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Täuscht RA Musiol durch Weglassen von Fakten?

Anti-Bitskin-Artikel auf der Website des Anwalts enthält wichtige Informationen vorParagraph Edel Silber

Vor wenigen Tagen haben wir an dieser Stelle über einen Fall berichtet, der uns schon länger beschäftigt. Nochmal kurz zusammengefasst:

Der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg verbreitet auf seiner Website Behauptungen über uns, die nicht der Wahrheit entsprechen. Dagegen haben wir uns mit einem Artikel in unserem eigenen Blog gewehrt. Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol forderte uns daraufhin auf, den Artikel zu löschen, zuletzt bekamen wir vom Landgericht Berlin Post  – mit der Aufforderung, einen bestimmten Satz  unseres Artikels zu löschen.

Es dauerte nicht lange und der Anwalt stellte sich auf seiner eigenen Website als Gewinner dar:

Rechtsanwalt Stefan Musiol aktualisierte seine Homepage kurz nachdem das Gericht die einstweilige Verfügung erlassen hatte, nachzulesen auf dem nebenstehenden Screenshot:

Bitskin-Musiol

In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin am 16. April 2013 tellte sich dann allerdings heraus, dass es sich um einen Irrtum zu unseren Lasten gehandelt hat. Die Sache wurde für erledigt erklärt und das Gericht beschloss, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol die Prozesskosten bezahlen soll. Hier ist nochmal der Link zum Beschluss.

Für uns wäre der Fall damit eigentlich beendet. Doch leider aktualisiert Herr Rechtsanwalt Musiol seine Informationen nicht. Auf seiner Webseite fehlt auch noch nach über drei Wochen der Beschluss des Landgerichts, der besagt, dass wir uns zu Recht gewehrt haben.

Das Gericht hat unsere Reaktion auf die Behauptungen legitimiert mit dem Satz: „Die angegriffene Äußerung der Antragsgegner in ihrem offenen Brief (….) stellt sich daher in Bezug auf den Antragssteller nicht als unwahre Tatsachenbehauptung dar.“ Für uns ist damit klar, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Musiol  im Unrecht war.  Wir sehen in seinem Artikel in der jetzigen Form eine klare Täuschung der Leser durch bewusstes Weglassen von Fakten. Wer kann einem Anwalt vertrauen, der mit solchen Methoden arbeitet?

Wer eine Homepage betreibt und von Gerichtsprozessen berichtet, trägt eine gewisse Verantwortung – dazu zählt auch Informationen aktuell zu halten und keine Tatsachen zu verschweigen. Gerade ein Anwalt sollte das wissen. Aus Fairness gegenüber seinen Lesern und auch uns sollte er den Artikel schnellstmöglich aktualisieren.

Mehr Infos zum Fall Stefan Musiol:

https://bitskin.berlin/archives/4665

https://bitskin.berlin/archives/4117

WIDERSTAND GEGEN GOOGLE GLASS NIMMT ZU

Obwohl Googles Datenbrille seit Beginn der Testphase überwiegend positive Resonanz erfährt, formiert sich langsam aber sicher ein ernstzunehmender Widerstand. Dieser kommt nicht etwa von Seiten der Entwickler und Meinungsführer, die Google Glass testen durften, sondern von verschiedenen Skeptikern, allen voran führende Casinos aus den USA.

Die amerikanischen Casinos haben sich für ein Verbot von Google Glass an Spieltischen ausgesprochen, angeblich um die Privatsphäre der Spieler zu schützen. Bereits jetzt darf mit Kameras und Smartphones in den Casinos nicht fotografiert und gefilmt werden, daher ist der Verbot von Googles Datenbrille nicht weiter verwunderlich.

google_glass

Auch mehrere amerikanische Nachtclubs und Kinos wollen Google Glass in ihren Räumlichkeiten verbieten. Es ist davon auszugehen, dass es in naher Zukunft, spätestens mit der offiziellen Einführung der Datenbrille, Verbote hageln wird und immer mehr Plätze zu Google Glass freien Zonen erklärt werden. Es ist zudem nur eine Frage der Zeit, bis sich die Politik in die Diskussion einmischt und bestehende Datenschutzgesetze anpassen wird, höchstwahrscheinlich zu Ungunsten von Googles Datenbrille.

