Gericht kippt DSL-Drosselung

Urteil Telekom Drosselung
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Die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Überschreitung eines bestimmten Datenkontingents, wurde kürzlich vom Landgericht Köln gestoppt.

Die Telekom hatte bereits im Sommer angekündigt, ihre DSL-Tarife mit einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit versehen zu wollen und löste damit eine Welle der Empörung aus.

Das Gericht macht in seinem Urteil klar, dass die Deutsche Telekom die Surfgeschwindigkeit im Festnetz bei sog. Flatrate-Tarifen nicht einschränken darf, da dies nicht der Grundlage ihrer aktuellen Tarifwerbung entspricht. Das Gericht begründete dies damit, dass der durchschnittliche Kunde mit dem Begriff „Flatrate“ einen festen Preis für eine bestimme Surfgeschwindigkeit in Verbindung bringt und das ohne jegliche Einschränkung.

Dem Urteil ist eine Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen vorausgegangen. Die Deutsche Telekom hat jetzt die Option, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es ist davon auszugehen, dass der Telekommunikationsriese dies auch tun wird.

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