Der aus Android bekannte Sprachassistent Google Now ist jetzt auch für Desktop Computer verfügbar.
Nutzer des Google Chrome Browsers können die Google Voice Search Erweiterung kostenlos installieren und kommen somit in den Genuss, Google Now auch ohne Android Gerät zu nutzen.
Um den Sprachassistenten zu aktivieren, muss man lediglich „OK Google“ sagen – vorausgesetzt ein Mikrophon ist an den Computer angeschlossen. Anschließend kann man verschiedene Sprachbefehle eingeben. Jedoch ist die Funktion an die Google.com Homepage oder an Google Suchergebnisse gekoppelt.
In vielen Situationen könnte sich die Google Sprachsteuerung als nützlich erweisen, z.B. wenn man die Hände voll hat und nur eben schnell etwas im Internet suchen will.
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Yahoo will sein in letzter Zeit rückläufiges Werbegeschäft ankurbeln und führt ein neues Anzeigenformat ein.
Werbeanzeigen erinnern an Printmagazine
Bei dem neuen Anzeigenformat handelt es sich um hochqualitative Fotos, die sich harmonisch in den Inhalt der Seite einfügen und ein wenig an Hochglanzanzeigen aus Printmagazinen erinnern.
Die neuen Anzeigen erscheinen innerhalb von bildreichen Seiten wie Yahoo Sports, Yahoo Music, Yahoo TV oder dem Unterhaltungsportal omg.
Bezahlung per Pay per Click
Die Werbeanzeigen werden nach dem Pay per Click Modell bezahlt, d.h. nur wenn ein User die Werbeanzeige tatsächlich anklickt, muss der Werbende auch zahlen.
Um den Werbeeffekt zu erhöhen, schlägt Yahoo den Werbenden Seiten vor, die thematisch mit der Werbeanzeige in Verbindung stehen. Zu den ersten Werbepartner für das neue Werbeformat gehören Sony und Fiat.
Die Deutsche Telekom hat endlich einen Käufer für Scout24 gefunden, dass vor allem die Portale AutoScout24 und Immobilienscout24 bekannt ist.
Finanzinvestor übernimmt 70 Prozent an Scout24
Der Finanzinvestor Hellmann & Friedmann übernimmt mit 70 Prozent die Mehrheit an Scout24 für geschätzte zwei Milliarden Euro. Für die Übernahme ist allerdings noch die Zustimmung des Telekom Aufsichtsrates erforderlich.
Scout24 erwirtschaftet Umsatz von 350 Millionen Euro
Scout24 setzte mit seinen verschiedenen Portalen zuletzt geschätzte 350 Millionen Euro um, bei einem Gewinn (EBIT) von 80 Millionen Euro.
Bisherige Verkäufe scheiterten am hohen Verkaufspreis
Der Verkauf von Scout24 ist schon seit längerem geplant, jedoch scheiterte er bisher stets an dem zu hohen Verkaufspreis. Im April dieses Jahres hat bereits der Axel Springer Verlag den Kauf von Scout24 abgeblasen, da dem Unternehmen der Kaufpreis zu hoch erschien.
Scout24 ist mit seinen einzelnen Portalen sehr beliebt – diese werden monatlich von 13 Millionen Nutzern besucht.
Der Global Internet Phenomena Report von Sandvine hat untersucht, welche Webseiten in Europa für den meisten Traffic im Web verantwortlich sind.
Demnach ist YouTube mit knapp 29 Prozent für den meisten Internet-Traffic verantwortlich. Auf den weiteren Plätzen folgen das Filesharing-Netzwerk BitTorrent mit 10,10 Prozent, das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook mit 4,94 Prozent und das US-amerikanische Video-on-Demand Portal Netflix mit 3,45 Prozent. Der Anteil von Netflix ist besonders bemerkenswert, da das Unternehmen in Europa ausschließlich in Skandinavien, den Niederlanden und den britischen Inseln aktiv ist – und dies auch erst seit kurzem.
Auszeichnung unserer Berliner Internetagentur mit Preis für überdurchschnittliches Wachstum
Bitskin-Geschäftsführer Karsten Spieß nahm den Preis in Düsseldorf entgegen.
405,2 Prozent ist unsere Internetagentur in den letzten fünf Jahren durchschnittlich (2008 bis 2012) gewachsen. Das enorme Wachstum hat jetzt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte mit dem Technology Fast 50 Award belohnt – auf der offiziellen Verleihung im Alten Kesselhaus in Düsseldorf.
Bitskins Umsatz wächst bei gleichzeitigem Ausbau der Leistungen
„Unser Ziel war es, zu wachsen und dabei die Qualität unserer Leistungen zu verbessern – bei gleichzeitigem Ausbau unseres Leistungsspektrums. Das haben wir geschafft, und dafür danke ich unserem gesamten Team “, erklärte Bitskin-Geschäftsführer Karsten Spieß anlässlich der Verleihung. Er gab einen kurzen Ausblick in die Zukunft Bitskins und das Ziel vor, weiter zu wachsen.