Google hält sich nach wie vor bedeckt und ließ lediglich verlauten, dass die Entwicklung von Google Glass noch nicht abgeschlossen sei. Der amerikanische Internetriese sollte sich aber möglichst bald aktiv in die Diskussion einmischen, denn sehr viel Zeit für nötige Aufklärungsarbeit bleibt ihm nicht mehr – laut Google Chairman Eric Schmidt kommt die Brille in ungefähr einem Jahr auf den Markt.

Landgericht Berlin beschließt: RA Musiol muss Verfahrenskosten zahlen

Peinlicher Anwaltsfehler? Oder wie ein Gang zu Gericht zum Eigentor für RA Musiol werden kann

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Jemand schreibt im Internet Dinge über Sie, von denen Sie der Meinung sind, dass diese nicht stimmen. Sie versuchen denjenigen zur Rede zu stellen, um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären, müssen aber feststellen, dass dieser Jemand nicht mit Ihnen sprechen will.Die Person verbreitet immer weiter Dinge über Sie. Deshalb schreiben Sie im Internet selbst über die Sicht Ihrer Dinge. Kurz darauf erhalten Sie einen Brief, in dem Sie aufgefordert werden, die Stellungnahme zu löschen – und Anwaltskosten zu bezahlen.

Sie reagieren nicht, denn aus Ihrer Sicht haben Sie nichts Verkehrtes getan. Ein paar Wochen später bekommen Sie wieder Post – diesmal vom Gericht. Sie werden diesmal nicht aufgefordert, den ganzen Artikel zu löschen, dafür aber einen Satz. Mittlerweile sind Ihre Mitarbeiter beunruhigt und haben Sie schon auf den Artikel und die Behauptungen angesprochen. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich zu wehren.

Sie beauftragen auch einen Anwalt und ziehen vor Gericht. Der Jemand, der über Sie unwahre Dinge behauptet hat, kommt selbst nicht – nur sein Anwalt. Vor Gericht ist der Sachverhalt schnell geklärt: Es stellt sich heraus, dass alles nur ein Missverständnis ist, für das sie nichts können! Alle sehen das ein und der Jemand erklärt, dass er seine Behauptung (mit der alles seinen Anfang nahm) löschen wird. Das Gericht beschließt, ihm zu 100% die Kosten aufzuerlegen.

Für alle, die mehr wissen wollen:
So ist es uns ergangen. Unser Jemand war Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg. Mit diesem Post haben wir uns gewehrt https://bitskin.berlin/archives/4117.
Hier http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen schreibt Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über uns, wir hätten einen peinlichen Fehler begangen. Wir finden es peinlich wenn:

  • der Rechtsanwalt Musiol unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, die unserem Ruf schaden,
  • der Rechtsanwalt Musiol dann nicht mit uns sprechen möchte
  • der Rechtsanwalt Musiol uns dann per Gericht etwas verbieten lassen will und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann selber Sachen auf seiner Webseite löschen muss und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann noch vom Gericht die Kosten aufgebrummt bekommt.

Wir vertreten die Meinung, dass sich viele Probleme auch gänzlich ohne die Hilfe von Gerichten lösen lassen. Der Weg zum Gericht sollte eigentlich immer die letzte Option sein.
Wir sind sehr daran interessiert, Transparenz und Vertrauen zu schaffen und können nicht tolerieren, dass unsere geschätzten Kunden durch Rechtsanwalt Musiol verunsichert werden. Unseren guten Ruf, den wir uns über Jahre durch frische Ideen und hohe Qualitätsansprüche hart erarbeitet haben, soll durch ihn nicht gefährdet werden.
Rechtsstreitigkeiten sollten nicht zur Selbstvermarktung eingesetzt werden
Wir glauben immer noch, dass Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über seine Behauptungen versucht, Mandanten zu gewinnen. Wir finden, dass es wesentlich effektivere und ethischere Methoden gibt, um sich als Rechtsanwalt selbst zu vermarkten. Unternehmen zu verklagen, um sich auf deren Kosten einen Namen in der Internet-Community zu machen, halten wir für äußerst fragwürdig und unmoralisch.

