Sehr geehrter Herr Musiol,
wie wir feststellen mussten, veröffentlichen Sie – wohl zu Zwecken eigener Werbung – auf Ihrer „Webseite“ einen Bericht über das Urteil im Prozess gegen die Firma Holz Hansel aus Coswig.
http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen
Ob Sie mit diesem Verhalten Ihrem Mandanten, der Firma Holz Hansel aus Coswig, gedient haben, fragen wir uns dann doch. Für uns war unsere Klage vor dem Amtsgericht ein unausweichlicher Schritt, da wir Kunden, die unsere Leistungen bestellen und dann nicht bezahlen wollen, nicht tolerieren.
Auch tolerieren wir es nicht, wenn Menschen über uns Unwahrheiten verbreiten. In Ihrem Text behaupten Sie Dinge, die nicht stimmen. Dies ist leider an mehreren Stellen der Fall.
Umfassende Leistungsbeschreibung lag vor
Entgegen Ihrer Darstellung haben wir der Firma Holz Hansel zum Vertrag eine passende Leistungsbeschreibung ausgehändigt. Die Aushändigung hat Herr Robert Hansel als Inhaber der Firma Holz Hansel aus Coswig mit seiner Unterschrift unter den Vertrag ausdrücklich bestätigt. Ihre falsche Behauptung stellt uns in einem schlechten Licht dar. Wir fragen uns, warum Sie das tun.
Referenzkundenmasche
In Ihrer Darstellung behaupten Sie auch, dass das Gericht eine irreführende Präsentation eines Tauschgeschäftes im Sinne einer Referenzkundenmasche festgestellt habe. Hier fragen wir uns, ob Sie das Urteil richtig verstanden haben oder haben verstehen wollen. In dem Urteil erscheint das Wort „Referenzkundenmasche“ nicht. Ebenso ist an keiner Stelle die Rede von einem Tauschgeschäft und kostenlosen Leistungen. Wir fragen uns, warum sie so etwas schreiben.
Primitive Leistung
Sie behaupten, dass wir der Firma Holz Hansel nur eine äußerst primitive, nicht werthaltige Leistung haben liefern wollen und dass das Gericht dies ausdrücklich in den Bereich von Wucher gerückt habe. Hier liegen Sie mit Ihrem Urteil (absichtlich?) daneben. Herr Hansel hätte Anspruch auf eine Homepage nach seinen Vorstellungen und eine dreimalige Aktualisierung pro Jahr gehabt, so steht es im Urteil.
Behaupteter Gewinn von 50 Prozent sehr ungewöhnlich
Es stimmt, in dem Urteil geht der Richter davon aus, dass wir an dem Vertrag mit der Firma Holz Hansel aus Coswig in vier Jahren 50 Prozent Gewinn erwirtschaftet hätten. Die von Ihnen erwähnten und uns vorgeworfenen 50 Prozent angeblichen Gewinns sind, wie sie als Anwalt wissen müssen, kein Gewinn. Es handelt sich hier um einen Rohertrag (http://de.wikipedia.org/wiki/Rohertrag), der nicht den Gewinn (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn) darstellt. Dies öffentlich zu unserem Nachteil darzustellen, ist eine Täuschung der Menschen und Ihrer Mandanten.
Unsere Kunden erhalten transparente Verträge
Der mit Herrn Hansel geschlossene Vertrag ist als Partnervereinbarung/Investitionsprogramm“ übertitelt. Diese Tatsache resultiert aus unserem Unternehmensleitbild, welches besagt, mit Kunden prinzipiell als Partner für ein gemeinsames Ziel zusammenzuarbeiten, kein Fachchinesisch zu sprechen und flexibel auf Wünsche einzugehen. Auf diesem Weg haben wir schon zahlreiche Unternehmen erfolgreich ins Web gebracht und betreuen sie auch nach der Vertragslaufzeit von 48 Monaten weiter. Es handelt sich um übliche Verträge. Uns eine betrügerische „Referenzkundenmasche“ vorzuwerfen, ist angesichts unserer Transparenz mit übersichtlich aufgelisteten Kosten und unser Kundenzufriedenheit von 90 Prozent absolut unverständlich und nur dadurch zu erklären, dass Sie offenbar versuchen, Ihren eigenen Marktwert als Anwalt zu steigern und dabei auch nicht vor Tatsachenverdrehungen zurückschrecken. Mehr als 2000 Internet-Agenturen deutschlandweit arbeiten mit Referenzkunden. Die Referenzkunden erhalten von uns, wie Sie uns unterstellen, keine Gratis-Website. Wir profitieren unsererseits davon, dass die Kunden für uns werben und wir mit ihrer Webseite werben können.
Unnötigen Prozess geführt
Der Weg über das Gericht war aus unserer Sicht vollkommen unnötig und hätte sich in einem persönlichen Gespräch problemlos klären lassen. Die Tatsache, dass wir mehrfach bei Ihnen angerufen haben, um die Sache zu besprechen, Sie aber dazu nicht bereit waren, sondern es darauf angelegt haben die Sache vor Gericht zu bringen, ist uns in der Gesamtschau nun erklärlich. Ein solches Verhalten ist eines Anwalts nicht würdig. In Ihrem Interesse hätte die schnelle Beilegung des Konfliktes sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Karsten Spieß