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Gericht bestätigt: Google muss Suchergebnisse nicht löschen

Das Landesgericht Mönchengladbach entschied vor kurzem, dass Google nicht verpflichtet ist, verunglimpfende und beleidigende Webseiten aus dem Google Suchindex zu löschen.

Dem Urteil war eine Klage eines Düsseldorfer Geschichtsprofessors vorangegangen. Der Kläger wollte Google dazu veranlassen, eine ihn verunglimpfende Webseite aus dem Suchindex zu löschen.

Das Gericht wies die Klage ab und stellte klar, dass der Kläger sich direkt an den Urheber der Webseite hätte wenden müssen und eben nicht an den Suchmaschinenbetreiber. Selbst wenn Google die betreffende Webseite aus dem Index entfernt hätte, würde die Webseite über eine andere Suchmaschine weiterhin zu finden sein.

Google könnte man keinen Vorwurf machen, da das Unternehmen weder der Verfasser des betreffenden beleidigenden Textes noch der Betreiber der betreffenden Webseite ist.

Den Einwand des Klägers, dass der Verfasser nicht ausfindig gemacht werden konnte und der Webseiten-Betreiber auf eine Beschwerde nicht reagierte, befand das Gericht als viel zu oberflächlich.

Darüber hinaus wäre eine Löschung von Webseiten aus dem Google Suchindex eine empfindliche wirtschaftliche Einschränkung für das Kerngeschäft des Suchmaschinenanbieters. Zudem werden die Google Suchergebnisse mathematisch ermittelt und machen daher eine Überprüfung auf verunglimpfende Einträge nahezu unmöglich.

Bei Google Suggest sieht das anders aus

Bei den automatischen Google Suchvorschlägen (Google Suggest) ist die Situation eine völlig andere. Ein Gericht hatte dieses Jahr in einem anderen Verfahren entschieden, dass Google beleidigende Suchvorschläge löschen muss, wenn diese die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen.

Qualcomm stellt Smartwatch mit Mirasol Display vor

Qualcomm Toq
Das Display der Qualcomm Smartwatch verbraucht nur sehr wenig Energie (Foto: Qualcomm)

Der US-amerikanische Chiphersteller Qualcomm, dessen Chips in fast jedem modernen Smartphone oder Tablet zu finden sind, hat seit neuestem auch eine selbst entwickelte Smartwatch im Angebot.

Das besondere an der Smartwatch von Qualcomm, die den Namen Toq (ausgesprochen wie talk) trägt, ist das Display. Das sog. Mirasol Display ist im Gegensatz zu den anderen Smartwatch Displays, die ganze Zeit an aber verbraucht ähnlich wie ein E-Ink-Display lediglich Strom bei einer Änderung der Bildinformation.

Das Mirasol Display verbraucht zwar ähnlich wenig Energie wie das E-Ink Display, jedoch kann es auch Farben darstellen. Eine Hintergrundbeleuchtung ist selbstverständlich auch vorhanden aber in den meisten Fällen nicht nötig, weil das Display auch bei geringer Umgebungsbeleuchtung gut ablesbar ist.

Das ist im Gegensatz zu den bisher erhältlichen Smartwatches ein echter Vorteil. Man muss nicht ständig einen Knopf drücken, um nur kurz einmal die Zeit abzulesen. Die Akkulaufzeit soll nach offiziellen Angaben drei bis fünf Tage betragen, was auch ein immenser Vorteil gegenüber Konkurrenzprodukten ist. Die Uhr kann zudem komplett kabellos mit der mitgelieferten Ladestation geladen werden.

Ein kleiner Nachteil des Mirasol Displays sind die längeren Reaktionszeiten und die niedrigere Bildwiederholungsrate – diese bleiben aber in jedem Fall akzeptabel.

Das Funktionsprinzip gleicht denen anderer Smartwatches. Die Qualcomm Smartwatch dient lediglich als verlängertes Display und funktioniert nur im Zusammenspiel mit einem Android Smartphone oder Tablet. Es dient zum Lesen von Nachrichten und Kalendereinträgen, darüber hinaus kann die Musiksammlung auf dem Smartphone bzw. Tablet durchsucht werden.

