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Mozilla 23 für PC und Android verfügbar

Mozilla_Firefox_logo_2013

Der beliebte freie Webbrowser Mozilla Firefox steht ab sofort in der aktuellen Version 23 sowohl für PC als auch für Android zum Download bereit.

Firefox 23 schließt 13 Sicherheitslücken und enthält zudem einige sehr interessante neue Features.

Die neue PC Version bringt eine sehr nützliche Symbolleiste mit, die es den Nutzer ermöglicht, Webseiten auf verschiedenen sozialen Netzwerken mit Freunden zu teilen. Die ist eine Funktion, die von der mobilen Version übernommen wurde.

Zusätzlich wurde der Dialog, der bei der Installation von Plugins gezeigt wird, überarbeitet. Die Eingabe eines anderen Suchanbieters wurde ebenfalls vereinfacht.

Die neue mobile Version des Browsers ist der erste Android Browser, der über eine Auto-Vervollständigen Funktion von URLs verfügt. Die Adressleiste wird auch automatisch ausgeblendet, sobald der Nutzer nach unten scrollt. Dies ist recht praktisch, da so zusätzlicher Platz auf dem Display freigegeben wird. Das Wechseln der Tabs ist mit Hilfe der Switch to Tab Funktion einfacher geworden.

Beide Versionen des neuen Firefox Browsers verfügen nicht nur über neue Funktionen, beiden wurde zusätzlich ein neues Firefox Logo spendiert, das sich am Flat Design orientiert.

Yahoo mit frischem Logo

Seit dem Marissa Mayer im Sommer 2012 zum neuen Yahoo CEO gewählt worden ist, hat sich einiges getan bei dem Internetriesen aus dem kalifornischen Sunnyvale. Das Unternehmen wurde teils umstrukturiert und vor kurzem wurde mit dem Social Media Start-Up Rockmelt die zwanzigste Akquisition gefeiert.

Jetzt soll Yahoo auch einer optischen Frischzellenkur unterzogen werden. In den nächsten 30 Tagen will man jeden Tag ein anderes Logo auf der Homepage präsentieren. Erst im Anschluss wird dann das neue Logo offiziell enthüllt.

Yahoo zeigt in einem YoutTube Video schon vorab einige interessante Alternativen. Vielleicht wird das Unternehmen dem Trend des Flat Designs folgen und am Ende ein sehr nüchtern und klar gestaltetes Logo präsentieren.

 

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Google plant kostenloses Outdoor WLAN

Google hatte bereits von einigen Jahren versucht öffentliche Plätze mit gratis WLAN zu versorgen, ist aber damals leider am Widerstand der Politik gescheitert. Jetzt wagt der Internetriese einen zweiten Versuch.

Google will insgesamt 600.000 US-Dollar für die Aufstellung und den zweijährigen Betrieb von insgesamt 31 WLAN Hotspots im kalifornischen San Francisco bereitstellen. Anfang 2014 ist dann eine kostenlose Internetnutzung per WLAN an vielen Plätzen der Stadt möglich.

Zur Zeit gibt es in San Francisco nur wenige Plätze mit öffentlichem WLAN, darunter befinden sich lediglich der Flughafen und das Rathaus.

Neuer Webdesign Trend One Page Webseiten

Der neue Trend im Webdesign – OnePageSeiten. Die meisten Webseiten erinnern, was Aufbau und Struktur angeht, an klassische Printmedien. Man navigiert von der einen zu der anderen Seite auf der Suche nach interessanten Inhalten.

Ein neuer Webdesign-Trend bricht mit diesem Muster – und das radikal. One Page Webseiten, oft auch Single Page bzw. Pageless Webseiten genannt, kommen mit nur einer einzigen Seite aus.

