24 bekannt ist.

Finanzinvestor übernimmt 70 Prozent an Scout24

Der Finanzinvestor Hellmann & Friedmann übernimmt mit 70 Prozent die Mehrheit an Scout24 für geschätzte zwei Milliarden Euro. Für die Übernahme ist allerdings noch die Zustimmung des Telekom Aufsichtsrates erforderlich.

Scout24 erwirtschaftet Umsatz von 350 Millionen Euro

Scout24 setzte mit seinen verschiedenen Portalen zuletzt geschätzte 350 Millionen Euro um, bei einem Gewinn (EBIT) von 80 Millionen Euro.

Bisherige Verkäufe scheiterten am hohen Verkaufspreis

Der Verkauf von Scout24 ist schon seit längerem geplant, jedoch scheiterte er bisher stets an dem zu hohen Verkaufspreis. Im April dieses Jahres hat bereits der Axel Springer Verlag den Kauf von Scout24 abgeblasen, da dem Unternehmen der Kaufpreis zu hoch erschien.

Scout24 ist mit seinen einzelnen Portalen sehr beliebt – diese werden monatlich von 13 Millionen Nutzern besucht.

Die Zukunft der (Google) Suche

Um die Zukunft der Google Suche zu verstehen, muss man die Vergangenheit kennen. Das geht nicht viel Unterhaltsamer als in diesem Video von Marcus Tandler bei der TEDxMünchen @ Muffathalle.

Eine absolut beeindruckende Zusammenfassung der Internet Suchmaschinen von den frühen 90ern bis zum Hier und jetzt und eine Vorschau auf die Zukunft der Google Suche.

Marcus Tandler bekommt dafür gerade nicht zu unrecht sehr viel Lob – bei YouTube, Twitter, Google + oder Facebook …

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YouTube generiert den meisten Traffic in Europa

Der Global Internet Phenomena Report von Sandvine hat untersucht, welche Webseiten in Europa für den meisten Traffic im Web verantwortlich sind.

Demnach ist YouTube mit knapp 29 Prozent für den meisten Internet-Traffic verantwortlich. Auf den weiteren Plätzen folgen das Filesharing-Netzwerk BitTorrent mit 10,10 Prozent, das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook mit 4,94 Prozent und das US-amerikanische Video-on-Demand Portal Netflix mit 3,45 Prozent. Der Anteil von Netflix ist besonders bemerkenswert, da das Unternehmen in Europa ausschließlich in Skandinavien, den Niederlanden und den britischen Inseln aktiv ist – und dies auch erst seit kurzem.

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Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Bitskin erhält den Fast 50 Award

Auszeichnung unserer Berliner Internetagentur mit Preis für überdurchschnittliches Wachstum

Bitskin-Geschäftsführer Karsten Spieß nahm den Preis in Düsseldorf entgegen.
Bitskin-Geschäftsführer Karsten Spieß nahm den Preis in Düsseldorf entgegen.

405,2 Prozent ist unsere Internetagentur in den letzten fünf Jahren durchschnittlich (2008 bis 2012) gewachsen. Das enorme Wachstum hat jetzt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte mit dem Technology Fast 50 Award belohnt – auf  der offiziellen Verleihung im Alten Kesselhaus in Düsseldorf.

Bitskins Umsatz wächst bei gleichzeitigem Ausbau der Leistungen

„Unser Ziel war es, zu wachsen und dabei die Qualität unserer Leistungen zu verbessern – bei gleichzeitigem Ausbau unseres Leistungsspektrums. Das haben wir geschafft, und dafür danke ich unserem gesamten Team “, erklärte Bitskin-Geschäftsführer Karsten Spieß anlässlich der Verleihung. Er gab einen kurzen Ausblick in die Zukunft Bitskins und das Ziel vor, weiter zu wachsen.

IT-Branche ist in Deutschland Innovationstreiber

Dr. Andreas Gentner, Partner und Leiter TMT bei Deloitte, stellte fest, dass in diesem Jahr gerade die IT- und Internetunternehmen besonders erfolgreich abschnitten. „Dies liegt am verstärkten Trend zu Digital Mobility und zeigt, dass die deutsche IT-Branche eindrucksvolle Innovationstreiber vorzuweisen hat. Den Schwerpunkt bilden B2B-Produkte mit Fokus auf Infrastruktur- sowie IT-Security-Lösungen“, stellte er fest.

Bundesminister a. D. Bodo Hombach sprach als Gastredner der Preisverleihung

Alle Preisträger zeichnen sich durch eine überdurchschnittliche Wachstumsrate über die letzten fünf Geschäftsjahre sowie eine eigenentwickelte Technologie aus. Bitskin belegt dank seiner Wachstumsrate von 405,2 Prozent den 14. Rang der 50. wachstumsstärksten Unternehmen. Um sich für die Kategorie Technology Fast 50 zu qualifizieren, muss ein Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2008 mindestens 50.000 Euro und im Wirtschaftsjahr 2012 mindestens 800.000 Euro Umsatzerlöse erreichen. Gastredner des Abends war Bodo Hombach, Bundesminister a.D. und langjähriger Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe.

Fast 50 Award ist Qualitätssiegel für unternehmerischen Erfolg

1995 hat Deloitte USA das Fast-50-Programm ins Leben gerufen – Deloitte Deutschland ehrt seit elf Jahren Spitzenleistungen der Technologie-Branche. Für die Regionen Nordamerika und EMEA gibt es darüber hinaus den Fast 500, der die Besten der nationalen Fast-50-Gewinner auszeichnet – weltweit hat sich die Auszeichnung als Qualitätssiegel für unternehmerischen Erfolg in der Technologie-Branche etabliert. Der Technology Fast 50 wird vom Medienpartner Handelsblatt, von Vitruvian Partners, der Deutschen Börse und der DVFA unterstützt.

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