Vorsicht bei Beleidigungen – Auch Laien können verklagt werden
In Ihrer aktuellen Ausgabe weist die Fachzeitschrift „c’t Webdesign“ darauf hin, dass Blogger ähnlich gewissenhaft schreiben müssen wie Journalisten. Bei falschen Aussagen könnten sie ansonsten rechtlich belangt werden.
Blogger gelten vor dem Gesetz als Laien
Für alle Nichtjournalisten gilt das Laienprivileg. Das Bundesverfassungsgericht entschied 1991, dass ein Nichtjournalist nur dann eine besondere Sorgfaltspflicht hat, wenn er Tatsachen verbreitet, die er aus dem eigenen Erfahrungsbereich heraus überprüfen kann. Da Laien nicht den gleichen Zugang zu Informationen hätten wie Journalisten sei das oft nicht möglich.
Urteil zu presserechtlicher Einordnung von Blogs fehlt bisher
Problemtisch kann es für den Blogger werden, wenn er sich auf Tatsachen stützt, die überholt oder bereits revidiert sind. Der Blogger kann dann zur Unterlassung oder zum Widerruf verurteilt werden. So einen Fall hat es schon gegeben, laut Experten kommt es aber immer auf den Einzelfall drauf ein. Ein grundsätzliches Urteil zur presserechtlichen Einordnung von Blogs gibt es aber noch nicht.
Beleidigungen sind keine Meinungsäußerung
Ein anderes Thema sind Meinungsäußerungen in Blogs. Es herrscht Meinungsfreiheit, beleidigende Aussagen gehören jedoch nicht dazu. Blogger, die online zum Boykott von Firmen aufrufen, können dafür rechtlich belangt werden. Wer sich von der Aussage eines Bloggers in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlt, kann zum Beispiel Unterlassungsansprüche geltend machen.
Tipp für Blogger: Nah an Journalisten-Standards arbeiten
Deshalb der Tipp für alle Blogger: Am besten so nah wie möglich an den Prinzipien des Journalismus arbeiten. Dazu gehören das korrekte Wiedergeben von Zitaten und die Erhaltung der Aussage bei indirekten Zitaten. Wer sich als Blogger informieren möchte, erhält weitere Infos unter anderem beim Deutschen Presserat.