Wie unser Erlebnis mit Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg gezeigt hat, kann sich solch ein Geschäftsgebaren auch zu einem Eigentor entwickeln und nachhaltig dem eigenen Renommee und Geldbeutel schaden.
Wir hoffen sehr, dass dieser Fall seine Signalwirkung nach außen nicht verfehlen wird und andere Anwälte in Zukunft nicht auf die Idee kommen, eine Trittbrettfahrer-Aktion zu starten, um zu versuchen damit eine „schnelle Mark“ zu machen.
Den Beschluss des Landgerichts Berlin 27 o 128/13 können Sie hier nachlesen LINK.

Kostenlose Web-App warnt vor Shitstorms

Shitstorms in sozialen Netzwerken sind ein wirklich erstzunehmendes Phänomen, das man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Die beiden jüngsten Beispiele, der Wechsel von BVB Fußballprofi Mario Götze zum FC Bayern München und das neue verbraucherunfreundliche DSL Tarifmodell der Deutsche Telekom, zogen auf Facebook eine Welle der Empörung nach sich. Der Imageschaden für die Betroffenen ist immens groß. Mario Götzes Facebook Pinnwand musste gesperrt  werden und immer mehr selbstgestaltete Anzeigen im Stil der Telekom-Werbung machen in sozialen Netzwerken die Runde. Die Telekom verkommt zur absoluten Lachnummer (Deutsche Drosselkom)

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Shitstorm App warnt, wenn ein Shitstorm im Anmarsch ist

In vielen Fällen sind negative Reaktionen vorhersehbar, aber ob sich das Ganze zu einem echten Shitstorm entwickelt, ist unter anderem davon abhängig, ob und wie zeitig der Betroffene reagiert. Und genau hier setzt die neue Web-App www.Shitstormalarm.io an. Die App überwacht die Aktivitäten auf der gewünschten Facebook-Seite und warnt den User per E-Mail oder SMS, wenn sie eine besonders hohe Nutzeraktivität oder eine ungewöhnlich hohe Anzahl an negativen Kommentaren verzeichnet. Das gibt dem User die nötige Zeit, um deeskalierend einzuwirken und den Shitstorm noch zeitnah abzuwenden.

Um die App nutzen zu können, muss man sich lediglich mit seinem Facebook-Account anmelden und im Anschluss die Facebook Seite mit der App verbinden. Geschäftskunden bieten die Entwickler auf www.swat.io einen alternativen, kostenpflichtigen Dienst an, der einen viel größeren Leistungsumfang bietet. Dazu gehört u.a. die Verwaltung von mehreren Facebook, Twitter und Google Plus Accounts, die Zusammenführung von Content-Analysen und ein Posting-Tool. Die App lässt sich 30 Tage unverbindlich testen.

Bereits zahlreiche Unternehmen setzen die App bereits ein, darunter auch die Deutsche Telekom  😆

WARUM GOOGLE PLUS FÜR UNTERNEHMEN IMMER WICHTIGER WIRD

Google Plus polarisiert wie kaum ein anderes soziales Netzwerk. Während die einen sagen, dass es von den Nutzerzahlen im Vergleich zu Facebook eher ein Dorf ist, behaupten die anderen,dass Google Plus unheimlich viel Potential hat und das Social Network der Zukunft ist. Unternehmer müssen sich mit der Frage auseinander setzen, ob sich ein Engagement auf Google Plus für sie überhaupt lohnt oder ob es nicht viel mehr Sinn macht, sich auf 100 % auf Facebook zu fokussieren.