IT-Branche ist in Deutschland Innovationstreiber
Dr. Andreas Gentner, Partner und Leiter TMT bei Deloitte, stellte fest, dass in diesem Jahr gerade die IT- und Internetunternehmen besonders erfolgreich abschnitten. „Dies liegt am verstärkten Trend zu Digital Mobility und zeigt, dass die deutsche IT-Branche eindrucksvolle Innovationstreiber vorzuweisen hat. Den Schwerpunkt bilden B2B-Produkte mit Fokus auf Infrastruktur- sowie IT-Security-Lösungen“, stellte er fest.
Bundesminister a. D. Bodo Hombach sprach als Gastredner der Preisverleihung
Alle Preisträger zeichnen sich durch eine überdurchschnittliche Wachstumsrate über die letzten fünf Geschäftsjahre sowie eine eigenentwickelte Technologie aus. Bitskin belegt dank seiner Wachstumsrate von 405,2 Prozent den 14. Rang der 50. wachstumsstärksten Unternehmen. Um sich für die Kategorie Technology Fast 50 zu qualifizieren, muss ein Unternehmen im Wirtschaftsjahr 2008 mindestens 50.000 Euro und im Wirtschaftsjahr 2012 mindestens 800.000 Euro Umsatzerlöse erreichen. Gastredner des Abends war Bodo Hombach, Bundesminister a.D. und langjähriger Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe.
Fast 50 Award ist Qualitätssiegel für unternehmerischen Erfolg
1995 hat Deloitte USA das Fast-50-Programm ins Leben gerufen – Deloitte Deutschland ehrt seit elf Jahren Spitzenleistungen der Technologie-Branche. Für die Regionen Nordamerika und EMEA gibt es darüber hinaus den Fast 500, der die Besten der nationalen Fast-50-Gewinner auszeichnet – weltweit hat sich die Auszeichnung als Qualitätssiegel für unternehmerischen Erfolg in der Technologie-Branche etabliert. Der Technology Fast 50 wird vom Medienpartner Handelsblatt, von Vitruvian Partners, der Deutschen Börse und der DVFA unterstützt.
Mit „Amazon Workspaces“ startet Amazon einen neuen Cloud-Dienst für virtuelle Desktops, die auf PCs, Smartphones und Tablets gestreamt werden können. Amazon Workspaces soll dabei deutlich günstiger sein als eine eigene Virtual Desktop Infrastructure Installationen. Zusätzlich können auch Komplettpakete mit Microsoft Office für eine monatliche Gebühr gemietet werden.
Mit Hilfe der AWS Management Console lassen sich die virtuellen Desktops auch provisionieren. Zwei verschiedene Hardware-Konfigurationen stehen den Usern zu Verfügung. Zum einen das Standard-Paket mit einem virtuellen Prozessor, 3,75 Gigabyte Arbeitsspeicher und 50 Gigabyte Speicherplatz und zum anderen das Performance-Paket mit zwei virtuellen Prozessoren, 7,5 Gigabyte Arbeitsspeicher und 100 Gigabyte Speicherplatz.
Als Betriebssystem wird ein Windows Server 2008 R2 eingesetzt, dass den Usern optisch wie ein Windows 7 erscheint. Darüber hinaus sind verschiedene Programme wie z.B. Adobe Reader, Firefox Browser, Internet Explorer 9, Adobe Flash, 7-Zip und eine Java-Runtime installiert. Für eine zusätzliche Gebühr von jeweils 15 Euro kann ein Plus-Paket dazu gebucht werden, das Microsoft Office 2010 oder Trend Micro Antivirus enthält.
Bitskin-Kunde holt sich 1. Platz in der Kategorie Maler und Lackierer
Als unser Kunde MS Raumdesign vor wenigen Wochen den Goldenen Sachsenhammer für die beste Handwerker-Website Sachsens 2013 erhielt, haben wir uns extrem gefreut. Das jetzt feststehende Ergebnis des bundesweiten Rankings beweist endgültig die Klasse der Website. Die von Bitskin designte Internetseite von MS Raumdesign ist die Handwerkerseite des Jahres – Kategorie Maler und Lackierer.
Über 100 Mitbewerber kämpften um den Titel
Gegen über 100 Mitbewerber setzte sich MS Raumdesign durch und landete nach Jury- und Onlinepublikumswahl auf dem ersten Rang. Die Jury des vom Handwerkerportal MyHammer veranstalteten Wettbewerbs lobt die Website aus dem Hause Bitskin: „Die Webseite hat bereits den Titel Sachsenhammer gewonnen und überzeugt durch ihr kreatives Design: Schritt für Schritt entsteht vor den Augen des Nutzers ein neues Wohnzimmer.“
Parallax-Scrolling-Effekt ist der Hingucker der Website
Die Entscheidungsträger des Wettbewerbs waren vor allem vom Parallax-Scrolling-Effekt der Website begeistert. Durch Scrollen mit der Maus verwandelt sich eine Ruine in fließenden Bewegungen in ein neues Wohnzimmer.
