Schlecht informiert und pauschalisierend

***************************************** Update 19.05.15 ******************************************************

Es gibt Neuigkeiten zu diesem Fall, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Wir haben, auf Vorschlag des zuständigen Landgerichts, einer Mediation unter Führung des zuständigen Richters in diesem Verfahren zugestimmt. Kurz nach Einleitung des Richters hat unser Verfahrensgegner und ehemaliger Kunde Herr F. unseren Vergleichsvorschlag, welchen wir beim Start unserer außergerichtlichen Kommunikation genannt hatten, angenommen. Sichtlich überrascht vom einlenkenden und positiven Verhalten seines Mandanten hat sich Rechtsanwalt Vogt, der sonst mit kreativen Herleitungen und Vorstellungen in seinen Schriftsätzen nicht geizt, diskret zurückgehalten. Ob wir deshalb so schnell eine Einigung finden konnten?

Zum Abschluss der Mediation, nachdem der Richter seine Abschrift beendet hatte, bat Herr F. die Bitskin darum, seinen Namen und den seiner Firma aus unserem, diesen Blogbeitrag zu entfernen. Er fühlt sich damit nicht wohl, öffentlich genannt zu werden. Wir können gut verstehen, wie Herr F. sich fühlen muss, wenn über Ihn geschrieben wird, ohne dass er direkten Einfluss darauf hat. Da wir während der Mediation ohne Störungen anderer einen guten und vor allem erfolgreich verlaufenden Dialog führen konnten, haben wir unser Wort darauf gegeben, Herr F. namentlich aus diesem Blogbeitrag zu entfernen.

Wir würden uns so ein Verhalten öfter wünschen, ein Verhalten, bei dem beide Parteien miteinander reden und einen Konsens finden. Nach wie vor gilt bei uns: Wenn es ein Problem gibt, sind wir bereit darüber zu reden und eine Einigung zu finden, die beiden Parteien gerecht wird.

Viele wären überrascht, wie sich das Bild, welches ein Anwalt seinen Mandanten vom Verfahrensgegner malen kann, von der Realität unterscheidet.

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Bitskin rät: Nicht blind auf Anwälte verlassen

Geschäftsführer Karsten Spieß rät dazu, selbst zu recherchieren und die Ausführungen von Anwälten zu hinterfragen.
Geschäftsführer Karsten Spieß rät dazu, selbst zu recherchieren und die Ausführungen von Anwälten zu hinterfragen.

Als transparentes Unternehmen ist es uns ein Anliegen, dubiose Schreiben die wir erhalten, mit der Öffentlichkeit zu teilen. So geschehen bei dem Vertragskunden Firma F. aus G., Inhaber Herr F. Der Unternehmer F. hat den Berliner Rechtsanwalt Stefan Vogt beauftragt, der sich auf seiner aktuellen Homepage eigentlich mit anderen Rechtsgebieten beschäftigt. In dem Fall der Firma F. berät Anwalt Stefan Vogt nach unserer Auffassung seinen Mandanten einseitig und schadet damit dem Mandanten und uns gleichermaßen.

14-tägige Kündigungsfrist nur für Verbraucher

Der Unternehmer F. war der Annahme, er könne zwei Tage nach Abschluss eines Partnervertrags schriftlich von diesem zurückzutreten. Er berief sich dabei auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Fakt ist, und das sollte jeder Unternehmer wissen: Das 14-tägige Rücktrittsrecht gilt laut BGB nur für Verbraucher, nicht aber für Unternehmer! Denn bevor ein Unternehmer einen Vertrag unterschreibt, sollte er wissen, was er unterschreibt, so sagt es der Gesetzgeber.

Vertragsauflösung bedingt individuellen Schadenersatz

Ärgerlich genug, dass Unternehmen wie das von Herrn F. sich nicht an geschlossene Verträge halten wollen, aber ok, dafür gibt es ja Regeln. Telefonisch teilten wir Herrn F. mit, dass er keine Möglichkeit habe, sich auf das Rücktrittsrecht für Verbraucher zu berufen. Daraufhin schickte er uns ein Fax mit einer weiteren Bitte um Kündigung. Darin berief er sich auf § 5 unserer AGB  und zitierte den Satz: „Während der Laufzeit ist der Vertrag aus wichtigem Grund bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit kündbar.“ Das ist vollkommen richtig. Jedoch wird bei Auflösen des Vertrags, je nach Vertragsart, Schadenersatz fällig – für bereits getätigte Leistungen und für den uns entgangenen Rohertrag, mit dem wir bei Vertragsabschluss fest gerechnet hatten. Wir müssen nach abgeschlossenen Verträgen mit festen Zahlen kalkulieren können, nicht zuletzt sind wir unseren Mitarbeitern verpflichtet und haben als Unternehmen selbst Verträge zu erfüllen. Von daher folgen wir dem Leitspruch „pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhalten.

Unter Verweis auf geltendes Recht machen Anwälte ihren Kunden falsche Hoffnungen.

