right-to-be-forgotten

Vergessen werden bei Bing

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Ganze sechs Wochen später als bei Google, hat man nun auch bei Bing (als Europäer) das Recht vergessen zu werden. Schließlich handelt es sich beim „right to be forgotten“ um ein Gesetz, das alle Suchmaschinen betrifft, nicht nur Google.
Das Bing Formular mit dem Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen gemäß der Rechtssprechung der Europäischen Union verlangt zuerst nach dem Namen und dem Wohnsitz.
Im Anhang muss man diese Angaben natürlich Nachweisen. Ohne einen geeigneten Nachweis kann man weder bei Bing noch bei Google vergessen werden. Ebenfalls wird eine E-Mail Adresse benötigt.

Anschließend stellt Bing die Frage nach der „Rolle“. Was ist meine Rolle in der Bing Suchmaschine? Bing möchte wissen ob ich eine Person, eine Gesellschaft oder eine Gemeinde bin. Dazu gehört dann auch, ob ich in meiner Gruppe eine Rolle ausübe oder ausüben möchte (Lehrer, Geistlicher, Polizist, usw.). Diese kann ich auch erklären.
Nun benötigt man noch die URL, die man gern sperren möchte und eine Darstellung, wo der Inhalt ist, der sich auf die antragstellende Person bezieht.
Dazu noch eine Stellungnahme, warum der Beitrag falsch ist oder wo er gegen die Privatsphäre verstößt.
Dann kann man noch weitere URLs angeben und alles wiederholen. Am Ende bestätigt man mit einer elektronischen Signatur und sendet den Antrag.

Vergessen werden klappt noch lang nicht überall:

Gemessen daran, dass es neben Google und Bing auch noch unzählige weitere Suchmaschinen gibt, kann das Vergessen werden im Internet eine ganz schöne Sisyphusarbeit werden.
Möchte man also Informationen über Personen oder Instanzen herausfinden, bei denen Google dieses Bild zeigt:

vergessen werden in der EU right-to-be-forgotten nun bei bing
kann man nun auch nicht mehr Bing fragen, aber Fireball, DuckDuckGo, Yahoo!, Ecosia, AOL, Conduit, Softonic, Web.de, ASK, ….

Wann man bei den übrigen Suchmaschinen „Vergessen werden“ beantragen kann ist fraglich. Stellt sich die Frage, ob es nicht doch einfacher gewesen wäre, den Urheber des falschen Textes zu bestrafen, anstelle der Suchmaschinen, die den Inhalt nur finden?

2 Gedanken zu „Vergessen werden bei Bing“

  1. Danial sagt: 3. November 2014 at 07:51

    Naja, über die Suchmaschinen zu gehen, um Inhalte praktisch zu entfernen, ist schon der bessere Weg, denke ich, schon allein, weil Google & Co. einfach greifbarer sind, als beispielsweise eine Seite in Wladiwostok oder Südamerika. Man darf auch nicht vergessen, dass die Suchmaschinen heutzutage eigentlich „das Internet“ sind, denn wie sollten die Leute sonst die passenden Webseiten zu Ihren jeweiligen Bedürfnissen finden, wenn nicht über solche Verzeichnisse? Google, als Quasi-Monopolist, entscheidet inzwischen über Leben und Tod vieler Millionen (kommerzieller) Webauftritte – da macht es Sinn, an dieser Stelle rechtlich eine gewisse „Datenhygiene“ fordern zu können, meine ich. Ob das letztlich funktioniert, bleibt natürlich abzuwarten.

  2. A. Becker (SEO) sagt: 4. November 2014 at 08:51

    Ein Punkt über den man Nachdenken kann, aber ist eine Suchmaschine – eine Plattform die Anhand deiner Suchanfrage sagt, was es dazu im Internet zu finden gibt – dafür zu belangen, was andere Webseiten schreiben, während ich im Impressum schreibe, dass ich mit den verlinkten Seiten nix zu tun hab und trotzdem dahin linke?
    Es ist durch und Google setzt es um, ebenso wie Bing.

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