Das Gerät kostet ca. 300 bis 350 US-Dollar und ist ab dem 10. Oktober in den USA erhältlich. Vorbestellungen sind jedoch schon jetzt möglich. Ob das Gerät auch nach Deutschland kommt ist bisher nicht bekannt. Das Gerät wird aber nur in geringen Stückzahlen um die 10.000 Stück produziert werden und dient Qualcomm in erster Linie dazu, das Mirasol Display zu bewerben.

Musikdienst Vevo kommt nach Deutschland

Der US-amerikanische Musikdienst Vevo hat sich mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA nach einem jahrelangen Rechtsstreit einigen können und wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres seinen Dienst in Deutschland starten. Damit kommen demnächst auch deutsche Nutzer in den Genuss von mehr als 75.000 Musikclips.

Hinter Vevo stecken Musikkonzerne wie Sony Music, Universal und Abu Dhabi Media. Auch Google ist mit 10 Prozent an dem Unternehmen beteiligt. Vevo vermarktet sein Musikangebot in erster Linie über Youtube und ist bereits in zwölf Ländern aktiv, darunter Frankreich, Großbritannien und Spanien.

In Deutschland war der Musikdienst bisher nicht zu sehen, da ein langwieriger Rechtsstreit mit der deutschen Verwertungsgesellschaft GEMA dies verhinderte. Bei dem Streit ging es ausschließlich um die Vergütung der abgerufenen Videos. In diesem Streit wurde jetzt eine „prinzipielle Einigung“ erzielt. Wie genau diese Einigung aussieht ist nicht bekannt.

Vevo plant neben dem Deutschland Launch seiner Plattform auch die Einführung einer eigenen Vevo-App u.a. für Samsung Smart TV, Sony Playstation 4 und AppleTV.

Google bei Online Werbung spitze – Facebook holt auf

Eine neue Analyse des Marktforschungsunternehmens eMarketer bescheinigt Google die Spitzenposition bei den weltweiten Einnahmen durch Online-Werbung.

Demnach erwirtschaftet der Suchmaschinen-Gigant 33 Prozent der weltweiten Online-Werbeeinnahmen und verweist seine Wettbewerber Facebook und Yahoo mit deutlichem Abstand auf die Plätze.

Nach Schätzungen wird Google dieses Jahr voraussichtlich allein mit Online-Werbung 38,6 Milliarden US-Dollar erwirtschaften. Facebook kommt voraussichtlich auf Werbeinnahmen von 6,3 Milliarden US-Dollar und Yahoo auf 3,5 Milliarden US-Dollar.

Auf den nachfolgenden Plätzen befinden sich Microsoft mit 2,9 Milliarden US-Dollar, IAC InterAtiveCorp mit 1,6 Milliarden US-Dollar, AOL mit 1 Milliarde US-Dollar, Amazon mit 0,8 Milliarden US-Dollar, Pandora mit 0,6 Milliarden US-Dollar, Twitter mit ebenfalls 0,6 Milliarden US-Dollar und LikedIn mit 0,4 Milliarden US-Dollar.

Facebook liegt zwar bei den allgemeinen Umsätzen mit Online-Werbung deutlich abgeschlagen auf dem zweiten Platz, jedoch holt das größte soziale Netzwerk der Welt bei mobiler Werbung rasant auf. Noch 2012 lag Facebooks weltweiter Anteil an mobiler Werbung bei nur 5,3 Prozent – 2013 sind es schon 15,8 Prozent. Google konnte seinen Anteil im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter ausbauen.

Mobile Werbung ist für Facebook von essentieller Bedeutung. Bereits jetzt macht mobile Werbung 40 Prozent der gesamten Facebook Werbeinnahmen aus.

Yahoos Werbeeinnahmen waren im Vergleich zum Vorjahr nicht positiv. Der Umsatz sank um sieben Prozentpunkte. Besonders das schleppende Geschäft mit Displaywerbung macht Yahoo zu schaffen.

App zeigt Android-Benachrichtigungen auf dem PC an

Das ständige auf das Handy schauen könnte bald, zumindest während der Arbeit am Computer, der Vergangenheit angehören.