Bitskin dankt MS-Raumdesign und seinen Webdesignern
Die Website und damit auch die Auszeichnung wäre nicht möglich gewesen ohne die hervorragende Zusammenarbeit mit MS Raumdesign. Ein großes Lob geht nochmal an die „Handwerker“, die diese Seite zu dem gemacht haben, was sie ist – insbesondere an unsere Webdesignerin Martha und an Robert für die Umsetzung.
Microsoft hat die Bing-Suchfunktion für Musikvideos überarbeitet, um die Suche nach Musikvideos im Internet noch einfacher zu machen.
Mehr als 1,7 Millionen Songs verfügbar
Die größten Portale für Musikvideos wie z.B. YouTube, MTV, Vimeo etc. sind selbstverständlich in der Bing Suche vertreten. Damit stehen den Nutzern mehr als 70.000 Interpreten mit mehr als 1,7 Millionen verschiedener Songs und einer halben Million Alben zur Verfügung.
Sehr nützliche Features
In der Bing Suche werden die Musikvideos inklusive einer kleinen Vorschau aufgelistet. Beim Herüberfahren mit der Maus wird das gewünschte Video angespielt – das Öffnen eines Ergebnislinks ist daher nicht mehr nötig. So kann man die angezeigten Musikvideos leichter nach dem gewünschten Musikvideo durchforsten. Mit einem Klick auf ein Musikvideo, öffnet sich dieses direkt auf der Übersichtsseite.
Sucht man einen bestimmten Titel, so bekommt man am oberen Bildschirmrand gleich zwei Ergebnisse präsentiert. Das beliebteste Video zu der jeweiligen Suchanfrage wird oben links angezeigt wogegen das beliebteste Video des jeweiligen Künstlers oben rechts angezeigt wird. Zusätzlich wird unter dem Songtitel das betreffende Album angezeigt, so dass man ohne Umwege zu anderen Songs auf dem Album des Künstlers gelangen kann.
Die von der Deutschen Telekom geplante Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei Überschreitung eines bestimmten Datenkontingents, wurde kürzlich vom Landgericht Köln gestoppt.
Die Telekom hatte bereits im Sommer angekündigt, ihre DSL-Tarife mit einer Drosselung der Surfgeschwindigkeit versehen zu wollen und löste damit eine Welle der Empörung aus.
Das Gericht macht in seinem Urteil klar, dass die Deutsche Telekom die Surfgeschwindigkeit im Festnetz bei sog. Flatrate-Tarifen nicht einschränken darf, da dies nicht der Grundlage ihrer aktuellen Tarifwerbung entspricht. Das Gericht begründete dies damit, dass der durchschnittliche Kunde mit dem Begriff „Flatrate“ einen festen Preis für eine bestimme Surfgeschwindigkeit in Verbindung bringt und das ohne jegliche Einschränkung.
Dem Urteil ist eine Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen vorausgegangen. Die Deutsche Telekom hat jetzt die Option, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es ist davon auszugehen, dass der Telekommunikationsriese dies auch tun wird.
Vorsicht bei Beleidigungen – Auch Laien können verklagt werden
Quelle: Fotolia
In Ihrer aktuellen Ausgabe weist die Fachzeitschrift „c’t Webdesign“ darauf hin, dass Blogger ähnlich gewissenhaft schreiben müssen wie Journalisten. Bei falschen Aussagen könnten sie ansonsten rechtlich belangt werden.
Blogger gelten vor dem Gesetz als Laien
Für alle Nichtjournalisten gilt das Laienprivileg. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1991, dass ein Nichtjournalist nur dann eine besondere Sorgfaltspflicht hat, wenn er Tatsachen verbreitet, die er aus dem eigenen Erfahrungsbereich heraus überprüfen kann. Da Laien nicht den gleichen Zugang zu Informationen hätten wie Journalisten sei das oft nicht möglich.
Urteil zu presserechtlicher Einordnung von Blogs fehlt bisher
Problemtisch kann es für den Blogger werden, wenn er sich auf Tatsachen stützt, die überholt oder bereits revidiert sind. Der Blogger kann dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden. So einen Fall hat es schon gegeben, laut Experten kommt es aber immer auf den Einzelfall drauf ein. Ein grundsätzliches Urteil zur presserechtlichen Einordnung von Blogs gibt es aber noch nicht.
Beleidigungen sind keine Meinungsäußerung
Ein anderes Thema sind Meinungsäußerungen in Blogs. Es herrscht Meinungsfreiheit, beleidigende Aussagen gehören jedoch nicht dazu. Blogger, die online zum Boykott von Firmen aufrufen, können dafür rechtlich belangt werden. Wer sich von der Aussage eines Bloggers in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann zum Beispiel Unterlassungsansprüche geltend machen.
Tipp für Blogger: Nah an Journalisten-Standards arbeiten
Deshalb der Tipp für alle Blogger: Am besten so nah wie möglich an den Prinzipien des Journalismus arbeiten. Dazu gehören das korrekte Wiedergeben von Zitaten und die Erhaltung der Aussage bei indirekten Zitaten. Wer sich als Blogger informieren möchte, erhält weitere Infos unter anderem beim Deutschen Presserat.
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