Google Plus bietet vor allem im Vergleich zu Facebook einige Vorteile, die besonders für Unternehmen interessant sind:

 Suchmaschinenranking

Google versucht sein soziales Netzwerk, das praktisch noch in den Kinderschuhen steckt, mit allen Mitteln zu pushen. Daher werden die Suchergebnisse der Google Suche mit Daten aus Google Plus angereichert, darunter Profile und Beiträge. Darüber hinaus wird Google Plus auf einer Subdomain von Google selbst gehostet, was sich zusätzlich positiv auf die Vertrauenswürdigkeit der Webseite auswirkt.

Vernetzung mit anderen Google Diensten

Die einzelnen Google Dienste, die weltweit bei Usern sehr beliebt sind, werden immer mehr miteinander vernetzt. Damit ist es z.B. möglich, seine YouTube Abonnenten auf einfache Art und Weise zu Google Plus Fans zu machen. Selbstverständlich sind die Verlinkungen von einem Google Dienst zu einem anderen auch einfach zu setzen und ermöglichen somit eine umfassende Social Media Strategie.

Google Plus User gehören oft zu den Multiplikatoren

Facebook verfügt zwar im Vergleich zu Google Plus über viel höhere Userzahlen, jedoch sagt dies nur etwas über die Quantität und eben nicht über die Qualität der User aus. Und da liegt der Vorteil klar bei Google Plus. Facebook hat sich als klassisches Freizeitnetzwerk etabliert, wogegen Google Plus eine andere Klientel fokussiert. Auf Google Plus tummeln sich eher Fachleute, die einen regen Wissensaustausch suchen, unter Ihnen viele Meinungsführer und Social Media Enthusiasten, die als perfekte Multiplikatoren gelten. Zudem belegten Studien, dass Google Plus User, verglichen mit Usern anderer Social Media Diensten, loyaler sind und sich häufiger einloggen. Das macht es Unternehmen leichter, besonders nachhaltige Kundenbeziehungen zu schaffen und zusätzlich sehr engagierte Communities entstehen zu lassen.

Fazit:

Google Plus bietet Unternehmen Chancen wie kaum ein anderes soziales Netzwerk. Man sollte sich daher möglichst früh in Sachen Google Plus engagieren, um einer der ersten zu sein, der sich eine treue Community aufbaut und sich damit einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft. Zudem ist eine vielseitige Social Media Strategie, die verschiedenste soziale Netzwerke miteinander verbindet, langfristig eh die bestes Lösung.

NEUES SOCIAL NETWORK MIT VIEL POTENTIAL FÜR UNTERNEHMEN: PINTEREST

Pinterest gehört zu den am schnellsten wachsenden sozialen Netzwerken im Internet. Der Name ist eine Kombination aus den Worten „pin“ für anheften und „interest“ für Interesse.

Pinterest funktioniert ein wenig anders als die üblichen sozialen Netzwerke. Prinzipiell besteht Pinterest aus verschiedenen digitalen Pinwänden, auf denen ausschließlich Bilder gepinnt werden können. Diese Bilder sind in einem Stream angeordnet und auf die Größe von 192 Pixel pro Bild runterskaliert, um den Usern eine gute Übersichtlichkeit zu ermöglichen. Ganz wie man es von Facebook kennt, steht der soziale Gedanke des Teilens im Vordergrund, d.h. Bilder können mit anderen Usern geteilt werden, was bei Pinterest „pinnen“ heißt. Selbstverständlich können Bilder auch „geliked“ und kommentiert werden. Um sich das Ganze einmal bildlich vorstellen zu können, kann man auf http://pinterest.com/bitskin vorbei schauen und sich einen kurzen Überblick über das Layout und die Funktionen machen.

hand reaching images streaming

Mit steigenden Nutzerzahlen wird Pinterest für Unternehmen immer interessanter. Besonders aus Sicht von Online Marktplätzen macht ein Engagement auf Pinterest Sinn, da mit Hilfe eines „pin it Buttons“ Produktbilder auf schnelle und einfache Weise durch die Nutzer verbreitet werden können. Zudem verlinken die gepinnten Bilder automatisch zu dem jeweiligen Shop. Pinterest ist aber nicht nur für Online Marktplätze interessant, sondern prinzipiell für jede Website mit interessanten Bildern.

