E-REISEPASS: DIE GEFAHR MIT DEN DATEN

PROZESS VOR DEM EUGH GESTARTET – DIEBSTAHL, FÄLSCHUNG UND BETRUG SIND EINFACH

Viele von euch kennen es vielleicht aus eigener Erfahrung: Wenn ihr in ein fremdes Land fliegt, werden eure Fingerabdrücke mit denen auf eurem Reisepass abgeglichen – sofern ihr einen neuen elektronischen Reisepass habt. Was mit an der Grenze erfassten Daten geschieht erfahrt ihr nicht. Auch fälschungssicher ist der Reisepass keineswegs, wie mehrfach herausgefunden wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet seit wenigen Tagen darüber, ob die Fingerabdruckpflicht das Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten verletzt.

Die umstrittene EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und war mit Blick auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 entstanden. Auf Druck der USA hat Deutschland als erstes EU-Mitglied beschlossen, die neuen Pässe ab 2006 einzuführen. Sie sollten geeignet sein, um potenzielle Attentäter zu identifizieren.

Kläger ist der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz, dem die Herausgabe des neuen Passes verweigert wurde, weil er seine Fingerabdrücke nicht abgeben wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat laut Berichten der „Welt“ bereits „schwere Bedenken“ wegen des „möglichen Missbrauchs der Daten durch andere Staaten“ geäußert.

LESEGERÄTE LASSEN SICH LEICHT ÜBERLISTEN – FALSCHE SPUREN LEICHT GEMACHT

Ein weiteres Problem sehen Experten in der folgenreichen Fälschung von Fingerabdrücken. So war ein Brite mehrere Monate in Untersuchungshaft, weil auf einer Mordwaffe ein Fingerabdruck von ihm entdeckt wurde. Später stellte sich heraus, dass der eigentliche Täter sich den Fingerabdruck beim Kartenspielen mit dem Mann verschafft hatte und eine Kopie aus Kautschuk erstellte. Auch sollen sich alle gängigen Lesegeräte von künstlich hergestellten Fingern spielend einfach überlisten lassen. So können falsche Spuren gelegt und Personen gezielt in Notlagen gebracht werden.

PÄSSE LASSEN SICH LEICHT FÄLSCHEN – HEILER CHIP KEINE VORAUSSETZUNG FÜR GÜLTIGKEIT

Der Rechtsvertreter des Bochumer Anwalts, Wolfgang Neskovic, hält den Aufwand mit den biometrischen Daten außerdem für unverhältnismäßig. Ein elektronischer Reisepass ist nämlich auch dann gültig, wenn der Chip nicht funktioniert. Schon ein kurzer Aufenthalt in der Mikrowelle könne den Chip unbrauchbar und damit genauso wirksam wie alte Pässe ohne Chip machen. Außerdem ließen sich in einigen Ländern authentische Pass-Nachbildungen bereits für 2000 Euro kaufen. Das Ergebnis des Prozesses ist noch vollkommen offen. Bis zur Entscheidung werden noch Monate vergehen.

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