Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz

Rechtsanwalt Musiol – neuer Beitrag

Landgericht Berlin weist Berufungsantrag gegen Bitskin scharf zurück

RA Musiol Quelle: Fotolia
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Wer unsere Internetagentur bei Google sucht, findet auf der ersten Seite seit Monaten nicht nur unsere Google-Adwords Anzeigen. Ganz unten auf der Seite schaltet der Rechtsanwalt Stefan Musiol aus Nürnberg eine Anzeige mit dem Titel „Online-Marketing-Verträge beenden – unnötigen Ärger und Zeit sparen“ und verlinkt auf seine Website. Stefan Musiol ist einer von zwei Anwälten, die unserer Agentur das Leben schwer machen – zu Unrecht wie wir finden, und entsprechende Gerichtsurteile geben uns Recht. In einer Verhandlung vor wenigen Wochen bezeichnet die Richterin die Argumentation des Rechtsanwalts Musiol gar als „rechtsfremd“. Jetzt zeigt ein uns vorliegender Beschluss des Landgerichts Berlin ein weiteres Mal, dass sich Rechtsanwalt Musiol mit seinen Argumenten fern gültiger Gesetze bewegt. Selbst wenn „subjektive Werturteile“ und „marktschreierische Anpreisungen“ erfolgt sein sollten, begründe dies – anders als RA Musiol es darstellte – kein Recht zur Anfechtung des Vertrags, erklärte das Gericht.

Wirtschaftlicher Erfolg im Vordergrund der Verhandlung

Auf seiner Website schreibt Rechtsanwalt Musiol: „Die Rechtsberatung soll sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihren wirtschaftlichen Erfolg.“ Wie bei vielen Anwälten üblich geht es bei Rechtsanwalt Musiol anscheinend nicht um Gerechtigkeit, sondern wohl eher darum, Kapital aus Gerichtsverhandlungen zu schlagen. In der Branche gilt so etwas womöglich gar nicht als unehrenhaft, allerdings sollte Rechtsanwalt Musiol dann auch Erfolge vorzeigen können. Gegen ein Urteil des Amtsgerichts vom 16. Mai 2013 hatte er Berufung eingelegt. Bei dem Fall handelte es sich um einen Kunden, der vorzeitig von seinem Vertrag mit unserer Agentur zurücktreten wollte. Der Kunde war nicht bereit, den bei Vertragsauflösung fälligen Geldbetrag zu zahlen, das Amtsgerichtsurteil gab uns Recht, Musiol verlor den Prozess. Trotzdem legte Musiol daraufhin Berufung ein. Nun musste das Landgericht Berlin entscheiden. Per Beschluss vom 29.10.13 hat es angekündigt, Musiols Berufung – ohne einer erneute Verhandlung – zurückzuweisen.

Auf fünf Hauptpunkte hatte Rechtsanwalt Musiol seine Argumentation gestützt, um in Berufung gehen zu können – und scheiterte in allen fünf Punkten!

Nach Meinung des Landgerichts ist sowohl die Vertragslaufzeit von 48 Monaten genauso wirksam, wie der Inhalt des Vertrages korrekt festgelegt wurde. Auch sind unsere Preise marktüblich und unsere Vertragsgestaltung für einen Unternehmer klar und deutlich. Für die von Rechtsanwalt Musiol beanspruchte Anfechtbarkeit wegen Täuschung war ebenso wenig Raum, wie für die Behauptung, unsererseits seien irgendwelche Pflichten verletzt worden.

Rechtsanwalt Stefan Musiol schreibt auf seiner Website: „Die Justiz und das Rechtssystem erweisen sich oft als Irrgarten.“ Ob ihm klar ist, wie sehr er damit Recht hat? Offenbar ist er jetzt selbst in diesen Irrgarten geraten.

Durch persönliches Gespräch wäre beiden Seiten viel Ärger erspart geblieben

Immer wieder haben wir versucht, mit Herrn Musiol persönlich zu sprechen – erfolglos. Wir sind und waren schon immer der Meinung, dass sich vieles in einem persönlichen Gespräch klären lässt und sehen uns hier wieder bestätigt. Rechtsanwalt Stefan Musiol, der dies ganz anders sieht und schnell mal mit vollmundigen Behauptungen über uns als Gegner dabei ist, hat seinem Mandanten sicher keinen Gefallen getan. Dieser darf nämlich jetzt unsere Rechnung bezahlen, die Rechnung des Gerichts bezahlen, unsere Anwälte bezahlen  – die wir hier übrigens empfehlen (www.schauwienold.de) – und auch die Rechnung von RA Musiol bezahlen. Und das ganze zweimal, weil Herr Musiol auch noch Berufung eingelegt hat. Das hätte er sich sparen können.

Mehr zu Rechtsanwalt Musiol hier und hier.

Anmerkung von Texter: Wir haben am 28.02.14 im Text zwei Stellen geändert. Rechtsanwalt Musiol hat uns mit diesem Abmahnschreiben unter anderem darauf hingewiesen, dass er die ursprüngliche Version des Textes so verstanden hat, dass er subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen vorgenommen haben soll. Das wollten wir damit natürlich nicht sagen.

Weiter legt Rechtsanwalt Musiol Wert darauf, dass wir mitteilen, dass die Sache (Stand heute, 28.02.14) noch nicht abgeschlossen ist. Das Gericht hat nach seinem Hinweisbeschluss noch einen Vergleichsvorschlag gemacht.

Rechtsanwalt Musiol möchte auch nicht, dass wir schreiben, dass er mit all seinen fünf Punkten beim Landgericht gescheitert ist. Wir hingegen sehen da so. Insbesondere, wenn das Gericht alle seine Argumente auf sieben Seiten auseinandernimmt und anderer Meinung ist als er selbst. Ist das etwa kein Scheitern Musiols vor Gericht?

Ein Gedanke zu „Rechtsanwalt Musiol im Irrgarten der Justiz“

  1. ichkenndenmann sagt: 22. November 2013 at 15:59

    Ich kenn RA Musiol auch .. „rechtsfremd“ ist ne nette Formulierung x)
    Dann steht also bald wieder RA Musiol verliert Prozess im Titel – ich verfolge die ganze Story hier schon ein weilchen… ich bin ja gespannt!

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