One Page Webseiten bieten im Vergleich zu konventionellen Webseiten einige Vorteile:

  • Narrative Anordnung von Inhalten: Der Content ist wie eine erzählte Geschichte angeordnet
  • Produkte können übersichtlicher und fokussierter präsentiert werden
  • Relativ gute Lesbarkeit auch auf mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets

Folgende Übersicht zeigt eine Reihe gelungener Beispiele des One Page Webdesigns:

gregor_kozak
http://grzegorzkozak.pl
agigen
http://agigen.se/work
pixelwrapped
http://www.arbel-designs.com
bailey_art
http://www.baileyartstudio.com
giant_media
http://www.giantmediacorp.com

 

Aus der Sicht der Suchmaschinenoptimierung stellen Onpage Webseiten einen SEO vor größere Probleme (One-Pager SEO für Single-Page-Websites), aber den Designer und Anwender gefällts.

Social Media Werbung boomt

Laut einer aktuellen comScore Studie scheint Social Media Werbung in Deutschland zu boomen.

Verteilung Display Werbung Deutschland
Verteilung der Ad-Impressions April 2013 in Deutschland (Quelle: comScore)

Im April 2013 wurden insgesamt 56 Milliarden Ad-Impressions im deutschen Web gezählt.

Den Größten Anteil mit 33 Prozent machten Ad-Impressions in sozialen Netzwerken aus, gefolgt von Entertainment Seiten mit 12 Prozent und Portalen mit 9 Prozent. E-Mail Dienste machten 8 Prozent der Ad-Impressions aus und Auktionsseiten 6 Prozent.

Die besten Werbetreibenden waren das Auktionshaus Ebay, der Softwareriese Microsoft und das Versandhaus Otto, der beste Publisher war Facebook.

Führt man sich diese Zahlen vor Augen, ist es nicht weiter verwunderlich, warum Facebooks Werbeumsätze innerhalb eines Jahres um satte 43 Prozent auf 1,25 Milliarden US-Dollar gestiegen sind.

Landgericht Berlin beschließt: RA Musiol muss Verfahrenskosten zahlen

Peinlicher Anwaltsfehler? Oder wie ein Gang zu Gericht zum Eigentor für RA Musiol werden kann

Stellen Sie sich Folgendes vor:

Jemand schreibt im Internet Dinge über Sie, von denen Sie der Meinung sind, dass diese nicht stimmen. Sie versuchen denjenigen zur Rede zu stellen, um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären, müssen aber feststellen, dass dieser Jemand nicht mit Ihnen sprechen will.Die Person verbreitet immer weiter Dinge über Sie. Deshalb schreiben Sie im Internet selbst über die Sicht Ihrer Dinge. Kurz darauf erhalten Sie einen Brief, in dem Sie aufgefordert werden, die Stellungnahme zu löschen – und Anwaltskosten zu bezahlen.

Sie reagieren nicht, denn aus Ihrer Sicht haben Sie nichts Verkehrtes getan. Ein paar Wochen später bekommen Sie wieder Post – diesmal vom Gericht. Sie werden diesmal nicht aufgefordert, den ganzen Artikel zu löschen, dafür aber einen Satz. Mittlerweile sind Ihre Mitarbeiter beunruhigt und haben Sie schon auf den Artikel und die Behauptungen angesprochen. Es bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als sich zu wehren.

Sie beauftragen auch einen Anwalt und ziehen vor Gericht. Der Jemand, der über Sie unwahre Dinge behauptet hat, kommt selbst nicht – nur sein Anwalt. Vor Gericht ist der Sachverhalt schnell geklärt: Es stellt sich heraus, dass alles nur ein Missverständnis ist, für das sie nichts können! Alle sehen das ein und der Jemand erklärt, dass er seine Behauptung (mit der alles seinen Anfang nahm) löschen wird. Das Gericht beschließt, ihm zu 100% die Kosten aufzuerlegen.

