Mit wenigen Worten hat Google die Places Quality Guidelines (Qualitätsrichtlinien für Google Places) angepasst. Hier wird genauer gesagt, was in einer Unternehmensbeschreibung stehen darf und was nicht.
- URLs sind natürlich ein No-Go
- ebenso sind Telefonnummern nicht gern gesehen
- Marketingslogans und Wertungen sind ebenso unerwünscht
- Der Versuch Suchergebnisse zu beeinflussen, durch Hinzufügen von Keywords oder Städten ist nicht erwünscht
- Es ist möglich weitere Beschreibungen im Firmennamen zu verwenden, wenn diese dem Suchenden helfen (das Unternehmen zu verstehen oder es zu finden)
Mögliche weitere Beschreibungen neben dem Firmennamen
Was geht, was geht nicht?
Das geht…