Mit Hilfe der neuen kostenlosen App „Android Desktop Notifications“ ist es nun möglich, die Notifications seines Android Smartphones oder Tablets auf dem Computer anzeigen zu lassen. Dazu muss zuerst die Android App aus dem Google Play Store heruntergeladen und installiert werden. Danach muss das Browser Plugin entweder für Google Chrome oder Firefox installiert werden.

Nach der Installation der App und des Plugins müssen diese nur noch miteinander verknüpft werden. Dazu muss einfach das Passwort, welches die Android App ausgibt, in das Browser Plugin eingetragen werden. Laut den Entwicklern ist die Verbindung zwischen Smartphone/Tablet und dem Computer abgesichert.

Die Benachrichtigungen erscheinen dann zukünftig am Computer als kleines Pop-Up-Fenster. In den Einstellungen des Plugins können die Dauer der Einblendung, der Ton und die Anzahl der eingehenden Benachrichtigungen (nicht mehr als 3 Benachrichtigungen gleichzeitig) festgelegt werden.

Die Android Desktop Notifications App wurde im Rahmen eines Forschungsprojekts der Gruppe für Mensch-Computer-Interaktionen der Universität Stuttgart entwickelt.

Die Android Desktop Notifications App kann man kostenlos im Google Play Store downloaden.

Das Android Desktop Notification Plugin kann für Google Chrome im Chrome App-Store heruntergeladen werden.

Das Plugin für den Mozilla Firefox Browser ist vorerst aber nur in der Beta-Version erhältlich.

Yahoo kauft Start-Up IQ Engines

Yahoos Einkaufstour scheint kein Ende nehmen zu wollen. Seitdem Yahoo Chefin Marissa Mayer im Sommer 2012 die Geschäfte übernahm wurden insgesamt 20 Unternehmen aus der Tech Branche übernommen, darunter Hochkaräter wie der Microblogging Dienst Tumblr.

Erst vor kurzem wurde der Social Browser Rockmelt für geschätzte 60 bis 70 Millionen US-Dollar gekauft. Jetzt ist mit IQ Engines ein weiteres Unternehmen dazugekommen. Über den Kaufpreis gibt es bisher keine verlässlichen Informationen.

IQ Engines entwickelt Bilderkennungssoftware, die Fotos automatisch bestimmten Themen zuordnet. Zu den Kunden des Start-Ups zählen Einzelhändler, Entwickler von mobilen Apps und Medienunternehmen. Das Unternehmen sicherte sich 2012 im Rahmen einer spektakulären Finanzierungsrunde insgesamt 3,8 Million US-Dollar von Venture-Capital Gebern. Mit dem Geld sollte die Geschwindigkeit und Präzision der eigenen Bilderkennungssoftware weiter optimiert werden.

Yahoo will mit der Übernahme von IQ Engines seinem populären Fotodienst Flickr weiter verbessern. Die IQ Engines Mitarbeiter werden das Flickr-Team zeitnah verstärken.

Yahoo setzt in letzter Zeit stets auf die gleich Strategie, um an Mitarbeiter mit Potential zu kommen – es wird einfach das ganze Unternehmen mit samt Ideen und Mitarbeitern übernommen und in den Konzern integriert.

E-Commerce in Deutschland mit Rekordumsätzen

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E-Commerce ist in Deutschland auf Rekordkurs (Foto: Fotolia)

Laut dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BHV) lag der Umsatz deutscher Online-Händler im zweiten Quartal 2013 bei 9,9 Milliarden Euro – das entspricht einem Zuwachs von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Die Branche der Online- und Versandhäuser machte im zweiten Quartal 2013 einen Umsatz mit Waren von insgesamt 11,8 Milliarden Euro – davon entfallen 9,9 Milliarden Euro allein auf den Bereich des Online-Handels.

Finanzministerium stärkt digitale Währung Bitcoins

Die digitale Währung Bitcoins wurde inzwischen vom Finanzministerium in den wichtigsten Punkten anerkannt – Bitcoins werden von nun an rechtlich und steuerlich akzeptiert und als „Rechnungseinheiten“ deklariert.

