Absatzorgan innerhalb des Vertriebs.
Der Kommissionär übernimmt oder verkauft Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen, aber auf Rechnung eines anderen (des Kommittenten).
Absatzorgan innerhalb des Vertriebs.
Der Kommissionär übernimmt oder verkauft Waren oder Wertpapiere in eigenem Namen, aber auf Rechnung eines anderen (des Kommittenten).