Risiken für Deutsche Onlineshop-Betreiber nach dem Brexit

Seit über drei Jahren hält der Brexit die Spannungen aufrecht und bis heute, auch eine Woche nach offiziellem Ausstieg Großbritanniens aus der EU, sind viele damit verbundene Veränderungen für die Wirtschaft unklar. Eines jedoch war und ist klar: Großbritanniens Ziel mit dem Brexit ist die Rückgewinnung ihrer Unabhängigkeit. Wir als Onlineagentur stellen uns stellvertretend für unsere Kunden die Fragen, was diese britische Unabhängigkeit für Folgen mit sich ziehen kann und welche Vor- und Nachteile der Brexit dem E-Commerce in Deutschland bescheren könnte.

Ausgangssituation:

  • Großbritannien ist am 31.01.2020 offiziell aus der EU ausgetreten.
  • Die Übergangsfrist zur Verhandlung, Festlegung und Anpassung / Umsetzung neuer Regelungen, u.a. bzgl. der Handelsbeziehungen, gilt bis zum 31.12.2020. Bis hierhin gelten die Vorzüge der EU für Großbritannien weiterhin unverändert.
  • Ab dem 01.01.2021, sofern keine Verlängerung der Übergangsfrist beantragt und gestattet wird, treten die Veränderungen voll umfänglich in Kraft und gelten die im Übergangsjahr bestimmten Handelsabkommen mit der EU.

Dies sind somit die drei wichtigen Termine, die wir uns für die kommenden Absätze merken müssen und die für Sie als Onlinehändler wichtig sind.

Veränderungen auf dem Prüfstand

Attraktive Währungsentwicklung EURO-GBP

Experten rechnen damit, dass sich eine positive Kursentwicklung EUR zu GBP auch langfristig, also in den kommenden 12 Monaten, halten wird. Der britische Pfund hat unter dem Brexit-Debakel gelitten und seit Jahresbeginn gegenüber dem EURO 1,4 Prozent an Wert verloren. 

Chance:

  • Kostenersparnis beim Einkauf von Waren oder Rohmaterialien in Großbritannien gegenüber der Vergangenheit 

Risiko:

  • Verlust britischer Kaufkraft im eigenen Shop denkbar, da Wechselkurs GBP / EURO weniger attraktiv als vorher und Stärkung der eigenen Wirtschaft gewünscht

Quelle: DZ Privatbank Währungsinformationen Ausgabe 01 / Januar 2020 (PDF, Seite 5)

Heikle Übermittlung personenbezogener Daten

Da Großbritannien nicht weiter an die EU-Vorschriften im Umgang mit und zur Übermittlung von personenbezogenen Daten gebunden ist, könnten sich für deutsche Händler, die Datenzentren im Vereinigten Königreich nutzen, Hürden einstellen, sofern diese sich nicht auch künftig an die EU-Vorschriften halten. Vor allem in der Automobilindustrie sehen wir hier einen erhöhten Kommunikationsbedarf. Sie sollten die Einhaltung von EU-Vorgaben britischer Datenzentren, die Sie für Ihren Onlinehandel benötigen, prüfen.

Risiken:

  • Mehraufwand bei der Prüfung für die eigene Rechtssicherheit bzgl. DGSVO
  • Im schlechtesten Fall Umdenken bei der Suche neuer Partner für Ihre Ansprüche

Verkomplizierungen durch Zollkontrollen und -Gebühren

Wünschenswert wären wohl für alle Beteiligten der Abschluss von Handelsabkommen zwischen Großbritannien und den einzelnen EU-Staaten, um die Einfuhr von Waren weiterhin unkompliziert zu ermöglichen. Falls dies nicht gelingt, könnten für Deutschland künftig Zölle ein Hemmnis für den Onlineverkauf und -Einkauf darstellen.

Risiken:

  • Strengere Zollkontrollen und anfallende Zollgebühren ab einem Warenwert von 135 Pfund könnten für Mehraufwand, längere Wartezeiten und höhere Kosten beim Einkauf von Waren in Großbritannien für den eigenen Shop in Deutschland sorgen. Dies kann negative Auswirkungen auf Ihren Lagerbestand haben, wodurch eine zeitliche Umplanung notwendig wird um Ihre Onlinekunden durch ausverkaufte / nicht verfügbare Waren oder lange Versandzeiten nicht zu verprellen.
  • Versandverzögerungen und zusätzliche Gebühren durch Zollkontrollen könnten zu Kaufunlust der Briten in deutschen Onlineshops führen

Britische Waren nicht mehr an EU-Richtlinien gebunden

Mit dem EU-Austritt verhindert Großbritannien die weitere Fremdbestimmtheit über seine Waren. So könnten künftig britische Waren entgegen alter EU-Vorgaben gelockert werden und anschließend im Worst-Case-Szenario nicht mehr für die Einfuhr in die EU gestattet sein. Onlinehändler, die auf Rohmaterial aus Großbritannien zur Herstellung eigener Verkaufsprodukte angewiesen sind, sollten sich vorzeitig bei den Zulieferern erkundigen, um auf Alternativen zurückgreifen zu können.

Risiken:

  • EU-Einfuhr von britischen Produkten aufgrund fehlender Kennzeichnung oder Nichteinhaltung der EU-Richtlinien verboten oder nur noch beschränkt möglich
  • Einfuhr und Ausfuhr von lebenden Tieren, Lebensmitteln, tierischen Erzeugnissen sowie bestimmten Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnisse durch Grenzkontrollstellen erschwert

Quelle: Europäische Kommission „Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit für in der EU tätige Unternehmen“ (PDF, Seite 2ff.)

Unser Fazit

Es entstehen Risiken für deutsche Onlinehändler in den Bereichen der britischen Kundenpflege / des Absatzmarktes Großbritannien, des Datenschutzes, der Zollabfertigungen und der Einkäufe britischer Waren. Diese sollten bis zum 31.12.2020 überprüft werden, sofern Sie den Absatzmarkt Großbritannien bedienen oder Partner (Einkauf, Kooperation, Datenzentren, Hersteller) in Großbritannien haben. Treten Sie mit Ihren Partnern in Kontakt. Verfolgen Sie die Wirtschaftsnachrichten zum Thema Brexit gewissenhaft um innerhalb diesen Jahres über geschlossene Handelsabkommen, Verträge, Richtlinien o.ä. informiert zu bleiben.

 

 

 

 

 

Ein Gedanke zu „Risiken für Deutsche Onlineshop-Betreiber nach dem Brexit“

  1. Peter sagt: 10. Februar 2020 at 16:15

    Super Sache, danke für die Hinweise, wir werden das bei uns auch noch mal diskutieren.

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