Für alle, die mehr wissen wollen:
So ist es uns ergangen. Unser Jemand war Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg. Mit diesem Post haben wir uns gewehrt https://bitskin.berlin/archives/4117.
Hier http://ramusiol.com/index.php/de/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/euroweb-webstyle-rank-net-bitskin-stemico/bitskin-berlin-kuendigen schreibt Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über uns, wir hätten einen peinlichen Fehler begangen. Wir finden es peinlich wenn:

  • der Rechtsanwalt Musiol unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellt, die unserem Ruf schaden,
  • der Rechtsanwalt Musiol dann nicht mit uns sprechen möchte
  • der Rechtsanwalt Musiol uns dann per Gericht etwas verbieten lassen will und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann selber Sachen auf seiner Webseite löschen muss und
  • der Rechtsanwalt Musiol dann noch vom Gericht die Kosten aufgebrummt bekommt.

Wir vertreten die Meinung, dass sich viele Probleme auch gänzlich ohne die Hilfe von Gerichten lösen lassen. Der Weg zum Gericht sollte eigentlich immer die letzte Option sein.
Wir sind sehr daran interessiert, Transparenz und Vertrauen zu schaffen und können nicht tolerieren, dass unsere geschätzten Kunden durch Rechtsanwalt Musiol verunsichert werden. Unseren guten Ruf, den wir uns über Jahre durch frische Ideen und hohe Qualitätsansprüche hart erarbeitet haben, soll durch ihn nicht gefährdet werden.
Rechtsstreitigkeiten sollten nicht zur Selbstvermarktung eingesetzt werden
Wir glauben immer noch, dass Herr Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg über seine Behauptungen versucht, Mandanten zu gewinnen. Wir finden, dass es wesentlich effektivere und ethischere Methoden gibt, um sich als Rechtsanwalt selbst zu vermarkten. Unternehmen zu verklagen, um sich auf deren Kosten einen Namen in der Internet-Community zu machen, halten wir für äußerst fragwürdig und unmoralisch.

Wie unser Erlebnis mit Herrn Rechtsanwalt Musiol aus Nürnberg gezeigt hat, kann sich solch ein Geschäftsgebaren auch zu einem Eigentor entwickeln und nachhaltig dem eigenen Renommee und Geldbeutel schaden.
Wir hoffen sehr, dass dieser Fall seine Signalwirkung nach außen nicht verfehlen wird und andere Anwälte in Zukunft nicht auf die Idee kommen, eine Trittbrettfahrer-Aktion zu starten, um zu versuchen damit eine „schnelle Mark“ zu machen.
Den Beschluss des Landgerichts Berlin 27 o 128/13 können Sie hier nachlesen LINK.

Kostenlose Web-App warnt vor Shitstorms

Shitstorms in sozialen Netzwerken sind ein wirklich erstzunehmendes Phänomen, das man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Die beiden jüngsten Beispiele, der Wechsel von BVB Fußballprofi Mario Götze zum FC Bayern München und das neue verbraucherunfreundliche DSL Tarifmodell der Deutsche Telekom, zogen auf Facebook eine Welle der Empörung nach sich. Der Imageschaden für die Betroffenen ist immens groß. Mario Götzes Facebook Pinnwand musste gesperrt  werden und immer mehr selbstgestaltete Anzeigen im Stil der Telekom-Werbung machen in sozialen Netzwerken die Runde. Die Telekom verkommt zur absoluten Lachnummer (Deutsche Drosselkom)

shitstorm_app
Shitstorm App warnt, wenn ein Shitstorm im Anmarsch ist

In vielen Fällen sind negative Reaktionen vorhersehbar, aber ob sich das Ganze zu einem echten Shitstorm entwickelt, ist unter anderem davon abhängig, ob und wie zeitig der Betroffene reagiert. Und genau hier setzt die neue Web-App www.Shitstormalarm.io an. Die App überwacht die Aktivitäten auf der gewünschten Facebook-Seite und warnt den User per E-Mail oder SMS, wenn sie eine besonders hohe Nutzeraktivität oder eine ungewöhnlich hohe Anzahl an negativen Kommentaren verzeichnet. Das gibt dem User die nötige Zeit, um deeskalierend einzuwirken und den Shitstorm noch zeitnah abzuwenden.

