Absatzorgan

Als Absatzorgane bezeichnet man eine Reihe verschiedenster Personengruppen, Betriebe und Einrichtungen. Alle sind daran beteiligt, dass ein Kunde seine Leistung/sein Produkt erhält. Die Überwindung von räumlichen, zeitlichen oder sonstigen Unterschieden ist mit Absatzorganen möglich. Dem Kunden wird das Ergebnis einer Produktions- oder Dienstleistung zur Verfügung gestellt, indem diverse Aufgaben (Werbung, Buchung, Sortierung, Lagerung, Lieferung usw.) erfüllt werden. Bekannte Absatzorgane sind beispielsweise: Der Makler, der Händler, der Spediteur.

 

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