Bitcoins werden im Gegensatz zu konventionellen Währungen nicht von einer Zentralbank kontrolliert, sondern können von Internetnutzern im Rahmen komplexer Rechenoperationen „geschürft“ und anschließend für Online-Einkäufe eingesetzt werden. Die Menge ist aber auf insgesamt 21 Millionen begrenzt. Der Kurs der digitalen Währung bildet sich dabei aus Angebot und Nachfrage in Tauschbörsen.

Staatliche Aufsichtsbehörden sind eigentlich recht kritisch gegenüber Internetwährungen. So gingen etwa die USA gegen den Anbieter Liberty Reserve vor, da hinter dem Geschäftsmodell organisierte Geldwäsche in einem Umfang von sechs Milliarden US-Dollar vermutet wurde. Da die staatliche Kontrolle bei digitalen Währungen komplett fehlt, ergeben sich für Geldwäscher und andere Kriminelle ungeahnte Möglichkeiten.

Der Bitcoins Kurs geriet in diesem Frühjahr bereits in die Schlagzeilen, als der Kurs durch Spekulanten künstlich in die Höhe getrieben wurde, um nur kurze Zeit später wieder abzustürzen.

Windows 8.1 kommt am 18. Oktober

Windows 8.1
Windows 8.1 kommt mit einigen sehr interessanten Verbesserungen (Foto: Microsoft)

Microsoft hat vor kurzem den 18. Oktober als offiziellen Erscheinungstermin für Windows 8.1 bestätigt. Das Windows 8 Update steht dann allen Windows Nutzern über den Windows Store als Download zur Verfügung.

Das Betriebssystem-Update wird selbstverständlich auch im Einzelhandel erhältlich sein. Darüber hinaus werden alle neuen Windows-Computer und Tablets mit Windows 8.1 ausgeliefert.

Windows 8.1 bringt einige sehr interessante Features mit, die gegenüber der alten Windows 8 Version einige wichtige Vorteile bringen.

Zum einen ist der gute alte Start Button wieder zurückgekehrt, den die meisten Nutzer schmerzlich vermisst haben. Zum anderen wurde der Startbildschirm überarbeitet, um den Nutzern einen optimalen Überblick über installierte Programme zu geben. Darüber hinaus gibt es mehr Möglichkeiten den Start und Sperrbildschirm individuell anzupassen. Ferner wurde die Windows Suchfunktion verbessert und der Microsoft eigene Cloud-Dienst Skydrive tiefer in das System integriert.

Online-Shopping: Kunden wollen nicht für Retouren zahlen

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Die Mehrheit der Online-Käufer ist nicht bereit für Retourkosten aufzukommen. (Foto: Fotolia)

Kosten für Retouren waren bisher vor allem für Online-Händler ein recht ernstzunehmendes Problem. Nach dem Wegfall der 40 Euro Klausel im Juni nächsten Jahres, werden die Retourkosten zu einem Problem der Käufer. Dann sind nämlich die Verkäufer gesetzlich dazu berechtigt, die Retourkosten ihren Kunden in Rechnung zu stellen.

Eine aktuelle Umfrage des ECC Köln am IFH Institut für Handelsforschung ging der Frage nach, in wieweit Kunden bereit sind, die Kosten für Retouren zu übernehmen.

Demnach ist die Mehrheit der Befragten nicht bereit für Retourkosten aufzukommen. Knapp 65 Prozent der Befragten würden nicht mehr weiter online einkaufen, wenn man ihnen die Retourkosten in Rechnung stellen würde. Lediglich 14 Prozent von Ihnen würden die Retourkosten übernehmen.

Darüber hinaus gab jeder Vierte der Befragten an, zukünftig weniger Waren zurückzuschicken, wenn er selbst die Retourkosten übernehmen müsste. Die Hälfte der Befragten würde es befürworten die online gekaufte Ware gratis ein einer Filiale zurückzugeben. Dies ist aber natürlich nur bei Händlern möglich, die auf eine Cross-Channel Strategie setzen, d.h. Waren sowohl online als auch in Filialen anbieten.

Sogenannte Vielretournierer sind selbst für E-Commerce-Riesen wie Amazon zu einem Kostentreiber geworden. Daher hat Amazon vor kurzem zu einer rigorosen Maßnahme gegriffen. Amazon wird bei Vielretournierern zukünftig das jeweilige Kundenkonto schließen – allerdings nur in Ausnahmefällen.

 

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