Um die App nutzen zu können, muss man sich lediglich mit seinem Facebook-Account anmelden und im Anschluss die Facebook Seite mit der App verbinden. Geschäftskunden bieten die Entwickler auf www.swat.io einen alternativen, kostenpflichtigen Dienst an, der einen viel größeren Leistungsumfang bietet. Dazu gehört u.a. die Verwaltung von mehreren Facebook, Twitter und Google Plus Accounts, die Zusammenführung von Content-Analysen und ein Posting-Tool. Die App lässt sich 30 Tage unverbindlich testen.

Bereits zahlreiche Unternehmen setzen die App bereits ein, darunter auch die Deutsche Telekom  😆

Microsoft arbeitet ebenfalls an einer Smartwatch

Die großen Global Player auf dem Smartphone Markt Google und Apple arbeiten schon an einer Smartwatch, jetzt ist ein dritter Riese dazu gekommen. Laut Wall Street Journal arbeitet Microsoft ebenfalls an einer Smartwatch. Das Prinzip der Smartwatch ist denkbar einfach. Sie soll über Funk mit dem Smartphone kommunizieren und aktuelle Informationen wie den Empfang einer SMS oder Facebook Nachricht anzeigen.

Bill Gates bei der Präsentation der "Spot Watch" 2002 in New York
Bill Gates bei der Präsentation der „Spot Watch“ 2002 in New York

Microsoft ist aber kein neuer Stern am Smartwatch Himmel. Bereits 2002 präsentierte Microsoft auf der IT-Messee COMDEX die erste Microsoft Smartwatch „SPOT“ (Smart Personal Object Technology). Das Prinzip dahinter war allerdings ein völlig anderes. Sie war kein „verlängertes Display“ wie es bei den kommenden Smartwatches anscheinend der Fall sein wird, sondern funktionierte völlig selbstständig als All in One Gerät. Einer der Funktionen der SPOT Uhren war eine integrierte Stauwarner Funktion mittels eingebautem Radioempfang. Der SPOT Uhr war aber kein allzu großer Erfolg vergönnt, sie kam schließlich 2004 auf den Markt und wurde bereits 2008 eingestellt.

 

E-REISEPASS: DIE GEFAHR MIT DEN DATEN

PROZESS VOR DEM EUGH GESTARTET – DIEBSTAHL, FÄLSCHUNG UND BETRUG SIND EINFACH

Viele von euch kennen es vielleicht aus eigener Erfahrung: Wenn ihr in ein fremdes Land fliegt, werden eure Fingerabdrücke mit denen auf eurem Reisepass abgeglichen – sofern ihr einen neuen elektronischen Reisepass habt. Was mit an der Grenze erfassten Daten geschieht erfahrt ihr nicht. Auch fälschungssicher ist der Reisepass keineswegs, wie mehrfach herausgefunden wurde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet seit wenigen Tagen darüber, ob die Fingerabdruckpflicht das Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten verletzt.

Die umstrittene EU-Verordnung stammt aus dem Jahr 2004 und war mit Blick auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 entstanden. Auf Druck der USA hat Deutschland als erstes EU-Mitglied beschlossen, die neuen Pässe ab 2006 einzuführen. Sie sollten geeignet sein, um potenzielle Attentäter zu identifizieren.

Kläger ist der Bochumer Rechtsanwalt Michael Schwarz, dem die Herausgabe des neuen Passes verweigert wurde, weil er seine Fingerabdrücke nicht abgeben wollte. Das Bundesverfassungsgericht hat laut Berichten der „Welt“ bereits „schwere Bedenken“ wegen des „möglichen Missbrauchs der Daten durch andere Staaten“ geäußert.