Was macht die Pinterest User so besonders?

Besonders bemerkenswert an Pinterest ist das hohe virale Potential. Laut einer amerikanischen Studie von RJMetrics sind über 80 % aller Pins RePins, was im Vergleich zu anderen sozialen Netzwerken wie Twitter, mit 1,4 % ReTweets pro Tweet, ein sehr beeindruckender Wert ist. Darüber hinaus ist die Verweildauer der User auf Pinterest wesentlich länger als auf anderen sozialen Netzwerken. Dies hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass Bilder eine eigene Sprache sprechen und Pinterest nicht so sehr textlastig ist.

 Was sollten Unternehmen beachten?

Um Pinterest optimal für sich zu nutzen, sollten Unternehmen schnell handeln und die Optimierung der eigenen Website in die Wege leiten. Dazu gehört vor allem die Website mit qualitativ hochwertigen Bildern zu versehen, die auch, wenn man Sie aus dem Kontext der Website herausnimmt, ihre Ausstrahlung und Wirkung nicht verlieren dürfen. Um die Bilder auch auf den ersten Blick einem Absender zuordnen zu können, sollten sie mit dem jeweiligen Firmenlogo versehen werden.

Eine Integration des bereits erwähnten „pin it Buttons“ auf der Website ist ebenfalls sehr wichtig, um Usern das Teilen der Bilder mit nur einem Klick zu ermöglichen und das virale Potential von Pinterest vollkommen zu entfesseln.

Fazit:

Die Investitionen in hochwertiges Bildmaterial und ein modernes und funktionelles Webdesign machen sich langfristig bezahlt und sollten daher auch von kleineren Unternehmen in Angriff genommen werden.

Microsoft arbeitet ebenfalls an einer Smartwatch

Die großen Global Player auf dem Smartphone Markt Google und Apple arbeiten schon an einer Smartwatch, jetzt ist ein dritter Riese dazu gekommen. Laut Wall Street Journal arbeitet Microsoft ebenfalls an einer Smartwatch. Das Prinzip der Smartwatch ist denkbar einfach. Sie soll über Funk mit dem Smartphone kommunizieren und aktuelle Informationen wie den Empfang einer SMS oder Facebook Nachricht anzeigen.

Bill Gates bei der Präsentation der "Spot Watch" 2002 in New York
Bill Gates bei der Präsentation der „Spot Watch“ 2002 in New York

Microsoft ist aber kein neuer Stern am Smartwatch Himmel. Bereits 2002 präsentierte Microsoft auf der IT-Messee COMDEX die erste Microsoft Smartwatch „SPOT“ (Smart Personal Object Technology). Das Prinzip dahinter war allerdings ein völlig anderes. Sie war kein „verlängertes Display“ wie es bei den kommenden Smartwatches anscheinend der Fall sein wird, sondern funktionierte völlig selbstständig als All in One Gerät. Einer der Funktionen der SPOT Uhren war eine integrierte Stauwarner Funktion mittels eingebautem Radioempfang. Der SPOT Uhr war aber kein allzu großer Erfolg vergönnt, sie kam schließlich 2004 auf den Markt und wurde bereits 2008 eingestellt.