Anwalt wirft uns „arglistige Täuschung“ vor

In einem folgenden Telefongespräch teilte uns Herr F. mit, dass er nicht vorhabe, Schadenersatz zu zahlen. Außerdem sei er rechtschutzversichert und sein Anwalt habe ihm im Falle einer Klage zu 99 Prozent einen Erfolg zugesichert. Wenige Tage später erhielten wir ein Schreiben des Berliner Rechtsanwaltes Stefan Vogt, in dem er uns „arglistige Täuschung“ vorwirft.  Wir würden nach der „Referenzkundenmasche“ arbeiten, unseren Kunden versprechen, ausgerechnet für sie einen Billigpreis anzusetzen, um letztendlich „völlig überteuerte Leistungen zu verkaufen“. Außerdem sei unsere Vertragslaufzeit von 48 Monaten „einseitig benachteiligend“. Zudem liege der von uns errechnete Gewinn um das 50-fache höher als bei einem „redlichen Werkunternehmer“ laut BGB.

Jede Agentur arbeitet mit Referenzkunden

Im Rahmen unserer aktiven Akquise sind wir als Agentur immer auf der Suche nach Referenzen, da diese unser Aushängeschild sind. Natürlich sind wir auf Unternehmer angewiesen, die unsere Arbeiten öffentlich präsentieren. So könnte man jeder Web- & Werbeagentur vorwerfen, nach der „Referenzkundenmasche“ vorzugehen. Wir bieten keine billigen Leistungen an, sondern im Fall von F. die Möglichkeit unsere Leistung zu nutzen, diese aber nicht sofort komplett zahlen zu müssen. Im Gegenzug wollten wir die Website F.s als aktive Referenz nutzen und uns präsentieren. Man kennt gleiches Vorgehen beispielsweise bei Druckereien, die mit Ihrer Werbung auf der Visitenkarte das Gesamtprodukt preiswerter anbieten. Unsere Preise für die Weberstellung, Programmierung und den Service sind für unser Segment marktüblich. Wir sind keine Zwei-Mann-Freelanceragentur, sodass wir Preisdumping betreiben könnten oder gar wollten. Von „völlig überteuert“ zu sprechen ist somit unwahr und entspricht nicht der Realität. Auch die Vertragslaufzeit ist zwischen Unternehmen absolut normal, ein Beispiel sind Gewerbe-Mietverträge.

Anwalt lockt mit falschen Versprechungen

Wer einen Anwalt aufsucht, möchte sich auf diesen verlassen können. Fragen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen!

Der Rechtsanwalt Stefan Vogt geht völlig unvorbereitet und falsch informiert in die Korrespondenz. Wir erwarten nicht, dass er Experte in Betriebswirtschaft oder im Webbereich ist, aber er sollte zumindest recherchieren, bevor er uns arglistige Täuschung vorwirft. Hätte er sich informiert, wüsste er wie Web- und Werbeagenturen arbeiten und welche Kosten für Software- und Systempflege anfallen. Er wüsste, dass wir in einem vergleichbaren Fall mit der Schadenersatzsumme, somit Klagesumme, vor dem Landgericht stehen. Selbst wenn sich Stefan Vogt so sicher ist, dass er den Fall für seinen Mandanten entscheidet, so sollte er nicht vergessen, dass das Landgericht sich in seiner Rechtsprechung oft vom Amtsgericht unterscheidet.

Vorgehen des Anwalts stets hinterfragen

Wäre der Anwalt zu einem persönlichen Gespräch bereit gewesen, hätten sich die zahlreichen falschen Annahmen problemlos richtigstellen lassen. Sollte es zu einem Gerichtsprozess kommen – was wir nicht hoffen – wird es am Ende der Bauunternehmer sein, der zu zahlen hat. Dem schlecht informierten Anwalt kann das egal sein, denn auch wenn er seinen Kunden schlecht beraten hätte, wäre ihm sein Honorar sicher. Um nicht auf solch einen Anwalt hereinzufallen, helfen nur zwei Dinge: sich selbst so gut wie möglich zu informieren und das Vorgehen des eigenen Anwalts zu hinterfragen.

Mehr Infos zur sogenannten „Referenzkundenmasche“ gibt es hier und hier.

Ein Gedanke zu „Schlecht informiert und pauschalisierend“

  1. Dragana sagt: 6. November 2013 at 16:32

    Referenzen anzugeben ist doch etwas ganz Normales. Diese bekommt man von zufriedenen Kunden und jeder, der etwas kaufen will, informiert sich doch erst über die Firma. Selbst als Privatkunde schaue ich erst welche Referenzen oder Bewertungen ein Produzent/Hersteller/Verkäufer bzw. das Produkt hat. Und dann kaufe ich nicht das „billigste“ Angebot sondern das, dass mir die größte Sicherheit gibt oder Qualität verspricht. Auch Rechtsanwälte haben Fachgebiete und das nicht ohne Grund. Keiner kann sich auf allen Gebieten auskennen und niemand käme auf die Idee, sich einen Scheidungsanwalt für ein Verkehrsvergehen zu engagieren.

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