Bitskin wehrt sich gegen unfairen Artikel
„Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz“ hieß unser Artikel zu Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg in der letzten Woche. Eigentlich würden wir gerne mit der Geschichte Musiol abschließen. Doch Rechtsanwalt Musiol schreckt nicht davor zurück, auf seiner Seite mit einem Urteil zu werben, in dem das Amtsgericht Berlin-Mitte in der ersten Instanz nicht eindeutig zu unseren Gunsten entschied (hier nachzulesen). In seinem Artikel wertet Musiol dieses Urteil als großen Erfolg und hetzt aus unserer Sicht gegen unsere Agentur. Was Herr Rechtsanwalt Musiol dabei nicht erzählt: Genau dieses Urteil wurde vor längerem vom Landgericht Berlin aufgehoben. Das finden wir nicht nur unfair, sondern es ist aus unserer Sicht auch eine Fehlinformation der Öffentlichkeit, wenn Rechtsanwalt Musiol mit seinem inhaltlich veralteten Artikel weiter auf Kundenfang geht und so tut, als ob es die Entscheidung des Landgerichts nie gegeben hätte.
Landgericht hat Entscheidung aus erster Instanz vor Monaten widerrufen
Wer Bitskin googelt, findet den Artikel bereits auf der ersten Seite. Für uns als Internetagentur ist das extrem geschäftsschädigend, denn viele unserer Kunden finden über das Internet zu uns. Wir haben Rechtsanwalt Stefan Musiol darauf hingewiesen, dass der Artikel noch auf der Seite steht und ihn aufgefordert, den Text zu entfernen oder zumindest zu korrigieren. Wie wir leider auch hier erfahren mussten, zeigte er keinerlei Gesprächsbereitschaft. Nach einer Zeit des Abwartens blieb uns nur noch eine Möglichkeit: Die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Musiol. Diese hat uns das Landgericht Berlin auch sofort gewährt.
Bitskin erwirkt einstweilige Verfügung gegen RA Musiol
Fazit: Auch hier wieder zeigt sich Rechtsanwalt Musiol nicht gesprächsbereit. Auch hier wieder ergeht eine gerichtliche Entscheidung gegen ihn und auch hier wieder muss der Nürnberger Anwalt die Verfahrenskosten zahlen.
Obwohl die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, hoffen wir, dass sich der „Fall Musiol“ für uns damit erledigt hat.
Nachtrag Texter: Wir haben am 06.03.14 im Text einen Satz entfernt. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit nicht sagen.
[…] Im November letzten Jahres hatten wir eine vorläufige einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg erwirkt. Er hatte auf seiner Website über einen Prozess berichtet, den er gegen uns […]