 

E-REISEPASS: DIE GEFAHR MIT DEN DATEN

PROZESS VOR DEM EUGH GESTARTET – DIEBSTAHL, FÄLSCHUNG UND BETRUG SIND EINFACH

Viele von euch kennen es vielleicht aus eigener Erfahrung: Wenn ihr in ein fremdes Land fliegt, werden eure Fingerabdrücke mit denen auf eurem Reisepass abgeglichen – sofern ihr einen neuen elektronischen Reisepass habt. Was mit an der Grenze erfassten Daten geschieht erfahrt ihr nicht. Auch fälschungssicher ist der Reisepass keineswegs, wie mehrfach herausgefunden wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet seit wenigen Tagen darüber, ob die Fingerabdruckpflicht das Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten verletzt.

Die umstrittene EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und war mit Blick auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 entstanden. Auf Druck der USA hat Deutschland als erstes EU-Mitglied beschlossen, die neuen Pässe ab 2006 einzuführen. Sie sollten geeignet sein, um potenzielle Attentäter zu identifizieren.

Kläger ist der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz, dem die Herausgabe des neuen Passes verweigert wurde, weil er seine Fingerabdrücke nicht abgeben wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat laut Berichten der „Welt“ bereits „schwere Bedenken“ wegen des „möglichen Missbrauchs der Daten durch andere Staaten“ geäußert.

LESEGERÄTE LASSEN SICH LEICHT ÜBERLISTEN – FALSCHE SPUREN LEICHT GEMACHT

Ein weiteres Problem sehen Experten in der folgenreichen Fälschung von Fingerabdrücken. So war ein Brite mehrere Monate in Untersuchungshaft, weil auf einer Mordwaffe ein Fingerabdruck von ihm entdeckt wurde. Später stellte sich heraus, dass der eigentliche Täter sich den Fingerabdruck beim Kartenspielen mit dem Mann verschafft hatte und eine Kopie aus Kautschuk erstellte. Auch sollen sich alle gängigen Lesegeräte von künstlich hergestellten Fingern spielend einfach überlisten lassen. So können falsche Spuren gelegt und Personen gezielt in Notlagen gebracht werden.

PÄSSE LASSEN SICH LEICHT FÄLSCHEN – HEILER CHIP KEINE VORAUSSETZUNG FÜR GÜLTIGKEIT

Der Rechtsvertreter des Bochumer Anwalts, Wolfgang Neskovic, hält den Aufwand mit den biometrischen Daten außerdem für unverhältnismäßig. Ein elektronischer Reisepass ist nämlich auch dann gültig, wenn der Chip nicht funktioniert. Schon ein kurzer Aufenthalt in der Mikrowelle könne den Chip unbrauchbar und damit genauso wirksam wie alte Pässe ohne Chip machen. Außerdem ließen sich in einigen Ländern authentische Pass-Nachbildungen bereits für 2000 Euro kaufen. Das Ergebnis des Prozesses ist noch vollkommen offen. Bis zur Entscheidung werden noch Monate vergehen.

Mehr Facebookfans per Gewinnspiel

Verstoß gegen Richtlinien kann mit Sperrung der Seite enden

Ihr wollt die Reichweite eurer Facebookseite steigern? Dafür gibt es eine klassische Lösung: ein Gewinnspiel. Bei solch einer Aktion sind aber wichtige Punkte zu beachten, um nicht gegen die von Facebook aufgestellten Regeln zu verstoßen.

Schoeller
Schöller ist eine von vielen Firmen, die derzeit auf ihrer Facebookseite mit einem Gewinnspiel werben.

Wenn Betreiber einer Facebookseite Wettbewerbe veranstalten, suchen sie zum Beispiel den aktivsten Fan oder das schönste Foto. Zur Belohnung gibt es attraktive Preise. Aus Unwissenheit verstoßen viele dabei gegen die Facebook-Regeln. Aus diesem Grund wurden bereits Gewinnspiele und sogar ganze Seiten gesperrt. Dabei handelt es sich um Einzelfälle. Wenn ihr aber auf Nummer sicher gehen wollt, dann solltet ihr zur Vorbeugung folgende Regeln beachten:

Die wichtigsten Regeln für Gewinnspiele bei Facebook

  1. Laut Anwendungs-Richtlinien müssen Facebook-Gewinnspiele auf einer sogenannten Canvasseite oder Seiten-Anwendung organisiert werden.
  2. Facebook ist an der Organisation der Gewinnspiele in keiner Weise beteiligt. Das müssen die Initiatoren verdeutlichen. Details findet ihr in den Nutzungsbedingungen zu Facebook-Seiten.
  3. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von einer Facebook-Funktion abhängig sein. Ausgenommen sind die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Einchecken an einem Ort oder die Verbindung mit einer Anwendung.
  4. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht durch die Nutzung einer Facebook-Funktion erfolgen – und nicht automatisch.
  5. Abstimmungen im Rahmen eines Gewinnspiels müssen ohne den Einsatz der Facebook-Funktionen vonstattengehen.
  6. Gewinner dürfen nicht über Facebook benachrichtigt werden.

Mehr Details und Beispiele erfolgreicher Facebook-Gewinnspiele findet ihr im Social Media Blog.

 

Facebook – attraktiver, individueller und mit mehr Werbung

Neuestes Update ist umfassender als jemals zuvor

Über eine Milliarde Facebooknutzer müssen sich in Zukunft umstellen: Facebook ändert sein Design und möchte deutlich hübscher und aufgeräumter werden. Das soziale Netzwerk konzentriert sich auf Fotos und Videos, macht sie größer und berücksichtigt auch Nutzerinteressen stärker. Wir zeigen, was sich für euch ändert.

Facebook Screenshot
Videos und Bilder werden größer und damit attraktiver. Insgesamt wirkt das neue Design wesentlich übersichtlicher.

 

Newsfeed: attraktiver und individueller

Die Anzeige von Neuigkeiten, der sogenannte Newsfeed, gestaltet Facebook komplett neu. Fotos und Videos werden größer, Nutzer können sich auch auf einzelne Themenbereiche wie Musik, Fotos oder Spiele konzentrieren.

Viele Nutzer haben sich über eine zunehmende Informationsüberflutung beschwert. Der Nachrichtenstrom soll laut Chefdesignerin Juli Zhuo deshalb stärker auf die Interessen des Nutzers und seiner Freunde zugeschnitten werden. Außerdem soll es Filtereinstellungen geben, die zum Beispiel nur Fotos anzeigen oder nur Nachrichten von Prominenten. So hofft Facebook, seine Nutzer länger auf der Seite halten zu können.

Grenze zwischen Information und Werbung verwischt

Nicht nur Nutzer profitieren von der deutlich größeren Darstellung von Bildern und Videos. Werbekunden können in diesen Themenumfeldern gezielter passende Anzeigen schalten. Auch großflächige und interaktive Werbung soll so möglich sein. Die Grenze zwischen Information und Werbung verwischt. Facebook möchte damit seine Einnahmen steigern, insbesondere auf mobilen Geräten.

Facebook-Seite wird einheitlich

Egal ob Desktop-Rechner, Tablet oder Smartphone – die Darstellung des Newsfeeds wird vereinheitlicht. Alle neuen Ereignisse werden zukünftig in einer zentralen breiten Spalte angezeigt, die neueste Nachricht schiebt alle weiteren nach unten. Auf der linken Seite stehen in einer schmalen Spalte allgemeine feststehende Informationen. Rechts oben findet sich eine Box mit den Filterfunktionen für den Newsfeed.

Facebook führt die neue Ansicht schrittweise ein. Unter der Adresse http://www.facebook.com/about/newsfeed findet ihr das neue Design. Hier könnt ihr euch auch auf die Warteliste setzen lassen. Wie lange es dauert, bis das neue Design flächendeckend eingeführt ist, hat Facebook nicht bekanntgegeben.

Werbelexikon

Hier findet Ihr Fachbegriffe aus der Werbung einfach erklärt! Von A wie Above the Line über I wie Inhouse bis Z wie Zielgruppe!

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