LESEGERÄTE LASSEN SICH LEICHT ÜBERLISTEN – FALSCHE SPUREN LEICHT GEMACHT

Ein weiteres Problem sehen Experten in der folgenreichen Fälschung von Fingerabdrücken. So war ein Brite mehrere Monate in Untersuchungshaft, weil auf einer Mordwaffe ein Fingerabdruck von ihm entdeckt wurde. Später stellte sich heraus, dass der eigentliche Täter sich den Fingerabdruck beim Kartenspielen mit dem Mann verschafft hatte und eine Kopie aus Kautschuk erstellte. Auch sollen sich alle gängigen Lesegeräte von künstlich hergestellten Fingern spielend einfach überlisten lassen. So können falsche Spuren gelegt und Personen gezielt in Notlagen gebracht werden.

PÄSSE LASSEN SICH LEICHT FÄLSCHEN – HEILER CHIP KEINE VORAUSSETZUNG FÜR GÜLTIGKEIT

Der Rechtsvertreter des Bochumer Anwalts, Wolfgang Neskovic, hält den Aufwand mit den biometrischen Daten außerdem für unverhältnismäßig. Ein elektronischer Reisepass ist nämlich auch dann gültig, wenn der Chip nicht funktioniert. Schon ein kurzer Aufenthalt in der Mikrowelle könne den Chip unbrauchbar und damit genauso wirksam wie alte Pässe ohne Chip machen. Außerdem ließen sich in einigen Ländern authentische Pass-Nachbildungen bereits für 2000 Euro kaufen. Das Ergebnis des Prozesses ist noch vollkommen offen. Bis zur Entscheidung werden noch Monate vergehen.

Mehr Facebookfans per Gewinnspiel

Verstoß gegen Richtlinien kann mit Sperrung der Seite enden

Ihr wollt die Reichweite eurer Facebookseite steigern? Dafür gibt es eine klassische Lösung: ein Gewinnspiel. Bei solch einer Aktion sind aber wichtige Punkte zu beachten, um nicht gegen die von Facebook aufgestellten Regeln zu verstoßen.

Schoeller
Schöller ist eine von vielen Firmen, die derzeit auf ihrer Facebookseite mit einem Gewinnspiel werben.

Wenn Betreiber einer Facebookseite Wettbewerbe veranstalten, suchen sie zum Beispiel den aktivsten Fan oder das schönste Foto. Zur Belohnung gibt es attraktive Preise. Aus Unwissenheit verstoßen viele dabei gegen die Facebook-Regeln. Aus diesem Grund wurden bereits Gewinnspiele und sogar ganze Seiten gesperrt. Dabei handelt es sich um Einzelfälle. Wenn ihr aber auf Nummer sicher gehen wollt, dann solltet ihr zur Vorbeugung folgende Regeln beachten:

Die wichtigsten Regeln für Gewinnspiele bei Facebook

  1. Laut Anwendungs-Richtlinien müssen Facebook-Gewinnspiele auf einer sogenannten Canvasseite oder Seiten-Anwendung organisiert werden.
  2. Facebook ist an der Organisation der Gewinnspiele in keiner Weise beteiligt. Das müssen die Initiatoren verdeutlichen. Details findet ihr in den Nutzungsbedingungen zu Facebook-Seiten.
  3. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht von einer Facebook-Funktion abhängig sein. Ausgenommen sind die „Gefällt mir“-Angabe auf einer Seite, das Einchecken an einem Ort oder die Verbindung mit einer Anwendung.
  4. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel darf nicht durch die Nutzung einer Facebook-Funktion erfolgen – und nicht automatisch.
  5. Abstimmungen im Rahmen eines Gewinnspiels müssen ohne den Einsatz der Facebook-Funktionen vonstattengehen.
  6. Gewinner dürfen nicht über Facebook benachrichtigt werden.

Mehr Details und Beispiele erfolgreicher Facebook-Gewinnspiele findet ihr im Social Media Blog.

 

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