Zum 5. November 2015 (in 3 Tagen) tritt eine neue Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Kraft. Diese neue Richtlinie soll das Bezahlen in Onlineshops sicherer machen. Künftig soll es eine Zwei-Faktor-Prüfung geben, die den Betrügern das Leben noch schwerer machen soll. Bei den aktuell verbreiteten One-Click-Verfahren wurde es diesen Betrügern noch sehr leicht gemacht. Was bedeutet die neue Richtlinie? Was ändert sich? Warum?
Das Onlineshoppen wird durch die neue Richtlinie ein wenig komplizierter. Nun muss die Identität des Kunden doppelt geprüft werden. Das erfolgt dann (zum Beispiel) durch ein Passwort und eine Tan-Nummer, oder einer zusätzlichen Smartcard oder einem genommenem Fingerabdruck. Die Bafin schreibt drei Faktoren vor, die als zweites Kriterium zugelassen sind. Zum einen Wissen, dann Besitz und Inhärenz. Wissen, das wäre ein Code oder eine Tan-Nummer. Besitz wäre zum Beispiel die Smartcard. Und unter Inhärenz wäre eine biometrische Eigenschaft nötig, eben der Fingerabdruck oder Ähnliches.
November? Also knapp zwei Monate bis Weihnachten und das Onlineshoppen wird komplizierter?
Muss ich meinen Finger scannen lassen und ein Passwort eingeben, um meine Weihnachtsgeschenke bei Amazon, eBay oder sonst wo online kaufen zu können? Man darf das Ziel nicht aus den Augen verlieren. Ziel ist nicht, dem Kunden das Einkaufen zu erschweren, sondern dem Betrug im Netz ein Ende zu machen. Die neuen Regeln gelten daher erst ab einer Kaufsumme von 30 Euro (für viele Betrügereien zu wenig). Zum anderen sind die Bezahlmethoden, die als sicher gelten wie Paypal von diesen neuen Hürden ausgenommen. Auch für einen Kauf auf Rechnung ändert sich (natürlich) erst mal nichts.